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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,2
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028371Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028371Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028371Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 983
- Protokoll27. Sitzung 1009
- Protokoll28. Sitzung 1027
- Protokoll29. Sitzung 1037
- Protokoll30. Sitzung 1071
- Protokoll31. Sitzung 1119
- Protokoll32. Sitzung 1133
- Protokoll33. Sitzung 1137
- Protokoll34. Sitzung 1155
- Protokoll35. Sitzung 1193
- Protokoll36. Sitzung 1275
- Protokoll37. Sitzung 1309
- Protokoll38. Sitzung 1347
- Protokoll39. Sitzung 1363
- Protokoll40. Sitzung 1371
- Protokoll41. Sitzung 1453
- Protokoll42. Sitzung 1541
- Protokoll43. Sitzung 1575
- Protokoll44. Sitzung 1603
- Protokoll45. Sitzung 1683
- Protokoll46. Sitzung 1729
- Protokoll47. Sitzung 1749
- Protokoll48. Sitzung 1785
- Protokoll49. Sitzung 1847
- Protokoll50. Sitzung 1877
- BandBand 1911/12,2 -
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II. K. 42. Sitzung, am 9. Februar ISIS 1569 (Abg. Di. Roth.) M Steuern verwendet werden, so ist das nicht zu recht fertigen. Und eine wie weitgehende Verwendung von Gemeindemitteln für fremde Gemeindebedürf nisse gedacht ist, geht aus der Kautschukbestimmung im Schlußsätze des § 21a hervor: „(2) Das Ministerium des Innern kann nach Gehör der Kreishauptmannschaft genehmigen, daß ein Vezirksverband solche Unternehmungen, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bezirks oder von Teilen des Bezirks zu fördern, mit Bezirksmitteln begründet oder sich an solchen Unternehmungen beteiligt oder sie sonst in geeig neter Weise unterstützt." Meine Herren! Die Gesetzesvorlage ist von feiten der Städte mit Revidierter Städteordnung daher mit recht gemischten Gefühlen ausgenommen worden, und hätte das Ministerium des Innern nach berühmten Mustern die ihr zur ..Verfügung stehenden Sach verständigen hierüber befragt, ich bin überzeugt, daß der.Entwurf nicht mit Einmütigkeit als gut bezeich net worden wäre. Es wäre eine sehr geringe Anzahl von Sachverständigen auf die Seite des Entwurfes getreten. Bedenken Sie, meine Herren: die Beauf sichtigung des Feuerlöschwesens, die Anstellung von Revisoren für die Gemeinde-Spar- und -Kranken- lassen sollen Aufgabe des Bezirksverbandes werden, nachdem das Feuerlöschwesen fast überall durch die gemeindliche Fürsorge auf das beste organisiert ist und fast alle Stadt- und größeren Landgemeinden bereits sich Kassenverbünden angeschlossen haben. Die Regierung weiß das anscheinend gar nicht, denn sonst könnte nicht das als Aufgabe der Bezirksverbände angenommen werden, was schon längst durch die Tatsachen überholt ist. Diese Sache ist für die Städte, für ihre Bedeutung und ihr Wachstum ungemein wichtig. Der Staat sägt, wenn er an der Selb ständigkeit der Städte rüttelt, den eigenen Ast ab, auf dem er sitzt. Denn die Steuerleistungsfähigkeit, die der Staat den Staatsbürgern zumutet, beruht doch zum Teil auf dem Wohlergehen der gewerb- fleißigen Städte, und das scheint man nur zu oft zu vergessen. Meine Herren! Es ist von feiten der Stadtvertretungen seit einer Reihe von Jahren un unterbrochen darüber geklagt worden, daß die Amts hauptmannschaften systematisch darauf ausgehen, die Kompetenz der Städte einzuengen. Es wird das wahrscheinlich bestritten werden. Aber jeder Ber- waltungsbeamte in leitender Stellung wird mir darin recht geben — er mag stehen auf einem politischen Standpunkte, auf welchem er will —, daß die Amts Hauptleute die Kompetenz der Städte systematisch <0) einzuengen suchen. Tatsachen für diese Behauptung ließen sich vielfach anführen. Sache der Volks vertretung ist es, dafür, zu sorgen, daß diesen Be strebungen nicht Vorschub geleistet werde. Eine solche Kompetenzverschiebung machen wir auf keinen Fall mit, . (Beifall bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) nicht minder das Wahlsystem sür die Körperschaft des Bezirksverbandes, das zu '/g auf plutokratischer und zu '/z auf bureaukratischer Grundlage aufgebaut ist. Es sind vorhin schon von feiten des Herrn Kollegen Beda unter Bezugnahme auf die uns vor liegende Petition 175 vom Gastwirte- und Saalinhaber- verbande, in welcher sehr beachtliche Klagen über die Zusammensetzung der Bezirksausschüsse geführt werden, Ausführungen gemacht. Die Bezirksvcrsamm- lungen bez. Bezirksausschüsse setzen sich in der Haupt sache aus Großgrundbesitzern und Großindustriellen sowie aus Bürgermeistern, Stadträten und Gemeinde vorständen zusammen. Eine so einseitige Vertretung kann nicht als eine zweckmäßige Zusammensetzung dieser Körperschaften erachtet werden. Und wenn die Saalinhaber und Gastwirte Wert darauf legen, daß auch der gewerbliche Mittelstand und die Industrie ein größeres Mitbestimmungsrecht erhalten, so finden wir das begreiflich. Denn es würden manche Fälle von gewerbepolizeilicher Bevormundung und andere unzweckmäßige Maßnahmen unterblieben sein, wenn eine etwas zweckmäßigere Zusammensetzung dieser Körperschaft stattgefunden hätte. Ein solches Wahlsystem paßt in unsere Zeltverhältnisse, ich möchte sagen, wie eine Postkutsche in einen Automobilkorso. (Sehr gut!) Der Herr Minister hat ja gesagt, für eine Änderung der Wahlbestimmung sei noch nicht der Zeitpunkt gekommen. Für die Regierung kommt eben dieser Zeitpunkt nie; die Regierung hält an dem Her gebrachten fest, und wenn die Klagen nicht scheffel weise kommen, ist eben der Zeitpunkt noch nicht da. Wenn seither — das kann ja eingewendet werden — das Wahlsystem ein ähnliches gewesen ist, so müssen wir bedenken, daß seither die Bezirkstage einen Zu ständigkeitsumfang von geradezu sprichwörtlicher Be deutungslosigkeit aufzuweisen hatten. Da war es unwesentlich, auf welche Art die Vertretung des Bezirks gewühlt wurde. Aber, jetzt, wo. es sich um Ausgaben von so eminenter Tragweite handelt,
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