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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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n. K. 67. Sitzung, am- 26. März 1912 (Abg. Nitzschke sLeutzM) (L) ... Meine Herren! Wenn sich die Regierung in der Vorberatung und bei der Begründung auf. die Sondervorschriften für die größeren Gemeinden etwas zugute getan hat, dann ist doch darauf hinzuweisen, daß die Sondervorschriften mit. wenigen Ausnahmen in fast allen großen Landgemeinden schon bestanden haben und jetzt nur durch Gesetz festgelegt werden, auch wieder mit kann in Gänsefüßchen und durch Ortsgesetz/ Wesentlich Neues ist für die großen Landgemein den nicht gebracht worden, und alle Erwartungen, die auf die neue Landgemeindeordnung gesetzt worden sind, sind enttäuscht worden. ... Es ist auch bedauerlich, daß das reichhaltige aufErfahrung fußende Material der' Vereinigung der Bürgermeister mittlerer und kleiner Städte und der selbständigen Ge meindevorstände bei der Zusammensetzung des Dekrets nicht die nötige Berücksichtigung gefunden hat. Die großen. Landgemeinden stehemmuf dem Standpunkte, daß sie in dem Augenblicke, in dem sie durch ihre Bevölkerungs ziffer und durch ihre Steuerleistung eine > gewisse Be deutung für den Staat erreichen, auch - eine ent sprechende Verfassung haben müssen, daß sie einfach aufzuhören haben, Dorf- oder Landgemeinde zu sein. ' Wenn in dem Dekret Nr. 18 auf S. 9 gesagt ist, . daß die Tatsache bezeichnend ist,. daß seit / länger Zeit keine Landgemeinde mittlere oder kleine Stadt geworden ist — es > ist auf Limbach und Olbernhau hingewiesen —, dann ist. zu erwähnen, daß diese Tatsache wohl nicht auf die Landgemeinden zutrifft, die an der Peripherie der großen Städte liegen. Es wäre sehr erwünscht, wenn > die Königl. Staatsregierung einmal erkärte, welche Stellung sie den Wünschen dieser Land gemeinden - in bezug auf die Erlangung der Städte ordnung gegenüber einnimmt. Sobald es sich hier um Städte handelt, die vor den Toren der Großstädte liegen, stellt sich die Königl. Staatsregierung auf den Standpunkt, daß es eine ' unfreundliche Handlung den Großstädten gegenüber wäre, wenn man-einer Landgemeinde, die eine gewisse Bedeutung erlangt hat, nun die Städterechte zu- gestehen. wollte.. Es ist Tatsache,, daß, sobald solche Wünsche von. den großen Landgemeinden an die Regierung herangetreten sind, die Regierung stets vor den Groß städten kapituliert Hat.. Wenn. in. den Fällen, die - als letzte im: Dekret angeführt sind, in Limbach und in Olbernhau, der . Umstand, .daß diese Landgemeinden Städterecht bekommen haben,. eine erfreuliche Förderung und ein . Emporblühev dieser Gemeinden zur Folge ge habt hat, dann, sollte man.- auch mit der Verleihung, der Städterechte nicht, sw.ängstlich vorgehen, wenn es sich um große Landgemeinden in der Nähe, von Großstädten , handelt. 2347: Ich bin ferner der Meinung,.'.Vast es- die Aüfgäbe M der Regierung nicht alleinifi, die.großen.und mächtigen Gemeinden zu schützen, daß sie auch/dse: wirtschaftlichw.enigerstarken zufördern.hat. Wenn nun durch die nme Landgemeindeordnung,"durch die, wie ich schon ausführte, manche Hoffnung zu Wässer - geworden ist, der Wunsch nach Erlangung . der -städtischen Rechte .in den beteiligten Landgemeinden .größer werden wird, wenn nach dieser. Richtung /hin die Wünsche.-'immer lauter vernehmbar werden, .dann gebe ich der Hoffnung- Raum, daß sich die Staatsregierung diesen Wünschen, gegenüber nicht ablehnend verhalten wird, sondern bei Beurteilung dieser Frage mit voller Gerechtig keit auch den beteiligten Landgemeinden gegen über urteilen wird. , ; (Bravo! in der Mitte.) , > - Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Heymann. Abg. Heymann: Meine sehr geehrten Herren! Der Herr Abg. Schönfeld hat sich so eingehend über die uns vorliegende Gesetzesvorlage ausgesprochen, daß mir. nur noch wenig zu sagen übrigbleibt, da ich mit seinen Ausführungen vollständig einverstanden bin und Wieder holungen vermeiden möchte. Nur eins muß ich mir ge statten heute noch einmal vorzubringen, nämlich den .. Wunsch, den der Herr Kollege Kleinhempel bei der.Vor- beratung dieses Gesetzes aussprach. Ich finde nichts da von im Berichte, daß sich die Deputation darüber unter-; halten hat. Der Herr Kollege Kleinhempel hatte den Wunsch, daß man endlich einmal die Worte „selbständig" und „Selbständigkeit" etwas näher erklären möchte. Es ging mir ganz genau so. Man ist mit diesem Wunsche so weit vorgegangen, daß man an mich das Ersuchen ge stellt hat, endlich einmal von der Königl. Staatsregierung resp. von der Deputation irgend eine Erklärung herbeizu ziehen. Ich weiß, nicht, wie es kommt, daß der Herr Berichterstatter gar nichts darüber sagt. Ich habe den ganzen > Bericht durchgeblättert und finde absolut nichts. Ich hätte nun gern, daß der Herr Berichterstatter, bevor er. das. Schlußwort nimmt, etwas Näheres darüber sagte, damit man noch darauf eingehen könnte, - ' ' (Zuruf.) oder auch die Königl. Staatsregierung; der Herr Kollege Trüber hat sehr recht. Ich würde sehr dankbar sein, wenn uns eine Erklärung darüber gegeben würde, weil so verschiedene Auslegungen über die Begriffe „selbständig" und „Selbständigkeit" hervorgerufen werden. Es findet sich Has Wort „selbständig" jn den 1ö und 16, und in 8 23 kommt die „Selbständigkeit" noch einmal vor.
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