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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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II. K. 72. Sitzung, (Abg. MMerTIwsckaust) M anderen Teile dieAusübung des Koalitionsrechts wahren müsse. Sehr schön gesagt! Beim Unternehmertum schrankenlos, der Arbeiterschaft gegenüber aber sagt der Minister des Innern: Das Koalitionsrecht habt ihr, das Recht des Streikpostenstehens zweifellos auch, aber gebrauchen dürft ihr es nicht, ihr müßt immer sehen, wie ihr dieses Recht mit den Straßenpolizei- ordnuugen usw. in Einklang bringen könnt. Ich möchte den Herrn Minister des Innern fragen, wie er sich die Gewährung eines Rechts vorstellt, das nicht praktisch ausgeübt werden kann. Ich möchte das Ge sicht sehen, das der Herr Vitzthum v. Eüstädt machen würde, wenn, er als. Streikposten in Ausübung seines gesetzlichen Rechts auf die Straße ginge und es käme ein Schutzmann und sagte: „Sie haben hier nichts zu suchen, raus mit Ihnen!" (Große Heiterkeit.) Daran könnte der Minister erkennen, wie in Sachsen zweierlei Maß wunderbar verteilt ist. Den größeren Teil dieser einseitigen Behandlung hat selbstverständ lich die Arbeiterschaft zu tragen, der bei allen ihren Maßnahmen der Polizeiknüttel immer auf dem Wege folgt. Ich wundere mich, daß im Ministerium des Innern eine bessere Erkenntnis der Dinge noch nicht O Platz gegriffen hat. Wenn das schon beim national liberalen Unternehmertum, beispielsweise beim Herrn Kollegen Nitzschke — und das mag verdammt schwer gehalten haben, ehe ihm die Lehre eingepaukt worden ist, daß wirtschaftliche Kämpfe in der privatkapitali stischen Gesellschaft unvermeidbar sind —, (Große Heiterkeit.) der Fall ist, bei den gelehrten Herren kann man sein Erstaunen nicht unterdrücken, daß bei den Herren im Ministerium des Innern noch die sonderbare Anschauung vertreten wird, die streikenden plauen- schen Textilarbeiter hätten die Gelegenheit benutzt, die Straßen für sich in Anspruch zu nehmen und zu sagen: Die Straße ist unser, wir diktieren hier. Die Polizei in Plauen konnte eigentlich froh sein, daß ihr die Streikposten ihre schwierige Aufgabe der Verkehrs regelung etwas erleichtert haben. Aber in Plauen versteht man keinen Spaß und ist einer ironischer: Auffassung ebenso unzugänglich wie das Ministerium. Ich habe hier eine Reihe an Streikende ergangene Strafmandate. Unter den Inhabern dieser Straf mandate ist kein Mensch von denen, die der Herr Minister vorhin der Beleidigung, Bedrohung usw. beschuldigt hat. Der Herr Münster kann die Straf am 16. April 1912 2567 Mandate einsehen und Gelegenheit nehmen, sich auch (N danach zu erkundigen, was die Leute verbrochen haben. Der Herr Minister hat vorhin erklärt: Das Polizeiamt in Plauen hat das Koalitionsrecht nicht eingeschränkt. Nun wundere ich mich über den merkwürdigen Widerspruch, der sich daraus ergibt, wenn das Plauensche Polizeiamt sagt: Wir haben auch das Streikpostenstehen nicht eingeschränkt, alle die Vorkommnisse, die sich ereignet haben, sind auf das sogenannte freie Ermessen der Schutzleute zurückzuführeu. Dieses sog. „freie Ermessen" ist ein sehr dehnbarer Begriff, der sich anwenden läßt nach jeder Richtung hin, ganz wie inan ihn gebrauchen will, und Sie nehmen immer gern Gelegenheit, das freie Ermessen wohlwollend für sich in Anspruch zu nehmen, wo Ihre Interessen in Frage kommen. (Abg. vr. Böhme: Sie möchte ich einmal Streik posten stehen sehen!) (Heiterkeit.) Da könnten Sie Ihr blaues Wunder erleben! (Heiterkeit.) Sie gingen einmal die Straße entlang, das zweite Mal nicht! Ich würde Sie wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit arretieren lassen. (Große Heiterkeit.) Auf den gegen den Polizeientscheid eingewendeten Rekurs sagt dann die Kreishauptmannschaft: Ein zelne Fälle find uns nicht bekannt geworden, wo Schutzleute gegen die Verfügung der Polizeibehörde verstoßen haben; weil keine einzelnen Fälle vor liegen, sind wir nicht in der Lage, auf die Sache ein zugehen. Und das Ministerium des Innern sagt: Die ganze Geschichte geht uns eigentlich nichts an, das ist Sache der Plauenschen Polizeiverwaltung. Und die Polizeiverwaltung sagt: das ist unsere Sache, und dabei hat es sich! Nun gingen aber die Streiken den an das Ministerium und führten die einzelnen Fälle an, und da erklärte ihnen das Ministerium des Innern, und das ist das Merkwürdige bei der ganzen Geschichte: Wir sind nicht in der Lage, auf die einzelnen Fälle einzugehen, wir können nur nachprüfen, ob die vorhandener: Verordnungen und Verfügungen rechtsgültig sind oder nicht, alles andere kann uns gleichgültig sein: die Polizeiverwaltung in Plauen mag die einzelner: Ubertretungsfälle der Polizeiorgane nachprüfen. Da hat doch das Ministe rium des Innern den Bock zurr: Gärtner gemacht.
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