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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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(Prästvent.) (L Versammlung vorliegenden Entwurfes des or dentlichen sowie des außerordentlichen Staats haushalts-Etats für die Finanzperiode 1912/13 betreffend. Das Wort hat der Herr Adg Dr. Hähnel. Abg. llr. Hähnel: Meine sehr geehrten Herren! Ich beantrage: „bei Dekret 52 die Schlußberatuug ohne Be stellung von Referenten und Korreferenten mit der Allgemeinen Vorberatung zu verbinden" und erlaube mir, zur Begründung des Antrages folgen des anzuführen. Aus der Begründung wird sich hoffent lich ergeben, daß die Schlußberatung ohne weiteres an die Allgemeine Vorberatung angeschlossen werden kann. Wenn ich dabei zu dem Dekret selbst übergehe, so handelt es sich einmal um ein Ergänzungsdekret Nr. 2 für den ordentlichen Staatshaushalts-Etat und zum andern um ein zweites Ergänzungsdekret zum außerordentlichen Staatshaushalts-Etat. Was das erstere anlangt, so ist die Hauptbewilligung, die die Kammer auszusprechen hat, unter Kap. 110 verlautbart. Ich verweise dabei auf die Erläuterungsspalte. Dieses Erfordernis wird hauptsäch lich verursacht durch die Beschlüsse, die wir bezüglich der Wohnungsgeldzuschüsse gefaßt haben. Es ist dabei fol- gendes zu erwähnen. Sie finden das in der Erläu- terungsspalte zu Kap. 110 angeführt. Das Gesamt erfordernis auf die jetzigen Wohnungsgeldzuschüsse für die Staatsdiener vom 1. Januar 1913 ab gerechnet be trägt 3717658 M. Dazu kommen 18200 M. Beihilfen zu den Wohnungsgeldzuschüssen der von der betreffenden Gemeinde angestellten Realschullehrer. Das hängt damit zusammen, daß staatlicherseits den von den Gemeinden angestellten Realschullehrern die Hälfte der neu zu ge währenden Zuschüsse ersetzt werden muß. Alsdann sind eingestellt 58 000 M. Auslandszulagen. Das hängt eben falls mit den Wohnungsgeldzuschüssen zusammen, wiewohl die im Ausland stationierten Beamten nicht Wohnungs geldzuschüsse, sondern Ersatz dafür in anderer Weise be kommen. Es werden ihnen also die Zuschüsse in anderer Form zugewendet. Weiter kommen 131700 M. Wohnungsgeldentschädigungen und Mietzinsvergütungen an diejenigen Staatsdiener, insbesondere der Klasse der zahlreichen Diener, die freie Wohnung haben und die, wenn wir die Beschlüsse gestern nicht gefaßt hätten, schlechter wegkämen als die anderen Beamten. Es ist eine Zuwendung, die wir ausdrücklich gestern be schlossen haben. Es wird dies auch aus dem Anträge, den ich mir dann zu stellen erlaube, besonders hervor gehen. Dann kommen 129992 M. Pensionen und Wartegelder. Das hängt damit zusammen, daß ein <0> Teil des Wohnungsgeldzuschusses bez. in den unteren Beamteuklassen der ganze Wohnungsgeldzuschuß pensions- sähig wird. Das gesamte Erfordernis beträgt in der Etatsperiode 4055550 M., mithin gemeinjährig 2027 775 M. Diese Summe ist in Kap. 110, Reserve fonds, eingestellt und bedarf der Bewilligung. Ganz ähnliche Gründe, wie sie bei den Kategorien vorwaltend sind, die ich Ihnen genannt habe, sprechen für die höhere Einstellung in Kap. 22, Zivilliste. Dort handelt es sich um gemeinjährig 36975 M Es ist das rechnungsmäßig geprüft und in der Erläuterung besonders begründet. Dann kommt die Einstellung in Kap. 29, Landtags kosten. Diese hängt mit der Vertagung und dem da durch erwachsenden Aufwande zusammen. Es wird auch hier nichts übrigbleiben, als die Bewilligung auszu sprechen. Bei Kap. 91 handelt es sich um den Vertreter der Universität Leipzig. Ihm werden, wenn für uns eine Pauschalsumme von je 500 M. für die Nachsession an genommen ist, 250 M. gemeinjährig zukommen. Damit glaube ich die Begründung zum Ergänzungs dekret für den ordentlichen Etat so dargelegt zu haben, daß der Antrag Ihnen hoffentlich unbedenklich erscheinen wird, es gleich in Schlußberatung zu nehmen. Ich er- lande mir nun noch, den Antrag zu verlesen, wie er im Folgenden eingebracht werden soll, und zwar als zweite Ergänzung zum ordentlichen Staatshaushalts-Etat. Bemerken will ich noch, daß das Gesamterfordernis durch Hinaufziehung der direkten Steuern, und zwar der Ein kommensteuer aufgebracht wird. Zu diesem Zwecke sind unter den Einnahmen von Ihnen 2135000 M. zu ge nehmigen. Dazu ist in der Erläuterungsspalte bemerkt, die zu erwartenden Ergebnisse gestatten die Erhöhung um den eingestellten Betrag. Der Antrag, der demgemäß bezüglich des Ergänzungs dekrets Nr. 2 zum ordentlichen Staatshaushalts- Etat zu stellen ist, würde folgenden Wortlaut haben: „1 . bei Kap. 20, Direkte Steuern, nach der Vorlage die Einnahmen in Tit. 2 mit 2135000 M. zu genehmigen; 2. bei Kap. 22 Zivilliste, nach der Vorlage die Ausgaben in Tit 1 mit 36975 M. zu be willigen; 3. bei Kap. 29 Landtagskosten, nach der Vorlage die Ausgaben in Tit. 6, 9, 11 und 12 mit 70000 M. zu bewilligen; 4. bei Kap. 91, Universität Leipzig, nach der Vorlage die Ausgaben in Tit. 40 mit 250 M. zu be willigen ;
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