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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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(Berichterstatter Abg. Or. Schanz.) (L) aber durchaus nicht gesagt, daß der Staat irgend eine Verpflichtung hat, die innere Einrichtung und das „Meublement", Wiebes im Jahre 1884 ausgedrückt worden ist, zu unterhalten. Dafür ist allein die Kultus gemeinde verantwortlich, die die Katholische Hofkirche benützt, und es fallen alle die Ausgaben, die etwa für innere Einrichtungen und Meublement oder für die Kultuseinrichtungen der katholischen Kirche zu' treffen sind, der Kultusgemeinde zur Last. Wir haben nun den von der Königl. Staatsregie rung uns vorgelegten Kostenanschlag daraufhin genau geprüft, ob die im f. vorliegenden Etat geforderte Summe über die bauliche Unterhaltung, über die rein bauliche Unterhaltung hinausgeht, und wir haben gefunden, daß die einzelnen Einstellungen in dem Kostenanschläge lediglich rein bauliche Unterhaltungen sind und daß infolgedessen die Staatskasse verpflichtet ist, diese Beträge zu bezahlen. Wir haben uns auch in bezug auf die einzelnen Ausgaben die Kostenanschläge angesehen, die von dem Königl. Finanzministerium überprüft worden sind, und wir haben gefunden, daß diese ein zelnen Ansätze gerechtfertigt sind. Die Finanz deputation hat demzufolge einstimmig an- erkannt, daß die Verpflichtung zur baulichen ^Unterhaltung der Hofkirche dem Stqate ob liegt, und sie hat sich in ihrer Mehrheit dafür bereit erklärt, diese Mittel zu bewilligen. In dem weiteren Tit. 10 des Kap. 97 ist ebenfalls gegen den Voretat keine veränderte Einstellung vor handen. Die Finanzdeputation beantragt deswegen nach dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Anträge: „bei Kap. 97, Katholische Kirchen und wohltätige Anstalten, nach der Vorlage a) die Ausgaben in Tit. 1 bis 10 mit 120705 M-, darunter 48610 M. künftig wegfallend, zu bewilligen und b) die vorbehaliene Übertragbarkeit auf die nächste Finanzperiode bei Tit. 9 zu geneh migen". Gegen diesen Beschluß der Finanzdeputation haben die Mitglieder der sozialdemokratischen Frak tion gestimmt, und ich erkläre in ihrem Auftrage und auf ihren Wunsch dies hiermit besonders. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Dr. Zöphel.. Abg. vr. Zöphel: Meine Herren! Vor einigen «A Wochen hat der Herr Abg. Günther in verdienstlicher Weise einen Fall mitgeteilt, woraus hervorging, daß die Katholische Hofkirche zu nichtkirchlichen Zwecken mißbraucht worden war. Er hat an die Regierung eine Anfrage gerichtet, und die Erklärung der Regie rung darauf ließ erkennen, daß sie nicht gewillt sei, derartigen Mißbrauch ferner zu dulden, und daß sie die nötigen Mittel dagegen anwenden wolle. Die Erklärung war also geeignet, Beruhigung zu schaffen. Darauf, nach der Reichstagswahl, ging nun durch die. Zeitungen die Meldung, daß die Katholische Hof kirche, sei es das Schiff oder der Vorraum, dazu benutzt worden sei, um Wahlflugblätter zu verteilen. (Hört, hört!) Ich möchte an die Königl. Staatsregierung die Frage richten, ob sie von diesem gemeldeten Vorgänge Kenntnis hat und, wenn er zutrifft, welche Mittel sie gegen weiteren Mißbrauch der Katholischen Hof kirche zu solchen Zwecken aufbringen will. Präsident: Das Wort hat der Herr Kultusminister. Staatsminister Dvr. Beck: Meine geehrten Herren! Als der Herr Abg. Günther bei Beratung des Kap. 90, Katholisch-geistliche Behörden, die erste Angelegen- heit, die der Herr Vorredner heute ausgenommen hat, hier zur Sprache brachte, habe ich nach den amt lichen Mitteilungen erklärt: „Der Vorfall ist mir nicht genau bekannt. Ich habe soeben nur so viel feststellen können, daß, wenn an den Eingängen der Katholischen Hoftirche so etwas vorgekommen ist, dies selbstverständlich wohl ohne irgendwelche Erlaubnis der Hofgeist lichen geschehen ist. Mag dies nun aber auch in den Eingängen oder vor der Tür geschehen sein, so erachte ich es von meinem Standpunkte aus als schweren Mißbrauch, in irgend einem kirch lichen Gebäude solches vorzunehmen, und ich werde der Sache nachgehen, damit, wenn es so geschehen sein sollte, wie es der Herr Redner angeführt hat, solche Dinge in Zukunft nicht mehr Vorkommen." Es ist dann seitens der Staatsregierung nach jener Sitzung vom 14. Dezember unter dem 20. Dezember an das Apostolische Vikariat verordnet worden, sich über diese Angelegenheit auszusprechen, und, als bald darauf in Zeitungen die Mitteilung erschien, daß auch Wahlzettel dort ausgegeben worden seien, unter dem 12. Januar erneut an das Apostolische Vikariat hier über ein gleiches verordnet worden. Darauf ist fol gende Auskunft eingegangen. 330»
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