Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 67. Sitzung, (Abg. Brodaus.) lX) der Gendarmen bedienen, um gewissermaßen die Tätigkeit, der Gemeindevorstände zu kontrollieren. Der Herr Kollege Traber hatte bestritten, daß nach dieser Richtung hin in den Kreisen der Gemeindevorstände ein übelstand empfunden werde. Es brauchen ja nicht alle die Herren Vorstände solche Erfahrungen gemacht zu haben, und schließlich ist die Empfindlichkeit gegenüber einer Kontrolle eine ver schiedene. Jedenfalls habe ich nach jener allgemeinen Vorberatung aus dem Lande verschiedene Zuschriften von «Herren Gemeindevorständen bekommen, worin mir die Zustimmung zu meinen Ausführungen ausgesprochen wurde. Es hat sich gezeigt, daß in der Tat bei vielen Gemeindevorständen der gegenwärtige Zustand als ein Übelstand empfunden wird. Ich gebe zu, daß eine ent sprechende Änderung sich auch nicht in den Rahmen des Gesetzestextes Hineinbringen läßt. Aber ich möchte das . Ersuchen an das Königl. Ministerium des Innern richten, daß dem Übelstande entgegengetreten wird im Wege einer Anweisung, die an die Herren Amtshauptleute erlassen wird, einer Anweisung dahin, daß sie sich nicht der Gen darmen bedienen, um die Tätigkeit des Gemeindevorstandes zu kontrollieren. (Abg. Nitzschke (Leutzschs: Sehr richtig!) Nicht einverstanden sind meine politischen Freunde lN mit der in § 30 getroffenen Regelung der Wahlrechts- frage, auch nicht mit den in der Deputation hierzu ge faßten Abänderungsbeschlüssen. Z 30 erscheint uns in der vorliegenden Fassung als unannehmbar. V (Sehr richtig!) - Wir sind Gegner von Klassenwahlrechteu. Wir können uns allenfalls dabei bescheiden, daß man die alther-. gebrachte Gruppierung von Ansässigen und Uuansässigen heibehält. Hier handelt es sich nicht um willkürliche Unterscheidung, sondern um bereits gegebene Gruppen. - Verwerfen aber müssen wir, daß die Ansässigen und Un ansässigen noch unter sich nach Klassen sollen geschieden werden können. Jedes Kriterium, das man da einführt, hat die Merkmale Ler Willkür an sich. (Sehr richtig!) ! Die bisherige Landgemeindeordnung wird durch die Vor-- . schlage der Deputation in diesem Punkte' nach einer Richtung hin etwas gebessert, insofern, als nach der vor geschlagenen Fassung des K 30b die Bildung mehrerer Klassen von Ansässigen' unterbleiben kann. Aber dieser Verbesserung steht eine erhebliche Verschlechterung des Dekrets gegenüber, die die Zustimmung der Deputation gefunden hat, eine Verschlechterung dahin, daß Klassen auch am 26. März-1912 MD bei Unansässigen gebildet werden.-(Das ist ja biM schon geschehen, bisher war es aber .yur möglich im Wege des Dispenses, und die Berechtigung Ler Ver waltungsbehörden zum DiWens. war. ziemlich , zweifelhaft. Aber jetzt wird tatsächlich mehr durch die neue Fassung des Z 30 die Klassenbildung bei- den Unansässigen zur Regel werden. .... . Wir können auch' der Bestimmung iy Abs. 3 des s 30 unsere Zustimmung nicht erteilen. Meine politischen Freunde sind grundsätzliche Gegner aller Privilegien, wie sie hier geschaffen werden sollen. : K 30 ist also für uns unannehmbar. Wir lehnen den Paragraphen ab. Indessen ist die Verschlechterung, die.Z 30 gegen jetzt bringt, doch im Verhältnis keine allzu erheb liche gegenüber den Verbesserungen, die unzweifelhaft das Dekret in anderer Hinsicht bringt, vor allen Dingen nach den Vorschlägen der Deputation, so daß wir unsere Zu stimmung zu dein gesamten Dekret nicht davon abhängig machen können, ob § 30 in der Fassung des Dekrets in der Deputation zur Annahme gelangt oder nicht. Im übrigen setzen wir unsere Hoffnungen auf eine spätere Regelung der Verwaltungsgesetze überhaupt. Dem Berichte der Deputation ist — das möchte ich noch bemerken — eine Anlage I beigefügt. Hier werden Ände rungen in sprachlicher Hinsicht gewünscht, und zwar werden hier 66 Anträge gestellt. Die Anträge rühren von mir her. Ich bitte, auch diesen Anträgen Beachtung zu schenken. Die Bestimmungen, die jetzt nach den Vor schlägen der Regierung in die Landgemeindeordnung neu Hineinkommen, sind vom sprachlichen Standpunkte aus alle korrekt; um.so mehr würden, wenn das Gesetz neu paragraphiert wird, die alten Paragraphen in ihrer zum Teil verschrobenen Sprache auffallen. Da sich die Regierung selbst ausgebeten hat, wenigstens die neue Rechtschreibung bei den stehenbleibenden Bestimmungen einzuführen, erschien es angezeigt, daß auch noch gramma tikalisch und stilistisch die Landgemeindeordnung, wenn sie einmal neu paragraphiert wird, einer Besserung unterzogen würde. Ich bitte deshalb um Annahme dieser Anträge. (Bravo! bei den Nationalliberalen und bei der Freisinnigen Volkspartei.) Präsident: Ich möchte mitteilen, daß inzwischen eine Anzahl Anträge eingegangen ist, die zum Teil in der Debatte schon berührt worden sind. Ich werde sie zunächst zur Verlesung bringen, damit auch die Uuter- stützungsfrage gestellt werden kann. - -
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder