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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 8.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(Abg. Günther.) (L) klärung Preußens, die auch die Zustimmung anderer Bundesregierungen fand, aus dem Jahre 1884 ver wies, die in Nr. 83 des „Dresdner Journals" vom 8. April 1884 veröffentlicht worden ist, so möchte ich doch sagen, daß die Zeitverhältnisse gegen über damals doch vorwärts geschritten sind, daß wir heute gegenüber den damaligen Verhält nissen ein großes Kolonialreich geworden sind, daß unsere Kolonien einen großen Umfang der Fläche nach einnehmen und wir doch hoffen, daß diese Kolonien sich weiterentwickeln werden. Ich habe nicht davon gesprochen, daß Kolonien verschenkt wor den sind, sondern ich habe die Frage aufgeworfen, daß, wenn Kolonien verschenkt werden, niemand da ist, der dafür verantwortlich gemacht werden kann. Nach der Reichsverfassung und den Staatsrechts lehrern, die ich zitierte, sind Dinge derart möglich, da der Reichstag nach Ansicht der Staatsrechtler nicht mitsprechen soll. Nun kommt die Auffassung zum Ausdruck, als wenn es nicht möglich wäre, auch bei unseren bündel staatlichen Verhältnissen, bei der Einrichtung des Bundesrates, ein verantwortliches Reichsministerium einzurichten. Als 1867 die Norddeutsche Verfassung, die doch die Grundlage für die deutsche Verfassung bildet, zur Beratung stand und zur Verabschiedung kam, waren es die 19 Mitglieder der Fortschritts partei, die zu den 53 Mitgliedern gehörten, die gegen die Norddeutsche Verfassung stimmten Also liberale und fortschrittliche Abgeordnete, zu sammen 53 Mitglieder des Norddeutschen Reichs tags, stimmten dagegen, nicht etwa, um nicht die Norddeutsche Reichsversassung zu haben — die stand fest, die wollten sie alle haben —, aber es sollten noch verschiedene Verbesserungen ausgenommen werden, und zwar u. a. auch ein verantwortliches Reichsministerium. Da ist es Bismarck gewesen, der bei späterer Gelegenheit selbst zugegeben hat, daß er den Liberalen bei den Versassungsberatungen von 1867 mehr Zugeständnisse gemacht hätte, wenn er sich in der Notwendigkeit dazu befunden hätte, d. h. wenn die Mehrheit des Reichstags fester, ener gischer gewesen wäre. (Sehr richtig!) Dann wäre auch die Schwierigkeit, die man jetzt künstlich konstruieren will, als wenn es nicht möglich wäre, hier an Stelle der Staatssekretäre und des nur moralisch verantwortlichen Reichskanzlers ein verfassungsrechtliches Reichsministerium zu setzen, (0) viel leichter zu lösen. Es ist durchaus ausgeschlossen, daß die Rechte der Bundesstaaten, die, staatsrech lich genommen, doch nur ein einheitliches Ganze im Bundesrate bilden, irgendwie beeinträchtigt werden könnten. Die Instruktion der einzelnen Bundesrats bevollmächtigten seitens der einzelnen Regierungen würde noch genau so möglich sein wie vorher. Es kommt eben nur darauf an, daß, wie in anderen Ländern, eine so große, das ganze Volk be wegende Frage, die' auch tief einschneidet in die Politik des Landes, die wirtschaftliche und finanzielle Konsequenzen von großer Tragweite hat, auch bei uns so gelöst wird, daß in allen solchen Fragen nicht ein einzelner Mann zunächst über einen derartigen Vertrag, der zu schließen ist, entscheidet, sondern die endgültige Entscheidung zunächst in einem verantwortlichen Gesamtministerium erfolgt. Beim Abschluß des Vertrags vom 4. November 1911 wie auch des Vertrags vom 9. Februar 1909 hat der Bundesrat als solcher nicht etwa so mitgewirkt, daß er gefragt worden wäre, ob er den Vertrag akzeptiert oder nicht. Man bestreitet dessen Kompetenzen nach dieser Richtung ebenso, wie man die Kompetenzen des Reichstags bestreitet. Wir haben aber doch ge- lv) lesen, daß das Ministerium Caillaux zu wiederholten Malen zusammen gewesen ist, um Stellung zu nehmen zu Abänderungen, die von Herrn v. Kiderlen- Wächter dem Vertreter der französischen Politik Jules Cambon gemacht worden sind. Immer war es das Gesamtministerium, das Stellung nahm, um die end gültige Fassung des neuen Textes zu beschließen, nicht ein einzelner Staatsmann hat es getan. Wenn wir derartige Garantien schassen wollen und erstreben, wie sie hier in der Anregung an die Königl. Staats regierung gedacht sind, so schwächen wir nicht die Stellung der Bundesstaaten, sondern stärken sie, wir übertragen die Verantwortung von einem einzelnen Mann auf ein Kollegium, das schließlich die Dinge ganz anders erwägen und beschließen kann, als unter den gegebenen Umständen ein einzelner Mann, wenn er auch noch so tüchtig ist, es machen könnte. (Lebhaftes Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Der Herr Staatsminister Graf Vitzthum schloß feine Ausführungen damit: Folgen wir dem großen Manne, dem wir die deutsche Verfassung zu verdanken haben? Gewiß, die deutsche Verfassung, die wir be-
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