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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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u. K. 75. Sitzung, (Abg. Sindermann.) A besonders in Sachsen, das von der Industrie so stark durchsetzt ist und das an Staatsbetrieben so viel aufzu weisen hat, wird man nicht umhin können, dem Beispiele nachzufolgen, das in Preußen, Bayern usw. heute schon existiert. Vizepräsident Fraßdorf: Die Debatte ist ge schlossen. Das Schlußwort hat der Herr Berichter statter. Berichterstatter Abg. vr. Roth: Meine Herren! Ich habe schon meiner Freude darüber Ausdruck gegeben, daß für unsere Bibliotheksverhältnisse auf allen Seiten, wie die Aussprache ergeben hat, großes Interesse bekundet worden ist. Ich möchte mir nun gestatten, einige Anregungen über die technische Ausgestaltung des Etats in dieser Hinsicht zu geben. Jetzt sind 8000 M. eingesetzt. In Zukunft möchten die sachlichen und die persönlichen Ausgaben getrennt werden, um so mehr, als dann ein wissenschaftlicher Bibliothekar angestellt ist. Wenn wir bedenken, daß diese 8000 M. 3000 M. Bibliothekargehalt und 5000 M. für Neuanschaffungen, Erhaltung der Bibliothek und Buchbinderlöhne darstellen, so möchte ich meiner Meinung dahin Ausdruck geben, daß die verbleibende Summe etwas zu gering ist. Es besteht die Gefahr, daß durch »eine Steigerung des Bibliothekar gehaltes eine Verminderung der Ausgaben für Be schaffungen herbeigeführt werden könnte. Dieser Möglichkeit möchte doch im Interesse der Landtags arbeit vorgebeugt werden. Vizepräsident Fraßdorf: Wir kommen zur Ab stimmung. Will die Kammer beschließen: bei Kap. 29, Landtagskosten, nach der Vorlage a) die Einnahmen mit 3700 M. zuge- nehmigen, b) die Ausgaben mit 400138 M. zu -be willigen, o) die Vorbehalte zu Tit. 8 und 12 zu genehmigen? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Allgemeine Vorberatung über, das Königl. Dekret Nr. 46, den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes über die Für sorgeerziehung vom 1. Februar .1909 be treffend. am 22. April 1912 2659 Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Abg. (V Kleinhempel das Wort. Abg. Kleinhempel: Meine Herren! Für meine politischen Freunde möchte ich erklären, daß wir dem Art. I des Dekrets Nr. 46 zustimmen. Die Vorschrift in § 8 Abs. 4 ist meines Wissens aus dem ersten Re- gierungsentwurfe mit in das jetzt geltende Gesetz herübergenommen worden. Der Regierungsent wurf sah bekanntlich für die Fürsorgeerziehung vor, daß diese Aufgabe den Bezirksverbänden mit über wiesen werden sollte. Die Erste Kammer änderte aber damals auf die Anregung des Herrn Vizepräsidenten Or. Schill hin die Regierungsvorlage ab, und man kam auf Kreisverbände zu, die jetzt Fürsorgever bände genannt und für den Bezirk jeder Kreishaupt mannschaft gebildet werden. Wenn nun jetzt in dem Fürsorgeerziehungsgesetze für den Kreishauptmann ein Stellvertreter bestellt wird, so ist das meines Erachtens eine umständliche Sache. Großen Einfluß hat meines Wissens der stell vertretende Vorsitzende nicht, er kann von seinem Amte auch nur selten Gebrauch machen und wird es nur vorübergehend tun können. Die Gründe, die die Königl. Staatsregierung für Aufhebung dieser Ge setzesvorschrift anführt, sind meines Erachtens durch- schlagend. Anders liegen aber die Verhältnisse mit dein Art- H. Hier besteht eine unterschiedliche Behandlung. Ich will nicht näher eingehen auf die Frage, ob bei der Fürsorgeerziehung die Erziehung in der Anstalt oder die Erziehung in der Familie vorzuziehen sei. Das kommt meines Erachtens mehr auf den Einzelfall an. Persönlich bin ich mehr für Familienerziehung. Ich habe auch wenig Neigung dafür, daß die Fürsorge verbände eigene Anstalten errichten. Der Zwickauer Fürsorgeverband steht der Errichtung eigener An stalten ablehnend gegenüber. Ich gehöre dem Zwickauer Fürsorgeausschusse an. Wir haben uns dort bestrebt, kleine Anstalten ausbauen zu helfen, und zwar An stalten, bei denen man der Familienerziehung am nächsten kommt. Jetzt soll nun in § 12 Abs. 2 der 2. Satz aufgehoben werden. Tatsächlich liegen die Verhältnisse so: ist ein Zögling in Familien erziehung oder in einer Privatanstalt untergebracht, so kann der gesamte Aufwand von den Erziehungs pflichtigen, also von den Eltern, oder aus.dem eigenen Vermögen des Zöglings wieder eingehyben werden. Auch der Staat muß auf den ungedeckten vollen Betrag dje Hälfte erstatten. Hat aber der Mrsorge- 387*
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