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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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(Berichterstatter Abg. Nr. Noth«) (L) diese Beamten im Vergleiche zu anderen nicht günstiger zu stellen. Die geleistete Mehrarbeit sei nicht so groß, daß sie eine höhere Entschädigung begründen könne. Auch die übrigen Beamten der Regierung seien wäh rend der Landtagstagung in erhöhtem Maße ange strengt, ohne erhöhte Bezüge zu erhalten. In der Sitzung der Finanzdeputation vom 17. April 1912 wurde, nachdem die Erklärung der Königl. Staats regierung von: 17. Februar 1912 vorgetragen war, in der diese Einwendungen schriftlich fixiert waren, einmütig beschlossen, der Königl. Staatsregierung den Wunsch der Finanzdeputation zum Ausdruck zu bringen, daß der alte Satz wiederhergestellt werde. Tit. 8, Ständische Bibliothek, führte diesmal in der Deputation zu einer längeren Aussprache. Von feiten des Herrn Berichterstatters wurde dargelegt, daß die Führung der Bibliotheksgeschäfte im Neben amts sich nicht weiter rechtfertigen lasse, nachdem sie auf einen Bestand von 23 000 Bänden angewachsen sei und sich jährlich um 2000 Bände vermehre. Die ständische Bibliothek unterscheide sich von anderen Bibliotheken sehr wesentlich. Hier werde vielfach nicht ein bestimmtes Buch gewünscht, sondern die be treffende Materie bezeichnet, für welche der Bibliothe kar die einschlägige Literatur beschaffen solle. Die Bibliothek sei von morgens 8 bis abends 8 Uhr geöffnet, und zwar für die Mitglieder der Ständekammern, für die-Regierung, für die Behörden, für die Gerichte, namentlich für das Oberverwaltungsgericht, und für die Dresdner Einwohnerschaft. Während des Land tags sei für die allgemeine Organisationsarbeit keine Zeit, auch in der landtagsfreien Zeit werde die Biblio thek benützt. Die Ordnung, Instandhaltung und Kata logisierung erforderten auch in der Zeit, wo der Landtag nicht tage, die volle Kraft eines Beamten. Die Regie rung habe dies auch anscheinend selbst zum Ausdruck bringen wollen, da der Vorbehalt zu Tit. 8 nicht mehr wie früher den Zusatz „im Nebenamt" enthalte. Die schriftliche Erklärung des Gesamtministeriums vom 25. Januar d. I. hat diese Annahme jedoch nicht be stätigt. Das Gesamtministerium vertrat die Auf fassung, daß die Art und der Umfang der Bibliothekars geschäfte des Landtages nicht so erheblich sein dürften, daß ein Beamter selbst während des Landtages voll ständig beschäftigt werde; während der 15 bis 18 Mo nate landtagsfreier Zeit fehle es für diesen an aus reichender Beschäftigung. Ob diese Meinung gerecht fertigt ist, müßte erst durch eine eingehende Prüfung der gesamten Geschäftsführung ermittelt werden. In der Deputation stieß daher diese Regierungsausfassung auf Widerspruch. Der Berichterstatter sprach seine «A Überzeugung dahin aus, daß die angewachsenen Biblio theksarbeiten die Anstellung eines wissenschaftlich ge- , bildeten Beamten erheische und daß diese Tätigkeit hauptamtlich zu erfolgen habe, weil nur auf diesem Wege der Bibliothekar sich in seine Aufgabe voll ständig hineinleben könne. Von feiten des Herrn Präsidenten vr. Vogel, der der kommissarischen Be ratung am 5. Februar beiwohnte, wurde bemerkt, daß die Präsidenten der Kammern vor Beginn dieser Session des Landtags gleichfalls an das Königl. Mini sterium einen Antrag auf Anstellung eines eigenen, ständischen Bibliothekars gestellt hätten, der aber ab gelehnt worden sei. Er befürworte dringend die bal dige Lösung dieser Frage wie überhaupt die Neuord nung der Bibliotheksverhältnisse. Der Herr Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Schroeder hielt zwar die nebenamtliche Bibliotheksverwaltung für hinreichend, um so mehr, als die landtagsfreie Zeit einen Ausgleich zu der vermehrten Arbeit während der Session biete, verhielt sich jedoch nicht ablehnend zu. einer anderweitigen Regelung dieser Frage. Von einer Seite der Deputation wurde als die günstigste Lösung der Frage die Zusammenlegung mit der Bibliothek des Stenographischen Landesamtes an geregt, wobei erhebliche Ersparnisse erzielt werden könnten. Man konnte sich jedoch zunächst für diese Lösung nicht weiter erwärmen, da die beiden Biblio theken ihrer ganzen Art und Anlage nach doch zu ver schieden seien und auch verschiedene Ansprüche an die Verwaltung stellten.. Die Bibliotheksangelegenheit wurde noch weiterhin innerhalb der Direktorien beider Ständekammern ven tiliert, ohne daß es zu einer endgültigen Klärung der Angelegenheit kam. Das Gesamtministerium gab die schriftliche Er klärung ab, daß die Staatsregierung, wenn sie auch nicht völlig von der Notwendigkeit der Begründung einer ständischen Bibliothekarstelle überzeugt sei, im nächsten Etat die Anstellung eines wissenschaftlichen Biblio thekars einstellen wolle, der in Gruppe 43 der Besol dungsordnung, also mit 3000 bis 6600 M. Gehalt ein zureihen sei, daß aber von der Bewilligung von Tage geldern grundsätzlich abgesehen werde. Auch solle vor her die Frage erörtert werden, ob nicht die Vereinigung der ständischen Bibliothek mit der Bibliothek des Stenographischen Landesamtes zweckdienlich sei. Noch verschiedene Wünsche wurden laut, unter anderem der, es möchte mehr Bedacht darauf genommen werden, haß die. neuesten wichtigeren Erscheinungen 386*
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