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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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2U6 ll K 55° Schnnst, OM 4. März 1912 -ÄL"; H«W1. M micöor omgehstt worden. Die Unternehmer sind ur der Tat da hat der Herr Abg. Merket recht - m den Betrieben, wo viel weibliche Arbeitskräfte beschäftigt werden, die nunmehr nur noch 1" Stunden pro Tag arbeiten dürfen, dazu übeM'gangen, auch die Arbeitszeit der männlichen Arbeiter herabznjehen auf !«) Stunden weil die nüinnliche ArdeiMraft ohne die weibliche Arbeitskraft in einer Anzahl von Betrieben wertlos erscheint. Aber nur die Arbeite rinnen und Arbeiter länger beschäftigen zu können, hat man um so mehr versucht, Bewilligung für Überstunden zu erhalten, und diese Überstunden- bewüligungen sind in sehr erheblichem Maße gewöhn worden. Es gab von Überzeitarbeit an Wochentagen ausschließlich Sonnabends im Jahre 19!0 in 1644 Betrieben mit 159396 beschäf tigten Arbeiterinnen und 30981 Bstriebstagen 1862611,3 bewilligte Überstunden, für die Sonn abende wurden an Überzeit bewilligt für 38 Betriebe mit 759 betroffenen Arbeiterinnen und 649 Tagen 13935,6 Stunden. Durch die unteren Verwaltungs behörden wurden an Sonntagsarbeiten in Sachsen bewilligt für 368 Betriebe an 715 Sonn- und Festtagen mit 15558 betroffenen Arbeiterinnen 167179,9 Arbeitsstunden. Mit der bewilligten über- M zeitarbeit marschiert Sachsen außer Preußen allen Bundesstaaten weit voran. Wir erreichen nach den absoluten Zahlen, nicht nach den Vergleichs oder Durchschnittszahlen, mit der Überstundenbewilli gung an Wochentagen, Sonnabenden und Sonntagen fast das große Königreich Preußen. Meine Herren! Die amtlichen Statistiken geben zwar — gestatten Sie mir einige Worte über die Statistiken selbst — Auskunft über die Zahl der Be triebe und Arbeiter, der Revisionen und der dabei ermittelten Verstöße gegen den Kinder-, Jugend- und Arbeiterinnenschutz, sowie über einen Teil der bewilligten Ausnahmen von Arbeiterinnenschutz und von der Sonntagsruhe usw., aber über den wirklichen Stand der Arbeitszeit und der Pausen, über deren Veränderungen und deren Einfluß auf die Lohnhöhe wird nicht einmal ein Wort andeutungsweise gesagt. Die Berichte sind für denjenigen, der irgend etwas daraus ersehen oder lernen will, vollständig wert los, weil es ganz unmöglich ist, aus den Berichten die Ursachen zu erkennen, die zu den Ergebnissen führten. Ich habe die Befürchtung, daß es nicht allein bei^ diesen ^Ausnahmebewilligungen bleibt, sondern daß^die sächsische Staatsregierung auch auf irgendwelche Weise Maßnahmen plant, die mit den gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Bestim- (6) muMen nach meiner Meinung schwer in Einklang zu bringen sind. Die Wochenschrift der Stickerei- und Zpiyenindustrie schreibt Mitte dieses Jahres, daß sie es als einen übelstand empfunden hat, daß die Be triebe, die mehr als U> Arbeiterinnen beschäftigen, nur 1" Stunden arbeiten dürfen, während die Be triebe, die weniger als 10 Arbeiterinnen haben, immer noch 11 Stunden arbeiten dürfen. Um diesem Zustande und den Bestrafungen, die verhängt wurden, abzuhelfen, ist das Ministerium des Innern mobil gemacht worden. Auf eine Eingabe vom 22. April antwortete 3 Tage darauf schon das Ministerium. Die Antwort lautet: „Dresden, am 25. April 1911. Die in Artikel 4 II der Novelle zur Gewerbe ordnung vom 28. Dezember 1908 angedeutete Ab änderung der Ausführungsbestimmungen des Bundesrates über die Beschäftigung von jugend lichen Arbeitern und Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb vom 13. Juli 1900 ist in Er wägung gezogen worden. Die zukünftige Gestalt dieser Bestimmungen läßt sich zur Zeit nicht voraussehen. Ministerium des Innern, Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel, (v) Dr. Roscher." Ja, meine Herren, was soll das bedeuten? Das Neichsgesetz bestimmt ganz klar den 10 Stunden-Tag für Arbeiterinnen, und mit welchem Rechte und auf welche Bestimmungen stützt man, daß man er wägen will, ob die Arbeitszeit für die Stickereien nicht auf 11 Stunden heraufzusetzen ist? Ich kann das nicht einsehen und kann die Antwort der Königl. Staatsregierung nicht verstehen. Deshalb habe ich sie zur Kenntnis der Kammer gebracht. Ich er warte, daß die Königl. Staatsregierung durch ihren Vertreter Aufklärung gibt, wie die Sache liegt. Ich wende mich den Arbeitsordnungen zu. Ich bedaure außerordentlich, daß das Kapitel Arbeits ordnungen ebenfalls so kurz und unwesentlich be handelt worden ist. Wenn man dagegen süddeutsche Berichte ansieht, so gehen diese ausführlich auf die Bestimmungen der Arbeitsordnungen ein und ver weisen darauf, daß sie nicht gewillt sind, alle Be stimmungen der von den Unternehmern ausgearbei teten Arbeitsordnungen ohne weiteres gützuheißen. Die süddeutschen Inspektoren sind der Meinung, baß die Unternehmer sehr oft Bestimmungen in die Ar beitsordnungen Hineinbringen, die geeignet, sind, die
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