Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2276 H- K. 64. Sitzung. 'W>; Sanghammer. (M z. B. den Vorschlag, die sogenannte „Liebesgabe" für das Brennereigewerbe zugunsten der Deckung für Wehr und Marineausgaben abzuschaffen, nicht als genügendes Deckungsmittel, (Sehr richtig!) noch viel weniger als ein DeckungSmittel, das den Besitz trifft und den Konsum frei läßt, also die breiten Schichten der Steuerzahler nicht belastet. Ich freue mich, daß unsere Staatsregierung durch die Anfrage meines Herrn Kollegen veranlaßt worden ist, vor dem Lande klipp und klar zu erklären, daß als Deckungs mittel auch von der Königl. Staatsregierung die Erbschaftssteuer — in welcher Erhebungsart, darauf kommt es zunächst nicht an — als das richtige und ausschließliche Deckungsmittel betrachtet wird. Um diese Erklärung zu unterstreichen, habe ich mir erlaubt, mich zum Worte zu melden. (Bravo!) Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Der Herr Berichterstatter ver zichtet auf das Wort. Ich frage die Kammer: Will sie beschließen: bei Kap. 32, Gesamt ministerium und Staatsrat, die Ausgaben mit 30105 M. nach der Vorlage zu be willigen? Einstimmig. Wir kommen zu Kap. 33. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Abg. vr. Hähnel: Bei der Beratung in der Finanzdeputation erklärten die Vertreter der Sozialdemokratie, daß sie gegen das Kapitel stimmten. Im übrigen empfiehlt die Majorität der Deputation die Einstellungen in dem Kapitel zur Bewilligung. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Debatte. Will die Kammer beschließen: bei Kap. 33, Kabinettskanzlei, die Ausgaben mit 9245 M- nach der Vorlage zu bewilligen? Gegen 24 Stimmen. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Schlußberatung Über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation tz. über Kap. 97 des am 30. Mürz 1912 ordentlichen Staatshaushalts Etats für M 1912/13, Katholische Kirchen und wohltätige Anstalten betreffend. (Drucksache Nr. 295.) Berichterstatter Herr Abg. Ur. Schanz. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herm Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Abg. I)r.Schanz: Meine Herren!Im Auftrage Ihrer Finanzdeputation habe ich Ihnen zu berichten über Kap. 97, Katholische Kirchen und wohltätige Anstalten. Die Einstellungen unter den Ausgaben — denn bei diesem Kapitel gibt es Ein nahmen nicht — sind in Tit. 1 bis Tit. 8^genau die gleichen wie im Voretat. Bei Tit. 1 ist in der Er- läuterungsspalte angegeben, daß der künftig weg fallende Betrag von 5000 M. noch nicht entbehrlich ist. Die Finanzdeputation hat nun gegen die Einstellung in den Titeln keinerlei Einwendungen zu erheben. Der Tit. 9, Bauaufwand wegen der katholischen Hofkirche, weist eine Steigerung von 38 760 M. auf, und zwar, wie in der Erläuierungsspalte ausgeführt und wie in einem ausführlichen Schreibens des Königl. Kultusministeriums noch weiter nachgewiesen ist, wegen einer baulichen Herstellung, die. bei der Katholischen Hofkirche notwendig war. Die Finanzdeputation hat sich ausführlich mit der Frage beschäftigt, insbesondere mit der Frage, ob die Staatskasse verpflichtet ist, diese baulichen Her stellungen vornehmen zu lassen. Wir haben uns dabei auch vor allen Dingen die Verhandlungen des Land tages und der Finanzdeputation vom Jahre 1903 und vom Jahre 1884 genau angesehen, und auf Grund dieser Verhandlungen haben wir feststellen müssen, daß die Katholische Hofkirche tatsächlich im Eigentum des Staates steht. (Sehr richtig!) Nun hat der Staat zwar Dritten gegenüber keine Verpflichtung, diese Katholische Hofkirche baulich zu unterhalten, aber es hat auch kein Dritter eine Ver pflichtung, sie zu unterhalten. Der Dritte hat aber auch kein Recht an den Staat, die bauliche Unterhaltung zu verlangen. Aber, meine Herren, wenn der Staat die Katho lische Hofkirche besitzt, ist es seine moralische Ver pflichtung, dieses Gebäude instand zu halten und es nicht verfallen zu lassen. Infolgedessen sind wir in der Finanzdeputation dazu gekommen anzu erkennen, daß der Staat die bauliche Unterhaltung der Katholischen Hofkirche übernehmen muß. Damit ist
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder