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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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II. K. 75. Sitzung, am 22. April ISI2 26M (Abg. Wittig.) (L) das aber zugibt, so wird man im Gegensätze zu Len Anschauungen des Herrn Berichterstatters auch die von der König!. Staatsregierung vertretene Anschau ung teilen müssen, daß neben der Schaffung einer Zen trale die Unterstellung der feststehenden Kinemato- graphentheater unter § 33a der Gewerbeordnung ! notwendig ist. Unter solchen Umständen und da bei Regelung der ganzen Sache die Feuergefährlichkeit der Films nicht außer Betracht gelassen werden darf, stehen wir auf der rechten Seite des Hauses nicht an, zu er- . klären, daß wir uns mit den von der Deputation ge-- stellten Anträgen einverstanden erklären. Es ist dringend erwünscht, daß die Reichsregierung zur Herbeiführung einer einheitlichen Regelung die Hand bietet, damit die mannigfaltigen Schwierig keiten und Nachteile, die sich gezeigt haben, beseitigt werden können. Sollte die Königl. Staatsregierung bei der Reichsregierung, wie nicht anzunehmen ist, einer ablehnenden Haltung begegnen, so möchten wir die Königl. Staatsregieruug hiermit erneut gebeten haben, für unser Sachsenland in möglichster Kürze die Angelegenheit besonders zu regeln, damit unserem Anträge Rechnung getragen wird. (Bravo!) M Präsident: Das Wort wird nicht weiter begehrt. Ich schließe die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung. Ich werde über die einzelnen Teile getrennt abstimmen lassen und dem vierten Punkte, entsprechend dem Anträge des Berichterstatters, folgende Fassung geben: „Die Kammer wolle beschließen: 4. die Petition der Kinematographen-Theater- besitzer im Königreich Sachsen und des Ver eins zur Hebung des Kinematographenwesens zu Leipzig, soweit sie sich durch die gefaßten Beschlüsse nicht erledigt, auf sich beruhen zu lassen." Die Kammer ist damit einverstanden. Ich frage: Will die Kammer beschließen: I. die Königl. Staatsregierung zu er suchen: a) bei der Reichsregierung auf die Unterstellung der feststehenden Kinematographentheater unter den 33 a der Reich sgewerbe- ordnung hinzuwirken? Gegen 14 Stimmen angenommen. b) sobald diese Unterstellung erfolgt sein wird, bei der Reichsregie- rüng die Schaffung einer Zen tralstelle zur Prüfung der Films anzuregen? Einstimmig. 2. den Antrag Wittig, vr. Mangler und ' Genossen der Regierung hierzu als' Material zu überweisen? 'Einstimmig. 3. die Erste Kammer um Beitritt zu den Beschlüssen 1 und 2 zu ersuchen? -Einstimmig. 4. die Petition der Kinematographen- , Theaterbesitzer im Königreiche Sachsen und des Vereins zur Hebung des Kine- matographenwesens zu Leipzig, so weit sie sich durch die gefaßten Be schlüsse nicht erledigt, auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Punkt 5: Schlußberatung über den münd lichen Bericht der Beschwerde- und Peti- äionsdeputation über die Petition des Ge- meinderats zu Wahren um Genehmigung zur Errichtung einer Apotheke in Wahren. (Drucksache Nr. 343.) (S.M. l.K.Nr.25S.302L.) Berichterstatter Herr Abg. Koch. Ich eröffne die Debatte und gebe ihm das Wort. Berichterstatter Abg. Koch: Meine Herren! Der Gemeinderat von Wahren bittet um Genehmigung zur Errichtung einer Apotheke in Wahren. Wahrer: ist ein Vorort oder Ort in der Nähe von Leipzig, liegt an der Straße, die von Leipzig nach Halle führt, und grenzt unmittelbar an die Stadt Leipzig an, und zwar an den früheren Ort Möckern, den jetzigen Leipziger Vorort Möckern. Die Bittsteller machen in ihrer Petition folgendes geltend. Schon früher, im Laufe der letzten 10 Jahre sei wiederholt um Genehmigung einer Apo theke in Wahren petitioniert worden. Im Jahre 1909 sei endlich eine gewisse Aussicht auf Erfüllung des Wunsches eröffnet worden, denn es sei ihnen mitge teilt worden, daß sie das Gesuch nach Jahresfrist wieder einreichen sollten. Im Jahre 1911 sei die gleiche Bitte wiederholt worden, aber die Staatsregierung habe ohne nähere Begründung das Gesuch wieder abge lehnt. Dies bedauern die Bittsteller namentlich deshalb
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