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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,4
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028369Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028369Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028369Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 93. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,4 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll80. Sitzung 2853
- Protokoll81. Sitzung 2881
- Protokoll82. Sitzung 2891
- Protokoll83. Sitzung 2985
- Protokoll84. Sitzung 3065
- Protokoll85. Sitzung 3117
- Protokoll86. Sitzung 3139
- Protokoll87. Sitzung 3173
- Protokoll88. Sitzung 3207
- Protokoll89. Sitzung 3287
- Protokoll90. Sitzung 3297
- Protokoll91. Sitzung 3419
- Protokoll92. Sitzung 3505
- Protokoll93. Sitzung 3619
- Protokoll94. Sitzung 3649
- Protokoll95. Sitzung 3699
- BandBand 1911/12,4 -
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II. K. 93. Sitzung, (Vizepräsident Fräßdorf.) (L> Im übrigen ist dazu ja die Selbstbestimmung des Ver storbenen erforderlich. Sofern diese gegeben ist, kann nicht gesagt werden, daß irgendwie die Pietät verletzt wird. Im übrigen meine ich, soweit wir durch Annahme des Dekrets Opfer bringen, bringen wir sie nicht nur der Wissenschaft, sondern wir bringen sie im Interesse der Allgemeinheit. Sofern aber Opfer den Männern der Wissenschaft gebracht werden, haben sie diese Opfer vom Volke voll zu verlangen. Die Männer der Wissenschaft, gerade auf medizinischem Gebiete, schlagen in unendlich vielen Fällen ihr Leben in die Schanze im Interesse der Allgemeinheit, und da müssen wir auch bereit sein, ge wisse Bedenken zu unterdrücken, wenn es gilt, der Wissen schaft einen Dienst zu leisten im Interesse der Allgemeinheit. (Lebhaftes Bravo I links und in der Mitte.) Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter! Berichterstatter Abg. vr. Kaiser: Die Bedenken, die von den Herren der äußersten Linken geäußert worden sind, haben wir in der Deputation bereits kennen ge lernt — es sind auch unsere Bedenken —, wir haben sie gewürdigt und sind trotzdem zum Ergebnis gekommen, die Annahme des Gesetzes zu empfehlen. Was dann die Einwendungen des Herrn Abg. Brodaus anlangt, so war ich nicht unterrichtet, was er in dieser Beziehung bringen würde, sie laufen aber alle nur hinaus aus Gefühlsmomente, die wir hier in diesem Falle nicht mitsprechen lassen können. Es liegt kein positiver Grund vor, der in den wirklichen Verhältnissen begründet wäre, sondern nur das angeblich weite Bewußtsein des Volkes, das sich gegen diese Art der Ordnung sträubt, und da möchte ich noch einmal das entgegenhalten, was bereits der Herr Vizepräsident Fräßdorf in durchaus treffender Weise ausgeführt hat, daß insoweit die persönliche Frei heit wie auch das Gefühl des einzelnen zurückzutreten hat gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit, daß es seine Grenze findet im Staatswohl. Und da bestreite ich es dem Herrn Kollegen Brodaus durchaus, daß hier das Staatswohl nicht in Frage stehe, daß kein höherer Zweck vorhanden sei. Der höhere Zweck, der vorhanden ist, ist der, daß der leidenden Menschheit geholfen werden soll, und es muß uns allen lieber sein, um ein Beispiel zu erwähnen, daß der Kehlkopfschnitt vom Arzt zum ersten Male an einer Leiche statt an einem, lebenden Menschen gemacht wird. Der höhere Zweck ist unbedingt vor handen, und man soll auch nicht damit kommen, daß man sagt: unter Umständen kann in der Anatomie mit den Leichen Mißbrauch getrieben werden. Denn das, was der Herr Abg. Brodaus uns vorlegte, wäre nicht der II. K. (2, Abonnement.! am 21. Mai 1912 363S. normale Gebrauch, sondern der Mißbrauch, der unter- <W bunden werden muß von der Universität selbst; ich kann ihm auch verraten, daß ich diese kleine Anekdote, die er erzählte, selbst kenne, und ich will ihm die Pointe,' dje er nicht gebracht hat, nachher persönlich erzählen. . Ich bitte nochmals, den Anträgen der Deputation Folge zu geben. (Bravo!) Präsident: Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen: I. den Abs. 1 des K 1 in folgender Fassung anzunehmen: Menschliche Leichen, deren Be stattung nicht von Angehörigen, Erben, Vermächtnisnehmern oder anderen, dem Ver storbenen nahestehenden Personen auf eigene Kosten übernommen wird, sind unbeschadet der Vorschrift des 8 486 Abs. 5 der Straf prozeßordnung zu wissenschaftlichen Zwecken abzuliefern. Die Ablieferung erfolgt 48 Stünden, die wissenschaftliche Verwendung frühestens 72 Stunden nach dem Tode oder der Auf findung der Leiche. Bis dahin kann die Bestattung übernommen werden? Gegen 2 Stimmen. (0) Will die Kammer in sachlicher Übereinstim mung mit der ersten Kammer beschließen: II. den Abs. 2, jedoch als Abs. 3, nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. Ferner: Will die Kammer beschließen: I. der lit. ä die Fassung zu geben: ,,ä) die an sich zur Ablieferung verpflichtete Stelle ausnahmsweise aus einem beson deren Grunde davon absieht."? Einstimmig. II. in Übereinstimmung mit der ersten Kammer der lit. ä des § 2 den Zusatz anzufügen: „Als ein besonderer Grund gilt nicht, daß die Bestattung aus privaten Mitteln ge sichert ist"? Einstimmig. III. den K 2 mit diesen beiden Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage an zunehmen? Einstimmig. 521
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