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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 8.Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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(Abg. Brodaus. Dann die letzte, dritte Anregung knüpft an Z 4 des Gesetzes in neuerer Fassung an: „Die Dienstreisen sind so einzurichten und aus zuführen, daß unbeschadet voller Erreichung ihres Zweckes die Staatskasse so wenig wie möglich be lastet wird." Das ist eine Bestimmung, die wir selbstverständlich freudig begrüßen, aber die Bestimmung besagt doch noch nicht so viel, als wir es wünschten. Die Bestimmung sagt nur, wie die Dienstreisen auszuführen sind, wenn welche für notwendig erachtet werden, sie spricht sich nicht darüber aus, daß etwa in bestimmtem Umfange Dienstreisen überhaupt zu unterbleiben haben. Da läßt sich nun die wohl auch schon von anderer Seite heute hier erwähnte Tatsache nicht übersehen, daß oft Dienstreisen wegen recht geringfügiger Angelegenheiten unternommen werden, daß da, um das populär aus zudrücken, oft die Brühe teurer wird als das. Fleisch. (Sehr richtig!) Wenn es z. B- oft vorkommt, daß jemand vom Land- bauamte in seinen Bezirk reist, weil sich da in irgend einem Dienstgebäude nach Ansicht des Vorstandes der betreffenden Behörde, der aber nicht selbständig ent- M scheiden kann, eine kleine bauliche Änderung notwendig macht, bei der es sich vielleicht bloß um eine Tür oder um ein Fenster handelt, so erblicken wir darin eine übertriebene Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit, (Heiterkeit.) einen Ausfluß des Bureaukratismus. (Sehr richtig!) Ich weiß wohl, meine Herren, daß die Frage der Zu lässigkeit der Dienstreisen an sich überhaupt hier nicht hereingehört, ich halte es aber doch für angängig, daß im Anschluß an die erwähnte Bestimmung des Z 4 eine Sollvorschrift dahin mit ausgenommen wird, daß Dienstreisen tunlichst zu unterbleiben haben, wenn der Aufwand, der dadurch entsteht, in keinem Verhältnis zu dem Objekt steht, um das es sich dabei handelt. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Wir sind im übrigen mit der Überweisung an die Deputation einverstanden. Persönlich möchte ich noch bemerken, daß ich keinen Anstoß daran nehme, wenn es auch in diesem Gesetze wieder heißt: „Entwurf eines Gesetzes über die Tage gelder und Reisekosten der Staatsdiener". Ich stimme da allerdings ganz der Auffassung zu, die vor- kV) hin der Herr Staatsminister v. Seydewitz in dieser Beziehung zum Ausdruck gebracht hat. (Bravo! links.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Schönfeld. Abg. Schönfeld: Meine sehr geehrten Herren! Der Gesetzentwurf über die Wohnungsgeldzuschüsse will ebenso wie der über die Tagegelder und die Reise kosten den Beamten des Staates höhere Aufbesse rungen der Nebenbezüge gewähren, wie sie durch die hervorgetretene Verteuerung der ^Lebenshaltung be dingt sind. Weit entfernt, den treuen, verdienstvollen Beamten des Staates Erhöhungen ihres Gehaltes' und ihrer Nebenbezüge zu neiden oder zu versagen, drängt sich doch bei dem vorliegenden Gesetzentwürfe und nicht zuletzt auch in Anbetracht der außerordentlich zahlreichen Petitionen der verschiedenen Beamten gruppen, welche auch dem gegenwärtigen Landtage wieder vorliegen, der Wunsch auf, daß zwar berechtigte Forderungen ihre volle Befriedigung auch in diesem Gesetzentwürfe finden möchten, daß darüber hinaus aber ein weises Maßhalten, Platz greifen möchte. (Sehr richtig!) Dieser Wunsch ist um so berechtigter, meine Herren, w) als an der Aufbringung der Mittel, die notwendiger weise in den Etat eingeschaltet werden müssen, um diese erhöhten Beamtenbezüge zu decken, breite Schichten unserer Bevölkerung partizipieren, die zwar in ebenso bedrückte Lage und manchmal sogar in herbe Not kommen können, denen aber analoge Maßnahmen des Staates keine Hilfe zuführen. Ich freue mich, daß das seitens des Herrn Finanzministers in der Aus sprache über die Wohnungsgeldzuschüsse nicht nur an erkannt, sondern besonders hervorgehoben worden ist. Meine Herren! Ein weises Mahhalten ist auch in der Tatsache begründet, daß alle Erhöhungen von Be zügen der Staatsbeamten auch auf die Bezüge der Gemeindebeamten rückwirken, und wenn man sich hier nicht der tatsächlichen Notwendigkeit anpaßt, kann der Fall eintreten, daß auch die Gemeinden zu verhält nismäßig hohen Leistungen herangezogen werden müssen. Als eine gerechte Erhöhung der Tagegelder und Reisekosten muß es aber in alle Wege gelten gelassen werden, wenn namentlich die Bezüge der mittleren und unteren Beamten erhöht werden. Das rechte Maß für die Festsetzung zu finden, muß der Einzelberatung in der Deputation überlassen werden, und ich habe nur II. K. (I. Abonnement.) 32
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