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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 76. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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(Staatsminister v. Seydewitz.) Man wird bei der ganzen Maßregel wohl auf ganz einfachen Stationen, wo kein größerer Verkehr herrscht und wo die örtliche Lage von jedermann leicht zu über sehen ist, zur Vermeidung unwirtschaftlicher Ausgaben von besonderen mit Kosten verbundenen Maßregeln abzusehen haben, wobei ich mich darauf beziehen kann, daß in den Deputationsberatungen zum Ausdruck ge langt ist, es solle das Abrufen überall da erfolgen, wo ein größerer Verkehr stattfinde, und daß auf kleineren oder ganz kleinen Stationen das Abrufen unterbleiben könnte. Jedenfalls möchte man das Abrufen nicht weiter ausdehnen, als es früher, d. h. vor dem Inkraft treten der neuen Verkehrsordnung, also vordem 1.April 1909, stattgefunden hat. Sonach würde namentlich das Abrufen in den Warteräumen auf Nebenbahnen nicht einzuführen sein. Der Antrag des Herrn Abg. Fried rich lautete ja auch dahin, das Abrufen wieder einzu führen. ^ Jn dem der nächsten Ständeversammlung vorzu legenden Verwaltungsberichte werde ich mir erlauben eine genaue Darstellung darüber zu geben, zu welchem Ergebnis die nochmals an der Hand der vorliegenden Anträge anzustellenden Erörterungen geführt haben und in welchem erweiterten Umfange das Abrufen — der Züge wieder eingeführt worden ist. Allerdings -gehe ich dabei davon aus, daß auch die Erste Kammer dem Anträge zustimmt, daß also ein übereinstimmender Antrag beider Ständekammern vorliegt. Wie ich schon andeutete, wird sich nunmehr die Ver minderung desPersonals, wie sie beiBeschränkung des Abrufens möglich war, nicht mehr durchführen lassen, und die Verwaltung wird sich genötigt sehen, die im Etat als künftig wegfallend bezeichneten 13 Pförtner stellen wieder zu besetzen, eine Maßregel, die die eine gute Seite hat, daß sie zur Unterbringung der im Eisen bahndienste leider recht häufigen Hälbinvaliden er wünschte Gelegenheit bietet. Was endlich die unter Nr. 3 des Beschlusses gedachte Frage der Anbringung richtiggehender und sichtbarer Uhren anlangt, so habe ich bereits am 29. Januar in diesem Hohen Hause wiederholt auf die Zweckmäßig keit einer solchen Einrichtung hingewiesen, und es wird eingehend geprüft werden, wo in der letzteren Richtung etwa noch Änderungen und Verbesserungen angezeigt sind. Ich schalte hier ein, daß nach der Bau- undBetriebsordnungfürdieHauPtbahnenjederBahnhof mit einer für die Reisenden sichtbaren Uhr auszustatten ist und daß auf größeren Bahnhöfen die Zeitangabe sowohl von der Zugangsseite als auch von der Bahn seite aus zu erkennen sein muß. Ich hoffe, daß bei der nunmehr geplanten neuen Regelung den Wünschens) des Hohen Hauses in weitem Maße Rechnung getragen wird und alle berechtigten Verkehrsinteressen durchaus genügende Berücksichtigung finden werden. (Bravo!). Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Schlußwort. Berichterstatter Abg. Schnabel: Meine Herren! Ich habe natürlich auch namens der Deputation dem Herrn Minister für die wohlwollende Beantwortung unserer Anträge herzlichen Dank auszusprechen. Die Befürchtung, daß durch unsere Anträge eine Personal vermehrung herbeigeführt werden könnte, trifft unseres Erachtens nicht zu. Wir sind der Meinung, daß die Einrichtungen, wie wir sie vorgeschlagen haben, namentlich für kleine Stationen in größtmöglicher Einfachheit getroffen werden, besonders insofern, als, wie ich bereits bei meiner Berichterstattung erwähnte, einfach der Bahnsteigschaffner, sobald er den Bahnsteig öffnet, durch einen kurzen Druckknopf ein Glockensignal im Wartesaale und vielleicht auch auf dem Bahnsteige ertönen läßt. Das wird mit äußerst geringer: Kosten verknüpft sein und wird sicher, wo einfache Berkehrsverhältnisse vorliegen, vollauf ge- nügen. Wir sind der Meinung, daß infolgedessen auch die Erste Kammer sich nicht abhalten lassen wird, den Beschlüssen und Anträgen, die wir hier gestellt haben, zuzustimmen. Ich hoffe, daß auf diese Weise die An gelegenheit, die bekanntlich schon recht viel verhandelt worden ist, nunmehr endgültige Erledigung findet. Präsident: Wir^kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen: die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, soweit nach §19 Abs. 1 der Deutschen Eisenbahn- und Verkehrsordnung wegen des Abrufens zum Einsteigen nicht Vorschriften erlassen sind: 1. auf sämtlichen Stationen der Königl, Sächsischen Staatsbahnen die Herstel lung solcher mechanischer Einrichtungen in Aussicht zu nehmen, die das „Abrufen" zum Einsteigen erübrigen? Einstimmig. solange solche Einrichtungen nicht vorhan den sind, 2. das Abrufen oder Abläuten der Züge auch auf denjenigen Bahnhöfen und ll. K. (2. Abonnement.) 391
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