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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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n K. 5,!. Zitzung um 26. Februar NN 2 iÄb.^. Lchade.i (lk- eingeführt werde und daß das Körgesetz so bleibe, wie es jetzt ist. Wenn jetzt die meisten größeren Besitzer sich einer freien Vereinigung oder der BuUenthaUungsgenossen schäft nicht anschließen, so ist in keinem Falle das Gesetz dafür verantwortlich zu machen. Wenn das Körgesetz nicht bestände, würde es gerade so sein. Denn die Zeiten sind anders geworden. Von, Süden herauf ist eine Viehseuche über die Grenzen herein gekommen, der ansteckende Scheidenkatarrh hat sich immer weiter verbreitet und jetzt die Küsten der Nord- und Ostsee erreicht. Das ist eine sehr hart näckige Krankheit, die sich sehr schwer heilen läßt und die sehr viel Nachteile im Gefolge hat. Diese seuchenartige Krankheit ist seit 1906 in meinen Ställen, und trotz aller Sorgfalt ist es mir noch nicht gelungen, sie vollständig auszurotten. Sie tritt wesentlich milder auf, die schweren Nachteile, die sie erst gebracht hat, sind weggeblieben, aber ausgerottet ist die Seuche noch nicht. Deshalb hat jeder Land wirt das Bestreben, wenn er die Seuche im Stalle hat, sie wegzubringen; der eine verwendet mehr Sorgfalt darauf, der andere weniger. Aber wer die Seuche aus seinem Stalle herausgebracht hat, will sie natürlich nicht wieder hinein haben; die Ge- fahr, daß sie wieder eingeschleppt wird, ist aber sehr groß, und die beste Gelegenheit dazu bietet die ge meinschaftliche Haltung eines Zuchtbullen. Ferner herrscht seit 1V? Jahren in Deutschland die Maul- und Klauenseuche; sie ist noch nicht aus gerottet, im Gegenteil, sie macht in der letzten Zeit sogar weitere Fortschritte. Auch aus diesem Grunde wird sich mancher hüten, mit anderen gemeinschaft lich einen Bullen zu. halten, um die Klauenseuche nicht in den Stall zu bekommen. Die Ansteckungs gefahr bei der Klauenseuche ist viel größer als beim Scheidenkatarrh. Daher ist es vielen Landwirten nicht zu verdenken, daß sie für ihren Biehstand einen eigenen Bullen halten. Wenn der allgemeine Kör- zwang eingeführt würde, so würde dadurch an dieser Gepflogenheit gar nichts geändert werden, wenigstens in den seltensten Fällen würden sich die Landwirte veranlaßt fühlen, einer freien Vereinigung- oder einer Bullenhaltungsgenofsenschaft beizutreten. Ich kann aber namens meiner politischen Freunde erklären, daß wir durchaus nichts dagegen haben, wenn der allgemeine Körzwang eingeführt' wird. Die größeren Besitzer wird es durchaus nicht be lästigen, wenn sie ihren Bullen der Körkommissiou vorführen müßen und wenn diese ihn prüft. Es wird in den seltensten Fallen vorkommen, daß ein «D Privatbulle nicht angetört wird; selbstverständlich ist aber Bedingung, daß die Kosten dafür auf die Staatskasse übernommen werden. Fch kann also erklären, daß meine Fraktion im Prinzip mit der Einführung des allgemeinen Kör- zwanges einverstanden ist, wir können aber unsere Zustimmung jetzt nicht schon ohne weiteres geben, denn wir müssen erst abwarten, was das Gesetz bringt. Präsident: Das Wort hat der Herr Mg. Elauß. Abg. Clauß: Meine Herren! Nachdem schon vor zwei Jahren über das Körgesetz von 1906 eingehend gesprochen worden ist und alle Wenn und Aber her vorgehoben worden sind, war es vielleicht nicht sehr nötig, von meinem verehrten Herrn Vorredner eine so eingehende Vorlesung zu bekommen. Aber bis jetzt hat im großen und ganzen auch noch niemand bestritten, was er ausgeführt hat. (Sehr richtig! in der Mitte.) Es handelt sich doch vor allen Dingen darum, daß das Körgesetz bei seiner jetzigen Handhabung sich als außerordentlich schädigend und belästigend für die kleinen und mittleren Landwirte gezeigt hat. Auch mein verehrter Herr Vorredner knüpft besondere Bedingungen daran, daß nämlich, wenn der all gemeine Körzwang auch auf die Bullen der großen Biehhalter ausgedehnt würde, die Kosten vom ' Staate übernommen werden sollen. Da zeigt sich wieder, wie besonders die Herren be handelt werden sollen, die vielleicht besser in der Lage sind, die Kosten mit zu tragen, wie es bis jetzt die kleinen und mittleren Landwirte getan haben. Ich verweise nur auf die Schilderung meines ver ehrten Herrn Vorredners Schade über die Maul- und Klauenseuche, was für große Werte er da an führte, die er an seinem Gute zu beklagen hatte. Nun habe ich allerdings weitgehendere Bitten aus dem Lande vernommen. . Ich habe vernommen, daß die kleinen und mittleren Landwirte das.Kör gesetz überhaupt wieder abgeschafft haben wollen. Daß das nicht, wie es damals bei der Wahl agitation die konservativen Flugblätter darzustellen suchten, eine liberale Forderung ist, das beweist ja der heutige Antrag, der von liberaler Seite gestellt worden ist. Das ist speziell ein Wunsch der kleinen Landwirte, die eben unter dem jetzigen Körgesetze außerordentlich gelitten haben. Daß das Gesetz vom 19. Mai 1886 vollständig gut gewirkt hat, be-
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