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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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.AdZ Or- Dietel. M gesttzeS etwa--' Beferes pi setzen Hütten. Wenn aber keine Beruhigung im Lande eintritt und »nenn in den kreisen der Uemeren und mittleren Besitzer die Ansichten weiter dahin gehen, daß durch das Körgesetz gerade nicht sie geschützt, sondern be engt werden, dann muß man dem Standpunkte des Sonderausschusses beitreten." über die Bullenhaltung und das Wesen des Kör- (0) geseheS hierzu sagen. Meine Herren! Es dürfte sich von selbst verstehen, daß die Mehrkosten bei Einführung des allgemeinen Mrzwanges auf die Staatskasse zu übernehmen sind. Bis jetzt sind jährlich rund 37 000 M. für Körzwecke ausgegeben worden. Vor zwei Jahren haben die Herren Regierungskommissare in der Beschwerde- und Pe titionsdeputation erklärt, daß sich der Aufwand für die Körung nach Einführung des allgemeinen Kör- zwanges au 70—80 000 M. belaufen werde. Mir scheint jedoch diese Berechnung zu hoch gegriffen zu sein. Der Berichterstatter im Landeskulturrate, Herr Ökonomierat Reichel, berechnet die Kosten der Durch führung im ersten Jahre auf 50—55 000 M. und be tont, daß diese Kosten in den nächsten Jahren mehr und mehr zurückgehen, mit welcher Behauptung er zweifellos recht hat. Diese Berechnung stimmt auch ungefähr zu der Annahme des Herrn Or. Pusch, der annimmt, daß in Zukunft ungefähr bis Vs mehr M Bullen gekört werden als jetzt, also rund 6000 Bullen gegenüber 4500 von heute. Die Königl. Staatsre gierung wird gewiß in der Lage sein, uns nachher etwas genauere Zahlen anzugeben, worum ich sie höflichst bitte. Meine Herren! Wir sind bereit, die Mehrforde rung von rund 15 bis 20000 M. auf die Staats kasse zu übernehmen, weil wir es im Interesse unserer heimischen Viehzucht für notwendig halten und well wir gewiß sind, daß nur dadurch berechtigter Unmut und berechtigte Klagen vieler kleiner und mittlerer Landwirte, namentlich auch in unserem Erzgebirge, beseitigt werden können. Wir glauben mit Bestimmt heit annehmen zu können, daß das Hohe Haus sich auf den gleichen Standpunkt stellen wird, und darum bitte ich Sie, meine Herren, unserem Anträge ein mütig zuzustimmen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Schade. Abg. Schade: Meine sehr geehrten Herren! Nach der Erregung, die in manchen Landesteilen wegen des Körgesetzes besteht, möchte man annehmen, daß die Bullenhaltung durch das Körgesetz zu einer schier unerträglichen Last für die Landwirtschaft geworden wäre und düß das 'Gesetz feinen Zweck nur sehr schlecht erfüllte. Deswegen wollen Sie mir gestatten, einiges So viel steht fest, meine Herren: derjenige, der Rindvieh,picht treibt, muh vor allen Dingen einen Zuchtbullen zur Verfügung haben. Das ist so vor den: Uörgesetze gewiesen, das ist auch nach Einführung desselben geblieben und wird immer so bleiben. Was fordert nun das Gesetz Besonderes? Es fordert, daß nicht nur jeder einen Bullen zur Verfügung hat, sondern daß das auch ein guter Bulle ist, dessen bessere Eigenschaften für die Nachzucht wertvoll sein sollen. Der Bulle soll vor allen Dingen schön gebaut sein, er soll seinem Alter ent sprechend gut entwickelt sein, und er soll einer be währten Rasse angehören, womöglich der Rasse, die in der Gemeinde hauptsächlich vertreten ist. Dann sieht das Körgesetz darauf, daß diese Zuchtrichtung jahrelang beibehalten wird. Wenn irgendwo Konse quenz am Platze ist, so ist es bei der Viehzucht der Fall. Wenn man oft wechseln wollte, etwa bei jedem neuen Bullen auch eine andere Rasse nehmen wollte, so würden schließlich Kreaturen zustande kommen, die man bei der Hundezüchtung mit dem Namen „Promenadenmischung" bezeichnet. Die Be stimmungen des Gesetzes dienen doch alle zum Vor teil der Züchter. Das hat sich bereits erwiesen, und^ die Mitglieder der Körkommission, die ich deswegen gefragt habe — und ich habe jede Gelegenheit wahr genommen, das zu tun —, haben mir jedesmal er klärt, daß die Vorteile des Körgesetzes unverkennbar seien. Die Nachzucht sei schöner in der Form, sie sei schnellwüchsiger und mastfähiger, und die Tiere hätten in der Schlachtreife dann ein grö ßeres Gewicht; auch die Qualität des Fleisches sei eine bessere. Also auch im Interesse der Fleisch Versorgung der Bevölkerung ist das Körgesetz nur zu begrüßen. Das können auch die Beteiligten selbst nicht leugnen, das müssen sie einsehen., und darum ist es unerfindlich, wenn noch von manchen Landwirten das Körgesetz so arg bekämpft wird. Das läßt sich meines Erachtens höchstens dadurch erklären, daß bei uns in Sachsen das Schwergewicht der Landwirtschaft nicht so sehr in der Viehzucht als im Feldbau liegt; die Viehzucht ist besonders heimisch an den Küsten und in den Gebirgsgegenden. Wir können aber, gerade hier in Sachsen beobachten, daß bis auf den Kamm des Ge birges hinauf jedes Stück Land, bas sich dazu eignet, zum Feldbau benutzt wird. Für Viehzucht ist weniger Interesse vorhanden.
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