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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,3
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028370Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028370Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028370Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 79. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll51. Sitzung 1893
- Protokoll52. Sitzung 1905
- Protokoll53. Sitzung 1927
- Protokoll54. Sitzung 1985
- Protokoll55. Sitzung 1995
- Protokoll56. Sitzung 2037
- Protokoll57. Sitzung 2093
- Protokoll58. Sitzung 2111
- Protokoll59. Sitzung 2135
- Protokoll60. Sitzung 2169
- Protokoll61. Sitzung 2219
- Protokoll62. Sitzung 2241
- Protokoll63. Sitzung 2251
- Protokoll64. Sitzung 2267
- Protokoll65. Sitzung 2293
- Protokoll66. Sitzung 2319
- Protokoll67. Sitzung 2325
- Protokoll68. Sitzung 2367
- Protokoll69. Sitzung 2389
- Protokoll70. Sitzung 2479
- Protokoll71. Sitzung 2489
- Protokoll72. Sitzung 2533
- Protokoll73. Sitzung 2577
- Protokoll74. Sitzung 2591
- Protokoll75. Sitzung 2649
- Protokoll76. Sitzung 2673
- Protokoll77. Sitzung 2699
- Protokoll78. Sitzung 2753
- Protokoll79. Sitzung 2761
- BandBand 1911/12,3 -
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2850 H- K. 79. Sitzung, (Berichterstatter Aög. Schmidt (Chemnitz).) M daß im April 1911 der Brunnen vollständig versiegte, nachdem der Bahnbau im Jahre 1910 stattgefunden hat. Während dieser Zeit aber war im Zuflusse des Brunnens keine Veränderung eingetreten. Mn anderer Brunnen neben dem des Petenten hat überhaupt keine Veränderung erlitten. Die Staatseisenbahn-- Verwaltung stellt sich auf den Standpunkt, daß Rechts entschädigungsansprüche gegen den Staat aus dem Enteignungsverfahren nicht geltend gemacht werden könnten, da Kunis nicht Beteiligter sei, und auch im übrigen ein Rechtsanspruch gemäß der Bestimmungen des sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Wassergesetzes nicht gegeben sei. In einer schrift lichen Mitteilung führt das Königl. Finanzministerium alle diese gesetzlichen Bestimmungen an, um dar zulegen, daß dem Gesuchsteller Rechtsansprüche nicht zustehen. Da nun aber ein ursächlicher Zusammen hang zwischen dem Bahnbau und dem Versiegen des Brunnens nicht unwahrscheinlich ist, sprechen Billigkeitsgründe dafür, Kunis bei dem Versuche, durch eine Vertiefung seines Brunnens Wasser zu erhalten, zu unterstützen. Das Finanzministerium hat deshalb die Generaldirektion veranlaßt, Kunis ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung einen angemessenen Beitrag zu diesen Kosten zu gewähren. O) Nachdem das Finanzministerium nach der Sachlage Maßnahmen zugunsten des Petenten für eine ge wisse Entschädigung getroffen hat, um in irgend einer Weise dem Petenten beizustehen, wurde in der Ver handlung der Deputation damals beschlossen, die Petition der Königl. Staatsregierung zur Kenntnis nahme zu überweisen. Am 2. April wurde nun von der Königl. Staatsregierung ein Abkommen dahin getroffen, daß zwischen dem mitunterzeichneten Finanz amtmann in Vertretung des Bahnfiskus im König reiche Sachsen und dem Wirtschaftsbesitzer Emil Kunis in Gornsdorf am 29. März 1912 ein Vertrag abge schlossen wurde, der, wie folgt, lautet: „1. Der Staatsfiskus gewährt Herrn Kunis ohne Anerkennung einer. Rechtsverbindlichkeit für den Schaden, der ihm durch das Verstegen bez. durch den verminderten Wasserzufluß an seinem aus dem Flurstück 184a der Flur Gornsdorf bestehenden Brunnen angeblich aus Anlaß pes Baues der Bahn linie Thum-Meinersdorf erwachsen ist, eine ein malige Abfindungssumme von" vierhundertfünszig Mark. 2. Herr Kunis verzichtet gegen Gewährung dieser Abfindungssumme auf die Geltendmachung aller Schadenersatzansprüche, die ihm durch die unter 1 bezeichneten Anlagen bisher ^erwachsen am 30. April 1912 sind oder künftig erwachsen sollten. Der Staats- (H fiskus nimmt diesen Verzicht an. Unterzeichnet am 30. März 1912. vr. Gelbke, Finanzamtmann bei der Königlichen General direktion der Sächsischen Staatseisenbahnen zu Dresden. Gornsdorf, den 22. April 1912 Emil Kunis." Meine Herren! Nach diesem Abkommen ist somit die Petition als erledigt anzusehen, und so schlägt Ihnen auch hier in diesem Falle die Beschwerde- und Petitionsdeputation vor, die Petition als erledigt anzusehen. Präsident: Das Wort wird nicht begehrt. Die Debatte ist geschlossen. Will die Kammer beschließen: die Petition durch das am 2. April 1912 von der Königl. Staatsregierung mit dem -Petenten ge troffene Abkommen als erledigt anzusehen? Einstimmig. Punkt 12 der Tagesordnung: Schluhberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des Max Thomas in Lobstädt bei Borna um tv) Wiedereinstellung in den Staatsdienst, be ziehentlich Gewährung einer Unterstützung. (Drucksache Nr. 369.) (S. M. I. K. Nr. 33 S. 427 V.) Berichterstatter Herr Abg. Langer (Chemnitz). Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Berichterstatter das Wort. Berichterstatter Abg. Langer (Chemnitz): Meine Herren! Ich habe Ihnen zu berichten über die Petition des vormaligen Bahnwärterstellvertreters Max Thomas in Lobstädt. Thomas ist vom 10. Oktober 1892 bis 1. Januar 1893 und vom 6. März 1893 bis 8. Ok tober 1893 als Streckenarbeiter in Werdau angestellt gewesen. Hierauf ist er am 10. Oktober 1895 nach Wünschendorf versetzt worden und am 16. April 1900 nach Zwötzen versetzt und als ständiger Arbeiter und Bahnwärterstellvertreter in Pflicht genommen worden. Er hat sich aber während dieser seiner Dienstzeit wieder holt Vergehen zuschulden kommen lassen. Er hat seinen Dienst nicht so versorgt, wie es notwendig ist, und aus diesem Grunde ist er entlassen worden. Er hat daraufhin ein Gesuch, an .Se. Majestät den König gerichtet um Wiederansteflung im Staatsdienste. Dieses Gesuch hat den Erfolg gehabt, daß er am
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