Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags II Kammer Nr. 2 Dresden, am 13. November 1911 > 4) Zweite öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 13. November 1911, nachmittags 2 Uhr. Seite Registrandenvortrag Nr. 112 und 113 ... 118 Geschäftliche Dispositionen 116 Beurlaubung Hl- Allgemeine Vorberatung über das Mnigl. Dekret Nr. 4, einen Gesetzentwurf wegen der vorläufigen Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1912 betreffend. . . 11V Oe. Hähnel (K.) 12L, 150, 18A Anders M.) 128,176 Sindermann (8ä.) 14 A Günther (k'ortsobr. Vp.) 148 Staatsminister v. Seydewitz 16A Opitz (k.) 160 Feststellung der Zeit und der Tagesordnung für die nächste Sitzung ...... 186 Präsident: vr. Bogel. Am Ministertische: Der Herr Staatsminister v. Seydewitz und die Herren Regierungskommissare Geh. Rat vr. Schroeder und Geh. Finanzräte Just, vr. Böhme und vr. Dähne. Anwesend 87 Kammermitglieder. Präsident: Ich bitte die Herren, ihre Plätze ein zunehmen. — Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Vortrag der Registrande. (Nr. 112.) Interpellation des Abg. vr. Niet hammer und Genossen, den Güterwagenmangel auf den Sächsischen Staatseisenbahnen betr. II. K. (1. Abonnement.) Präsident: Die Interpellation ist gedruckt und ver teilt und Abschrift davon dem Herrn Finanzminister zugestellt worden. (Nr. 113.) König!. Dekret vom 13. November 1911, Entwurf eines Gesetzes, die Versorgung der Hinterlassenen der evangelisch-lutherischen und evan gelisch-reformierten Geistlichen betr, sowie Entwurf eines Gesetzes, die Versorgung der Hinterlassenen von Lehrern betr. Präsident: Zur allgemeinen Vorberatung auf eine Tagesordnung. Meine Herren! Ich knüpfe an diesen Eingang an und bemerke, daß inhaltlich und sachlich dieses Dekret in engem Zusammenhänge mit Dekret Nr. 5 steht, das dieselben Fragen für die Staatsdiener ordnet. Ich würde deshalb Vorschlägen, daß wir auch diese zwei Dekrete zusammen zur allgemeinen Vorberatung nehmen. Da aber das neu eingegangene Dekret erst zur Verteilung kommt, so würde ich Dekret Nr. 5 nicht g)) schon übermorgen auf die Tagesordnung setzen können, sondern würde es Donnerstag zur Vorberatung stellen und umgekehrt nun den Bericht über die Brandver sicherungskammer, dessen Vorberatung für Donnerstag vorgesehen war, auf die Tagesordnung vom Mittwoch setzen. HerrAbg. Kunze wünscht Urlaub wegendringen der Geschäfte für Montag, Dienstag und Mittwoch. Dieser Urlaub ist ihm, da es sich um drei Tage handelt, von mir erteilt worden. Wir treten in die Tagesordnung ein: Allge meine Vorberatung über das König!. Dekret Nr. 4, einen Gesetzentwurf wegen der vor läufigen Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1912 betreffend. Das Wort hat Herr Abg. vr. Hähnel. 3