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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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kl. K. 51. Sitzung, am 26. Februar 1912 1895 (Abg. vr. Dietel») (L) lassen, den Privatbullenbesitzern eine Ausnahme vor dem Gesetze einzuräumen. Nun hat der Herr Minister des Innern in der be reits erwähnten Sitzung dieses Hauses am 6. Mai 1910 in Beziehung auf den letzten Punkt sich dahin geäußert, daß die größeren Bullenbesitzer schon in ihrem eigenen Interesse sich gekörte Bullen hielten. Ich habe demgegenüber darauf aufmerksam gemacht, daß das z. B. in meinem Wahlkreise im allgemeinen nicht der Fall ist. Ich weiß allerdings nicht, inwie weit sich in diesen zwei Jahren eine Veränderung nach dieser Richtung vollzogen hat, aber, so viel steht fest, daß diese Privatbullenbesitzer in der Hauptsache eben bei uns die Viehzüchter sind, während die kleineren Besitzer infolge ihrer wirtschaftlichen Ver hältnisse wenig Aufzucht treiben. . Meine Herren ! Die Regierung hat ja auch vor zwei Jahren in ihrer an die Beschwerde- und .Pe titionsdeputation abgegebenen Erklärung selbst zu gegeben, daß die Zahl der von ungekörten Bullen gedeckten Kühe 26 Prozent der Gesamtheit beträgt, und der leider verstorbene Herr Obermedizinalrat Professor vr. Pusch hat dasselbe nach dem mir vor liegenden amtlichen Berichte des Landeskulturrates in der 51. Gesamtsitzung des Landeskulturrates, die vom 26. bis 28. Oktober 1911 abgehalten worden ist,, ausgeführt, und sich dazu noch folgendermaßen geäußert: „Wen treffen wir denn nun eigentlich mit dem beabsichtigten neuen Körgesetze? Wir treffen den mittleren Besitzer, der sich aus irgendwelchen oft rein persönlichen Gründen der freien Vereinigung fernhält und sagt: Ich halte für meine 10, 12 Kühe meinen eigenen Bullen und mache ihn dabei fett. Der Betreffende fällt dann unter das neue . Körgesetz; und das ist auch kein Fehler, weil er . nicht immer gute Bullen hat, die er in seinem . Bestände auch gar nicht genügend ausnützen kann." - Meine Herren! Der Berechtigung aller dieser aufgezählten Gründe hat sich das Hohe Haus nicht ? verschließen können. In der mehrfach erwähnten -Sitzung vom 6. Mai 1910 hat es den von dem Herrn - Kollegen Donath als Berichterstatter für die vorhin erwähnte Petition vorgetragenen Antrag einstimmig angenommen: ' „die Petitionen, soweit sie die' Einführung des allgemeinen Körzwanges wünschen, der Königl. Staaisregierung zur Kenntnisnahme zu über weisen". ' Wider Erwarten sind die Petitionen in der jenseitigen Kammer nicht zur Verhandlung gekommen. Unser Antrag bezweckt nun in formaler Hinsicht, (6) auch die Stellungnahme der Hohen Ersten Kammer kennen zu lernen. Ich glaube aber kaum, daß wir Grund zu der Annahme haben, daß sich diese nicht auch auf den Standpunkt dieses Hauses stellen wird. Meine Herren! Die Königl. Staatsregierung hat zu der Frage der Einführung des allgemeinen Körzwan ges vor zwei Jahren eine ablehnende, aber doch nicht direkt verneinende Haltung eingenommen. Der Herr Minister des Innern hat zwar erklärt, daß er nicht in Aussicht stellen könne, den allgemeinen Körzwang einzuführen, aber er hat doch hinzugefügt, daß die Regierung der Einführung des Körzwanges nicht unbedingt entgegentreten wolle, und am Schlüsse seiner Rede hat er die Zusage ge geben, daß die Regierung mit allem Ernst und allem Wohlwollen sich bemühen werde, dem Grunde der Klage nachzugehen, und versuchen werde, das Gesetz nötigenfalls so umzugestalten, daß es seinen Zweck erfülle^ Nachdem nun der Landeskulturrat in seiner eben erwähnten Gesamtsitzung u. a. folgenden Antrag seines dritten Sonderausschusses angenommen hat: „Der Einführung des allgemeinen Körzwanges lv) ist zuzustimmen, wenn die Körkosten auf die Staatskasse Übernommen werden." und nachdem durch Annahme weiterer Anträge, die ich nicht verlesen will, meiner Meinung nach die Be denken zerstreut worden sind, die die Königl. Staats regierung noch nach der Richtung hin hatte, daß bei Einführung des allgemeinen Körzwanges „eine private Zuchtversuche ausschließende Uni formität herbeigeführt würde, insofern größeren Viehzüchtern die Möglichkeit genommen würde, auch andere Rassen zu züchten als die im Orte vorherrschende Rasse", ich sage, nachdem sich der Landeskulturrat auf diesen Standpunkt gestellt hat, glaube ich annehmen zu können, daß die Königl. Staatsregierung unserem Anträge.Erfüllung zusagen wird. Um so mehr Be rechtigung glaube ich zu dieser Annahme zu haben, als in der Sitzung des Landeskulturrates Herr Ober medizinalrat Professor vr. Pusch, doch gewiß in Übereinstimmung mit der Königl. Staatsregierung, erklärt hat: „Ich meinte immer, wir müßten noch Erfahrungen sammeln, um zu sehen, ob und wie wir in Zukunft an Stelle der bisherigen Bestimmungen des Kör- 274»
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