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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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2170 11. K. 60. Atzung, am 12. März 1912 (Präsident.) Entschuldigt sind sür heute der Herr Abg. Illge wegen auswärtiger Teputationsarbeiteu und der Herr Vizepräsident Früßdorf wegen dringender Geschäfte. Wir treten in die Tagesordnung ein: l. Schluß beratung über den Bericht der Gesetzgebungs deputation über 1. den durch das Königl. Dekret Nr. 11 vor gelegten Entwurf eines Gesetzes, betreffend Änderungen von Landesgesetzen über die freiwillige Gerichtsbarkeit, 2. den Antrag Or. Mangler und Genossen, Drucksache Nr. 16, betreffend Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichtsschreiber auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 3. die Petition des Vorstandes des Sächsischen Anwaltvereins, betreffend Einwendungen gegen das Königl. Dekret Nr. 11. (Druck sache Nr. 276.) Berichterstatter zu 1 ist der Herr Abg. Brodaus. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abg. Brodaus: Geehrte Herren! Das Dekret Nr. 11, das wir heute in Schlußberatung nehmen, ist nicht in Allgemeiner Vorberatung in der Zweiten Kammer behandelt worden, sondern zunächst an die Erste Kammer gegangen. Dort ist es in allen seinen Teilen angenommen worden. Als sich dann die Gesetz- gebnngsdeputation der Zweiten Kammer mit dem Dekret befaßte, war inzwischen noch eine Petition des Vorstandes des Sächsischen Anwaltvereins eingegangen, die gegen einzelne Artikel des Dekrets Einwendungen erhob, und dann hat die Gesetzgebungsdeputation sich zugleich noch zu befassen gehabt mit einem Anträge vr. Mangler und Genossen, Drucksache Nr. 16, der einzelne in dem Dekret geregelte Punkte betraf und dann darüber hinaus noch eine Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichtsschreiber herbeiführen wollte In dem Berichte, der Ihnen gedruckt vorliegt, sind sowohl das Dekret wie der Antrag vr. Mangler und Genossen und die Petition des Vorstandes des Sächsi schen Anwaltvereins eingehend behandelt worden; ich darf wohl zunächst auf den schriftlichen Bericht Bezug nehmen und kann von weiteren Erläuterungen absehen, solange nicht in der Debatte etwa gegen einzelne Artikel und einzelne Vorschläge der Gesetzgebungsdeputation Bedenken erhoben werden. Bemerken möchte ich noch, daß in dem Berichte, der einmal umgestellt werden mußte, einige Fehler stehen ge blieben sind. Auf S. 4 in der Mitte muß es heißen: „die Einfügung des auf Seile 6 oben zu lesenden 8 38b", (6) nicht „Seite 8 unten '. Dann müssen einige Zeilen vorher die Worte „sogenannte kassatorische" in Wegfall kommen, und dann ist auf S. 6 bei dem Anträge unter 2 das Wort „den" cinzufügen, cs muß heißen: „mit den zu 1 beschlossenen Abänderungen". Art. I und II des Dekrets bringen Erweiterungen der Zuständigkeit der Gerichtsschreiber auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es handelt sich darum, daß der wesentliche Rechtszustand wiederhergestellt wird, der in Sachsen vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches bereits bestanden hat. Die Gesetzgebungs deputation hat Bedenken gegen die Vorschläge nicht ge habt. Insbesondere hat sie nicht anerkennen können, daß die Einwendungen, die vom Vorstande des Sächsischen Anwaltvereins erhoben worden sind, gerechtfertigt seien. Es find das Einwendungen dahin, daß die Notare durch eine Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichtsschreiber materiell und dann auch ideell in ihrem Ansehen ge schädigt werden könnten. Es ist im Berichte dargelegt, warum die Gesetzgebungsdeputation die Befürchtungen nicht teilt, und die Deputation ist da auch nicht ver schiedener Meinung gewesen, sondern sie ist einstimmig zu ihren Anträgen gelangt. Es hat sich nun im Laufe der Deputationsberatnngen herausgestellt, daß das Dekret Nr. 11 dem Bedürfnis (v) nach Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichtsschreiber zur Beurkundung noch nicht ausreichend gerecht wird, daß ein sehr häufig vorkommender Fall noch nicht berück sichtigt wird, nämlich der Fall, daß Verträge beurkundet werden, in denen sich ein Schuldner der sofortigen Zwangs vollstreckung unterwirft. Eine solche Klausel enthält fast jede Hypothekenbestellung. Es erschien angezeigt, das Dekret durch einen dahin gehenden Antrag noch zu er weitern in der Richtung, daß auch der Gerichtsschreiber zuständig gemacht werden kann für eine wirksame Beur kundung derartiger Verträge, wenigstens für eine Beur kundung, die innerhalb der Grenzen Sachsens wirksam ist. Die Anträge, die die Deputation hier zu den Art. I und II zu stellen.hat, sind auf S. 5 ff. unten niedergelegt. Präsident: Der Herr Abg. Or. Mangler hat das Wort zur Begründung seines Antrages. Berichterstatter Abg. Brodaus (fortfahrend): Ich habe angenommen, daß hier zunächst die Anträge der Reihe nach behandelt werden, so, wie sie im Berichte niedergelegt worden sind. Der Antrag Mangler hat wohl zu dem Anträge unter 1 aus S. 5 noch keine Beziehung, wenig stens entfernt er sich ja nicht von dem Anträge. Ich habe angenommen, daß der Herr Abg. Or. Mangler dann erst
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