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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 8.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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II. K. 8. Sitzung, am 21. November 1911 143 (Abg. 0r. Zöphel.) M zu finden, die es rechtfertigte, daß wir gegenüber Österreich einen so schwerwiegenden Vorwurf erhöben, (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) wie ihn der Herr Abg. Opitz hier erhoben hat. Man darf doch aus einzelnen kleinen Symptomen, aus ein zelnen kleinen Mitteilungen, die durch die Presse gehen, nicht eine derartige Konsequenz ziehen, daß man gegen einen treuen Bundesgenossen, der in der Algeciras angelegenheit uns zur Seite gestanden hat — denken Sie an das Sekundantentelegrannn! —, vor der Öffentlichkeit einen so schweren Vorwurf erhebt. (Sehr gut! bei den Nationalliberalen.) Meine Herren! Nun ist allerdings im Reichstage in der Debatte viel über das Ziel hinausgeschossen worden. Ich hatte schon Gelegenheit, auf die Rede des Herrn Abgeordneten v. Heydebrand und der Lase hinzu weisen und zu sagen, daß er mir das Maß überschritten zu haben scheint und daß es mich freut, wenn Herr Abg. Opitz in gemäßigtere Bahnen eingelenkt ist. Ich möchte dagegen meinerseits für den Abgeordneten Bassermann zu dessen Gunsten erklären, daß er durchaus das vertreten hat, was unsere Auffassung war, und daß Oy wir einmütig den Versuch vom Regierungstische zu rückweisen, einen Mann, der sich in allen nationalen Fragen so bewährt hat, als national nicht gerecht und nicht ordnungsgemäß empfindend zu diskreditieren. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) Das ist eine Kampfesweise, die wir im parlamentari schen Leben zurückweisen müssen. Sie ist tiefstehend und niedrig. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Meine Herren! Danach erscheint mir, wenn wir alles zusammenfassen, die Situation so, daß der Reichstag Ausdruck gegeben hat dem, was das deutsche Volk empfindet, in ausreichendem, vielleicht in über reichem Maße. Wir können heute von Reichstags wegen die Genehmigung dieses Kongoabkommens nicht erzwingen, und es steht nun die Frage auf, die der Herr Abg. Günther in die beiden Frageformen seiner Interpellation gekleidet hat, nämlich die, ob wir ein verantwortliches Reichsministerium erstreben sollen und ob wir die Erweiterung der Kompetenzen des Reichstages und des Bundesrates durchsetzen sollen. Die Frage, die er seinen beiden entscheidenden Fragen vorangeschickt hat, nämlich über die Mitwirkung der König!. Slaatsregierung in dem. Ausschüsse für aus- M wärtige Angelegenheiten, ist nach meiner Empfindung von der König!. Staatsregierung ausreichend beant wortet worden, und die Antwort genügt uns. Auch die andere Frage, ob die König!. Staatsregierung dazu bereit wäre, eine Erweiterung der Rechte des Reichstages und des Bundesrates zu beantragen, ist durch die Erklärung des Herrn Delbrück erledigt. Ich komme nun zu der entscheidenden Frage, ob man ein Reichsministerium verantwortlichen Charak ters einführen soll. Da möchte ich zunächst betonen, der Herr Abg. Günther hat gesagt: „Kolonien werden ver schenkt. Es ist niemand verantwortlich. Verträge über Kolonien werden geschlossen. Es ist niemand ver antwortlich." Ich glaube denn doch, das; das eine Übertreibung, eine falsche Beurteilung der poli tischen Situation ist. Für die gesamte Politik des Deutschen Reiches ist verantwortlich der Reichskanzler, und dieser ist der verantwortliche Reichsminister. Wir haben nur einen Reichsminister, das ist der nach Art. 17 der Reichsvcrfassung verantwortliche Reichs kanzler. Ich stehe nun auf dem Standpunkte, daß der Reichstag durch Art. 4 der Verfassung und ebenso der Bundesrat durch Art. 4 Zisf. I der Verfassung voll kommen in der Lage wäre, auch das Koloniengebiet in seinen Bereich hineinzuziehen, und daß die ganze Aktion, die jetzt in die Wege geleitet worden ist, zumal mit der unglücklichen Verschiebung in die kolonialen Gesetze hinein, überflüssig war. x Aber wir wissen, daß da Meinungsverschiedenheiten zwischen den verbün deten Regierungen und einigen Parteien obwalten, und man muß mit dieser Ordnung zufrieden sein. Aber daß wir ein verantwortliches Neichsministerium brauchten, ist nie in er Meinung nach eine unbegründete Forderung, denn wir Haben eins. Nun ist die andere Frage die: Reicht die Verant wortung, die das Reichsministcrium, nämlich der Reichskanzler uns zu leisten hat, tatsächlich aus? Ich teile da allerdings die Auffassung, die Fürst Bismarck wiederholt vertreten hat, und die auch von Herrn Abg. Opitz heute vorgetragen worden ist. Es kann gar nicht die Aufgabe sein, die Verantwortung anders zu ge stalten, als wie sie tatsächlich von dem Reichskanzler heute geleistet wird. . Man denke doch nicht an ein Verfahren vor irgend einen; Gerichtshöfe. Der Alt reichskanzler hat mit vollem Rechte gesagt: Politische Dinge lassen sich nicht nach Grundsätzen des Zivil prozesses oder des Strafprozesses regulieren. Es lassen sich politische Versäumnisse nicht in der Weise durch ein Urteil vom Gerichtshöfe nachholen, daß man sagt:
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