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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 8.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(Abg. vr, Löbner.) M Man wird: auf die) Frage in der Deputation znräck- kommeu können. - Jedenfalls ist die nationalliberale Fraktion damit einverstanden, daß dM Tagegeld nur den Unterhalt und däS Unterkommen decken soll und nicht als ein Zuschuß zum Gehalt anzusehcu ist. Vor allen Dingen aber ist sie einverstanden mit der durch den Antrag Wittig be fürworteten und in der Vorlage vorgeschlagenen Änderung, daß eine erhebliche Erhöhung der 4 untersten Dienst abstufungen in bezug auf die Tagegelder eintritt. Dabei nehmen wir allerdings an, daß, wenn eine solche not wendige Erhöhung dieser Unteren Dienstabstufungen bei den Beamten erfolgt) dies auch eine günstige Rück wirkung äußern wird auf die nicht als Beamte an- gestellten, aber als .solche'oder ähnlich beschäftigten An wärter und sonstigen Leute, die dank der leider schwierigen Anstellüngsverhältiiisse noch immer erwartungsvoll ihrer Anstellung entgegensehen. Wir wünschen, daß auch für diese bei dieser Erhöhung etwas abfällt und sie in gleichem Maße bedacht werden wie die unteren Beamten. (Sehr gut!) Meine Herren! Die zweite Richtung, nach der die Negierung das alte. Gesetz für abänderungsbe- dürftig hält, ist die Entfernungs-, die 2 Km-Grenze und was damit zusammenhüngt. Man will die Tagegeldergewährung für die Dienstleistung aus wärts nicht mehr,abhängig machen von der Größe der Entfernung vom Dienstorte, sondern von der Dauer , des dienstlichen Aufenthaltes außerhalb des Dienstortes, unbekümmert also darum, ob 2 Km in Frage kommen oder mehr. Bisher haben die 2 km eine zu große Rolle gespielt. Ob der Beamte aber gezwungen ist, 2 km vom Tienstorte sein Mittagbrot einzunehmen oder lO) Km davon entfernt, das wird sich in der Ausgabe gleich bleiben. Deshalb erscheint die bisherige Unterscheidung nach Kilometern nicht berechtigt. - Weiter bringt die Vorlage cinc Unterscheidung der Sätze für Zu- und-Abgang, je nachdem auswärts Nacht quartier zu nehmen ist oder nicht. Wenn man über haupt bei dem Prinzip der Entschädigung für Ab- und Zugang bleibt und nicht lieber die Tagegelder gleich höher, bemißt, so wird sich gegen die Ausführungen, daß man-iw den Fällen, in denen es sich um Nachtquartier handelt, die Ab- und Zngangssätze höher bemessen möchte als dort, wo das nicht in Frage kommt, schwerlich viel einwendsn lassen. Tie Sätze sind, wie alle anderen Bor- schlagtzi nachzNprweu. r . ..... Endlich ist in der Begründung auSgesnhrt - und (w das ist der vierte wesentliche Punkt, der im alten Gesetze als abändcrungsbcdürstig anerkannt wurde —, daß bis her die modernen Verkehrsmittel am Platze nicht ge nügend berücksichtigt sind. ES wird auf die Straßen bahn verwiesen, auf die Verpflichtung zur Benutzung billiger Beförderungsmittel in der Vorlage hingewirkt. Das in der Begründung angeführte Beispiel, wie ein Mann nach dem alten System von Dresden nach Pill nitz fahren kann unter Berechnung eines Betrags allein an Kosten des Fortkommens von Ick M. ckO Pf., während tatsächlich bei Benutzung der Straßenbahn ein Aufwand von 7ck Pf. entsteht, ist so drastisch, daß man in der Tat ohne weiteres zugesteheu muß: hier bedurfte es dringend einer Änderung. (Sehr richtig!) Meine Herren! Ich will mich in weitere Einzelheiten nicht verlieren angesichts dessen, daß wir seit ziemlich 8 Stunden hier sitzen. Zweifellos ist die Vorlage mit großer Umsicht und Sorgfalt ausgearbeitet worden. Sie wird für manche Beamte eine gewisse Einschränkung dessen bedeuten, was sie bis jetzt bezogen haben. Für andere Beamte wird sie ein Ausgleich für Schädigungen sein, die ihnen beim bisherigen System erwuchsen. Bevor ich schließe, will ich noch zwei Fragen anregen. Einmal die, ob nicht ein Weg gangbar wäre, daß der ungeheure Zeitaufwand für die Aufstellung der einzelnen Rechnungen, für die Prüfung und Nachprüfung aller Reise- und Tagegelder vermindert würde, mehr, als es bisher geschehen ist. (Sehr richtig!) Wäre cs z. B. nicht für solche Beamte, die berufs mäßig viel zu reifen haben, zweckmäßig, ein Pauschale auszuwerfen, (Sehr richtig!) eine Pauschale Festsetzung unter der Bedingung, daß eine bestimmte Anzahl Dienstreisen zu machen ist? Wird die Zahl dieser Dienstreisen nicht erreicht, so kann man ihnen ja vielleicht Abzüge für unterlassene Dienstreisen machen, so gut wie uns Abgeordneten, wenn wir zur Sitzung nicht dasind — vorausgesetzt, daß das ausdrücklich fest- gestellt wird —, Abzüge gemacht werden. Ich glaube, daß für eine beträchtliche Reihe von Beamten ein solches Verfahren anwendbar wäre und daß eine Unmasse Arbeit erspart würde. Wir haben ja einen Anklang an diesen Vorschlag in dem ß 15 des Gesetzes, wonach Staat-k-diener, die zum Zwecke von Dienstreisen innerhalb ihres Amtsbezirks oder für Dienstreisen zwischen nahe
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