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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,2
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028371Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028371Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028371Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-01-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll26. Sitzung 983
- Protokoll27. Sitzung 1009
- Protokoll28. Sitzung 1027
- Protokoll29. Sitzung 1037
- Protokoll30. Sitzung 1071
- Protokoll31. Sitzung 1119
- Protokoll32. Sitzung 1133
- Protokoll33. Sitzung 1137
- Protokoll34. Sitzung 1155
- Protokoll35. Sitzung 1193
- Protokoll36. Sitzung 1275
- Protokoll37. Sitzung 1309
- Protokoll38. Sitzung 1347
- Protokoll39. Sitzung 1363
- Protokoll40. Sitzung 1371
- Protokoll41. Sitzung 1453
- Protokoll42. Sitzung 1541
- Protokoll43. Sitzung 1575
- Protokoll44. Sitzung 1603
- Protokoll45. Sitzung 1683
- Protokoll46. Sitzung 1729
- Protokoll47. Sitzung 1749
- Protokoll48. Sitzung 1785
- Protokoll49. Sitzung 1847
- Protokoll50. Sitzung 1877
- BandBand 1911/12,2 -
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(Abg. Keimling.) M des Landtages, es wird ihm ein wichtiges Recht aus der Hand genommen, und weiter wird, wenigstens nach meiner Überzeugung, durch den Entwurf keines wegs das beseitigt, was man früher im Landtage als zu erstrebendes Ziel mehrfach bezeichnet hat, nämlich die Beseitigung der Pfründenwirt schaft. Die Pfründenwirtschaft wird nach meiner Meinung auch' in Zukunft unter dein neuen Pfarr besoldungsgesetze weiterbestehen, schon deswegen, weil zwar festgelegt ist, was als Grundgehalt und als Dienstalterszulage bezahlt werden muß, daneben aber die Gemeinden nach wie vor noch das Recht haben, ganz beträchtliche Zulagen zu zahlen, und zwar nach ganz verschiedener Richtung hin. Der Ent wurf legt sogar ausdrücklich fest, daß das überschüssige Stelleneinkommen angesammelt werden soll, damit die Gemeinden später in der Lage sind, den Geist lichen besondere Zulagen zu geben. Diese Pfründen wirtschaft wird also nach wie vor weiterbestehen. Das kann ich nicht als einen Vorteil gegen den jetzigen Zustand ansehen. Ich kann deshalb nur nochmals erklären, daß'meine Fraktion diesen Gesetz entwurf glatt ablehnen wird. (Bravo! links.) M Präsident: Das Wort hat Herr Abg. Döhler. Abg. Döhler: Meine Herren! Bei dem uns vor liegenden Gesetzentwürfe eines Pfarrbesoldungsgesetzes habe ich insofern einige Bedenken, als meiner An sicht nach die Gemeinden durch dieses Gesetz pekuniär zu plötzlich und stark belastet werden. Sie werden ja auf die Vorteile vertröstet, die in der Zukunft liegen, aber die Gemeinden, bei denen die Besetzung der Minimalstellen öfter wechselt, werden davon kaum etwas genießen können. Ein annähernder Ausgleich könnte nur dann eintreten, wenn die Minimalstellen dauernd mit demselben Inhaber be setzt bleiben. Tie Belastung der Gemeinden besteht in den von ihnen geforderten hohen Versicherungs beiträgen für die unter 6000 M. dotierten geistlichen Stellen, z. B. werden für die Stellen mit 2600 M. Einkommen jährlich 1300 M. als Versicherungsbeitrag abgefordert; ferner in den zu erhebenden Bedarfs beiträgen zunächst in Höhe von 1^ Prozent der von den Mitgliedern der Landeskirche zu entrichtenden Staatseinkommensteuer, welche durch entsprechende Erhöhung der Kirchgemeindeanlagen auszubringen sind. Ich befürchte, daß durch diese Erhebung der Kirchgemeindeanlagen der Kirche das Ldium, die Veranlassung hierzu gegeben zu haben, aufgeladen wird, und das möchte ich im Interesse des kirchlichen (kN Lebens gern vermieden wissen. Cs ist der Antrag gestellt worden, diesen Gesetz entwurf der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen. Ich stimme dem gern zu uud will deshalb die All gemeine Vorberatung nicht in die Länge ziehen. Ich würde mich freuen, wenn die dort gepflogene Be ratung und die gegebenen Darlegungen meine Be denken widerlegen und zerstreuen würden. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. vr. Böhme. Abg. vr. Böhme: Meine Herren! Ich kann zu dem vorliegenden Gesetzentwürfe und zu dem Anträge Nr. II namens meiner Fraktion erklären, daß wir beiden Anträgen sympathisch gegenüberstehen und daß wir sie gern unterstützen werden. Zu dem Anträge II habe ich etwas nicht hinzuzufügen. Ich kann mich auf das berufen, was von dem Herrn Minister ausgeführt worden ist. Was das Pfarrbesoldungsgesetz anlangt, so gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß ja schon die Landes synode sich mit diesem Stoffe sehr eingehend beschäftigt hat. Ich komme um deswillen auf diese Beratung zu, weil vielleicht aus meiner heutigen und damaligen Stellungnahme ein Widerspruch konstruiert werden könnte. Ich habe damals gegen das Gesetz gestimmt, und zwar aus ganz bestimmten Bedenken, die ich Ihnen am Schlüsse meiner Ausführungen noch mitteilen werde. Es ist auch während der Beratung in niemer Fraktion die Frage aufgetaucht, ob es großen Zweck hat, sich mit den Mängeln des Gesetzes noch näher zu befassen, da man ja an dem Gesetze vielleicht gar nichts mehr ändern könnte, nachdem die Synode das Gesetz genehmigt hat. Die Synode hat den Landtag durchaus nicht binden wollen, im Gegenteil, es steht den Ständen sehr wohl die Möglichkeit zu zu ändern, was sie für richtig halten. Denn es ist durch einen Antrag von feiten eines Synodalmitgliedes und durch einen Zusatzantrag des Herrn Dr. Löbner erklärt worden, daß dem Kon sistorium zusammen mit dem Synodalausschusfe bez. mit einer außerordentlichen Synode die Ermächtigung erteilt wird, den Gesetzesänderungen, die etwa hier in den Ständen vorgenommen werden, eventuell die Zustimmung zu erteilen. Meine Herren! Ich möchte zunächst allen falschen Vorstellungen begegnen und namentlich der Befürch tung im Lande begegnen, als könnte mit dieser uns vorliegenden gesetzgeberischen Aufgabe eine Mehr belastung des Volkes verbunden sein. Es muß hier
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