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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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II. K. 61. Sitzung, (Abg^ Barth.) sollen, wohin sollen wir Landwirte uns in den ge-' dachten Fällen wenden? Wir wollen in solchen Zeiten unsere Zuflucht nicht wieder zu den Kräuterfrauen nehmen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Opitz. Abg. Opitz: Meine Herren! Zu den Petitionen, deren Begutachtung im vorliegenden Falle von selten der Petitionskommission erteilt wird, gehört auch eine solche der Viehhändler der Amtshauptmannschaft Borna, betreffend die Maul- und Klauenseuche und andere Tierkrankheiten. Daß süx diesen Gegenstand insonderheit die Viehhändler auftreten, werden wir wohl ausnahmslos alle ohne weiteres als in der Sache berechtigt anerkennen müssen. Denn wenn man neben dem Landwirte irgend jemand die Kenntnis der einschlagenden Verhältnisse zutrauen kann, so ist das zweifellos bei den Viehhändlern der Fall. Aber die Viehhändler können uns bei dieser Frage nicht bloß durch ihre genaue Kenntnis der Verhältnisse, nützlich werden, sondern sie haben auch die besondere Berechtigung, hier ein Wort mitzusprechen, weil die Schäden, die aus unzweckmäßiger Handhabung der einschlagenden Gesetze hervorgehen, die Viehhändler kaum weniger treffen als den Landwirt selbst, (Sehr richtig!) und wo immer das der Fall ist, meine Herren, hat das natürlich weiter zur Folge, daß die Viehhändler den Schaden, den sie leiden, auf den Viehpreis schlagen müssen und infolgedessen, ohne es zu wollen, dazu beitragen, daß die Lebensmittelpreise für die gesamte Bevölkerung erhöht werden. (Sehr richtig!) Wenn sich die Viehhändler in dieser Frage betätigen, so kann man also sogar behaupten, daß sie das ebenso wie im eigenen Interesse auch im Interesse der All gemeinheit tun und wir infolgedessen ganz besonderen Grund haben, die Wünsche, die von feiten der Vieh-, Händler vorgebracht werden, recht eingehender Würdi gung zu unterziehen. Daß bloß die Viehhändler, die dem Vereine Borna angehören, ihre Wünsche in der Petition im vorliegenden Falle vortragen, kann das Ganze nicht beeinträchtigen. Denn man darf ohne weiteres annehmen, daß die Wünsche, die hier von einem Vereine nur vorgebracht werden, ganz offenbar die aller übrigen Vereine der Viehhändler sein werden. (Sehr richtig!) -M 13. März 1812 2231 Ich freue mich nun angesichts der hervorgehobenen «V Umstände, daß auch die Deputation die Verhältnisse genau in diesem Sinne aufgefaßt hat und daß sie das auch durch die Tat insofern bekundet, als sie die Petition des Vereins der Viehhändler der Königl. Staatsregierung als Material bei der Bearbeitung der Ausführungsbestimmungen des Reichsviehgesetzes zu überweisen empfiehlt. Die Deputation hat sich aber auf diesen allgemeinen Antrag nicht beschränkt, sondern daneben es als ihre Aufgabe angesehen, von den Punkten, die in der Petition hervorgehoben worden find, diejenigen zu bezeichnen, die einer be sonderen Berücksichtigung wert sind, allerdings auch diejenigen nicht übergangen, bei denen sie sich nicht auf den Standpunkt der Viehhändler stellen kann. Was nun die Punkte anlangt, bei denen auch die Deputation die Berechtigung anerkannt hat, so sind es erstens einmal die Wünsche nach Aufhebung des Schlachtzwanges im Sperrgebiete, sodann die Be schränkung der Sperrmaßregeln auf den Seuchenort und endlich die Übernahme der Untersuchungskosten auch bei den Viehhändlern auf den Staat. Außerdem ist noch von der Deputation hervorgehoben worden, daß sie sich auch dem weiteren Verlangen der Pe tenten anschließt, es möchten in Zukunft bei Bera tungen über zu treffende Erlasse auch Veterinär- (V) beamte, praktische Tierärzte, Landwirte und Vieh händler zugezogen werden. Die Deputation hat, was diesen Punkt anlangt, sich unumwunden auf den Standpunkt der Petenten gestellt. Man kann ihr das nur Dank wissen, sie hat in dieser Beziehung die Verhältnisse durchaus richtig erkannt. Ich lege, um hierüber noch einige Worte zu verlieren, ganzbesonderen Wert darauf, daß die Deputation insbe sondere auch anerkannt hat, daß die Sperrmaßregeln für die Zukunft aus den verseuchten O-rt zu beschränken sind. Ja ich möchte in diesem Falle sogar noch weiter gehen und wünschen, daß man die Beschränkung nicht auf den verseuchten Ort vornimmt, sondern nur ein treten läßt in bezug auf die verseuchten Gehöfte. (Sehr richtig!) Das würde vollkommen genügen. Ebenso würde ich wünschen, daß, was das Be- obachtungsgebietanlangt, nicht die bisherige Praxis beibehalten wird, wonach die gesamten in dem amts hauptmannschaftlichen Bezirke liegenden Gehöfte ein zubeziehen sind, sondern das Beobachtungsgebiet im gegebenen Falle beschränkt wird auf den Ort, wo die Seuche aufgetreten ist. Ich glaube, in dieser Be-
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