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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 55. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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II. K. 55. Sitzung, am 4. März 1912 2027 (Abg. Linke.) Organisation gemacht worden sind, einfach als un begründet gegenüber dem Unternehmer bezeichnet hat. In einem Falle ist der Verbindungsriemen gerissen, wiederholt heruntergefallen, weil keine Schutzvor richtungen vorhanden waren, und hätte dann ein Arbeiter oder eine Arbeiterin daruntergestanden, so wäre jedenfalls das größte Malheur passiert. Es sind in dieser Beziehung Zustände vorhanden, die nach meiner Ansicht zu einem guten Teile behoben werden könnten, wenn einzelne Vertreter bei der Gewerbe aufsicht direkt aus dem Arbeiterkreise genommen würden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren! Ähnliche Verhältnisse, wie ich sie von Bautzen und Zittau angeführt habe, liegen aber auch in anderen Bezirken vor. Mein Fraktionskollege Heldt hat schon angeführt, daß in Chemnitz derartige Revisionen stattgefunden haben, wo der Arbeitgeber mit dem Gewerbeinspektor eine Arbeiterin direkt als Lügnerin bezeichnet hat. Ja, meine Herren, glauben Sie denn wirklich, wenn in Begleitung des Fabrik direktors oder Fabrikbesitzers eine Revision stattfindet und der betreffende Gewerbeinspektor eine Arbeiterin fragt, wie denn in dieser oder jener Beziehung die M gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, daß dann die Arbeiterin schließlich unter allen Umständen die Wahrheit sagen wird? Sie wird doch immerhin annehmen müssen, wenn sie den Unternehmer hinein legt, daß sie dann unter Umständen außer Arbeit gesetzt wird. Aus diesem Grunde wäre es doch zweckdienlich, wenn die Inspektionen nicht unter der Aufsicht der Arbeitgeber oder der Direktoren oder sonstiger Ver treter der Unternehmer stattfänden.' Ja, meine Herren, man möchte fast sagen, daß der Gewerbeinspektor mehr die Dienste der Unter nehmer verrichtet, nicht aber die Interessen der ge fährdeten Arbeiterschaft wahrnimmt. Aus einem Berichte, der aus dem Döbelner Bezirke stammt, ist zu ersehen, in welcher Weise die Aufsichtsbeamten die Dienste des Unternehmers verrichten. Da heißt es unter anderem: „Ziemlich oft schon sah sich der Geschäftsführer des Textilarbeiterverbandes in Mittweida, Genosse Seyfert, genötigt, den Gewerbeinspektor Neukirch in Döbeln auf Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Betrieben aufmerksam zu machen. Zuletzt wurde wegen der im Ringspinnmaschinenfaale der Baum wollspinnerei Mittweida herrschenden gesundheit gefährdenden Hitze Beschwerde geführt und Abhilfe Il.K. (I. Abonnement.) gefordert. Pflichtgemäß hat auch der Gewerbe- . inspektor Neukirch die Baumwollspinnereien einer Revision unterzogen und die gerügten Übelstände bestätigt gefunden. Während aber bisher der Ge- Werbeinspektor noch niemals Gelegenheit genommen hat, den Genossen Seyfert Über den Erfolg seiner Eingaben zu bescheiden, ist dies im letzteren Falle geschehen, allerdings aus einem sehr eigenartigen Grunde. Nachdem in dem Schreiben die Beschwerde durch den Befund als richtig bestätigt und mitgeteilt wird, daß der Direktor selbst schon auf den Übelstand aufmerksam geworden sei und in den nächsten Tagen Abhilfe geschaffen werden solle, heißt es in dem Schreiben: Herr Direktor Steinegger hätte es aber lieber gesehen, wenn sich die Arbeiterinnen um Ab stellung solchen Übelstandes an ihn persönlich gewendet hätten, als daß hierzu erst die Behörde angegangen werden muß. Herr Direktor Stein egger vermißt in diesem Gebaren das Vertrauen seiner Arbeiter, welches er selbst ihnen entgegen bringt; und daß Herr Direktor Steinegger auch auf das Wohl und die Gesundheit seiner Leute selbst bedacht ist, dafür dürfte die vorliegende Sache gewiß nur ein Beweis sein. Der Unterzeichnete muß es Ihnen überlassen, ob Sie in zukünftig vorkommenden ähnlichen Fällen im Interesse eines guten Einvernehmens zwischen Arbeitgeber und Arbeiter nach der angedeuteten Richtung hin etwas zu tun Gelegenheit nehmen wollen. Dessenungeachtet wird die Königl. Gewerbe- (V) inspektion aber nach wie vor bei ihr angebrachte Beschwerden über Ungehörigkeit und Ubelstände in Fabriken erörtern und erforderlichenfalls ab zustellen suchen." Meine Herren! Da hat sich eigentlich eine voll ständige Parteinahme der Gewerbeinspektion für den Unternehmer herausgestellt. Der Gewerbeinspektor sagt mit anderen Worten, daß er es lieber sähe, wenn die betreffende Verwaltungsstelle des Textilarbeiter verbandes von den Beschwerden keine Notiz nähme, sondern daß man es dem Arbeiter selbst überlasse, diese Beschwerde vorzubringen. Wenn dann ein Arbeiter es schließlich wagte, in dieser Weife irgend eine Beschwerde bei dem Unternehmer vorzubringen, dann würde vielleicht für ihn der Zeitpunkt gekommen sein, wo er am längsten in einem Betriebe beschäftigt war. Meine Herren! Es ist vorhin von dem Herrn Abg° Merkel gesagt worden, daß der Zehnstundentag eine so außerordentliche Belastung der Unternehmer be deute. Es findet aber gerade hier noch eine so ge waltige Überschreitung in einzelnen Bezirken statt, daß die Gewerbeinspektion sehr oft Gelegenheit neh- ! men könnte, die Arbeitgeber auf ihre Verpflichtungen Löt
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