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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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II. K. r2. Sitzung, am 28. November IdU 3W (Sekretär Fleißner.) Handelt, abzurechnen ist. Herr Kollege vr. Roth hat da mals eine Berechnung aufgestellt, nach der es sich uni eine Summe von 1 054 000 M. handeln würde. Die Re gierungsvertreter haben behauptet, es käme mindestens em Ausfall von 1 500 000 Ak. in Betracht. Ich will um diese Summe nicht weiter streiten, auf die Diffe renz kommt nicht sehr viel an. Jedenfalls sind wir der Meinung, daß die Besteuerung der Einkommen bis zu 800M. eine außerordentliche Härte bedeutet. Mag auch der absolute Betrag für den einzelnen nicht hoch er scheinen, so sind wir immerhin der Meinung, daß bei solchen Einkommen auch die kleinste Summe eine ge wisse Rolle im Budget des Betreffenden spielt. Ferner ist damals eine Berechnung aufgestellt worden — weil die Regierung nicht abgeneigt war, darauf einzugehen, wie es mir schien, daß die Einkommen etwa bis zu 600 M. im günstigsten Falle von der Besteuerung frei gelassen werden sollten —, aus der sich ergab, daß dabei 109 671 Haushaltungsvorstände in Betracht kommen. Ich erwähne das deshalb, weil u. a. gegen den freisinnig-sozialdemokratischen Antrag von da mals die Regierung geltend gemacht hat, es kämen bei diesen Klassen doch in der Hauptsache Leute in Betracht, die nicht als Haushaltungsvorstände anzusehen seien. Bei diesen eben genannten Steuerstufen liegt das tat- sächlich so. Aber immerhin, diese über 109 000 Haus- haltungsvorstände, die von ihrem geringen Einkommen mehr oder weniger andere Leute, Familienangehörige oder sonstige Angehörige, erhalten müssen, zeigen uns, daß schon aus diesem Grunde der Antrag, den wir dies mal wieder stellen, durchaus berechtigt ist. Wie aus dem Deputationsberichte hervorgeht, hat selbst die Re gierung damals erklärt, sie müsse anerkennen, daß es mit Einkommen bis zu 600 M. heutzutage unmöglich sei, eine Familie zu erhalten. Das liegt auch auf der Hand; es wird kein vernünftiger Mensch behaupten wollen, daß von einem solchen Einkommen auch nur eine kleine Familie ernährt werden könnte. Merkwürdigerweise hat aber damals die Regierung keinen Nachweis ge führt, keine Berechnungen darüber angestellt, wie sich in den Klassen 2 und 3 das Verhältnis für die Haus haltungsvorstände stellt. Ich darf annehmen, daß in diesen beiden Klassen die Zähl der Haushaltungs- Vorstände verhältnismäßig viel größer ist als bei den beiden untersten Steuerstufen. Wenn wir uns nun vergegenwärtigen, daß z. B. bei einem Einkommen von 400 M. auf den Tag rurid 1,10 M. entfällt, bei einem Einkommen von 800 M. auf den Tag etwa 2,20 M., so zeigen diese Zahlen ganz auffällig und ohne daß es dafür eines weiteren Beweises bedürfte, daß von einem solchen Einkommen nicht einmal eine ein- (0) zelne Person unter den heutigen Verhältnissen einiger maßen menschenwürdig leben kann. Kürzlich ist einmal bei anderer Gelegenheit den Herren von der Regie rung, glaube ich, oder den höheren Beamten der Rat gegeben worden, sie sollten einmal selbst probieren, wie mit einem so kleinen Einkommen auszukommen ist. Ich möchte darauf Hinweisen: die Regierung hat da mals auch gesagt, einzeln wirtschaftende Männer und Frauen könnten mit einem solchen Einkommen recht gut bestehen. Ich bestreite, daß das der Fall ist, ich behaupte vielmehr, daß auch einzelne Personen bei einem Einkommen bis zu 800 M. sich heute ungeheuer einschränken müssen, um nur überhaupt leben zu können. Ferner ist damals gesagt worden, es kämen bei diesen Klassen.schließlich auch nichtphysische Per- onen in Betracht, und auch aus diesem Grunde - önue man nicht darauf zukommen, es liege keine Veranlassung vor, diese Steuerquelle zu verschließen. Darauf will ich erwidern, daß insgesamt von 800 379 Zensiten in diesen Klassen nach 1908 nur 467 nicht physische Personen waren, also ein verhältnismäßig kleiner Prozentsatz. Ich meine, deswegen kann man und sollte man nicht von Maßregeln Abstand nehmen, die sonst als nützlich und notwendig für eine zahlreiche Bevölkerungsklasse anerkannt werden. Wir verlangen als ganz selbstverständlich, daß bei dem Wegfalle dieser Steuerstufen keine Rechte ver loren gehen dürfen für die Betreffenden, daß be sonders auch das Landtagswahlrecht aufrecht erhalten wird. Damals hat die Regierung aller dings in der Deputation eine Erklärung abgegeben, die außerordentlich charakteristisch für die Auffassung der Regierung gerade bei dieser wichtigen Frage ist. Ich darf wohl um die generelle Genehmigung bitten, einige Stellen vorzulesen. (Präsident: Wird gestattet.) Die Herren Regierungsvertreter haben damals im Deputationsberichte u. a. folgendes ausgeführt: Im Königreich Sachsen sei bisher immer daran' festgehalten worden, daß diejenigen kein Stimm recht haben, die keine direkte Staatssteuer entrichten. Dieser Grundsatz beruhe nicht auf fiskalischen Rück sichten, sondern auf der allgemein als richtig an erkannten Überzeugung, daß man ein so wichtiges Recht wie das Stimmrecht nur jemandem anver trauen dürfe, von dem man auch voraussetzen dürfe, daß er ein gewisses Interesse an^öffentlichen An gelegenheiten habe. > Das sei nicht anzunehmen bei Leuten, die in so bedrängter wirtschaftlicher Lage feien, daß sie überhaupt keine Steuern bezahlten.
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