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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
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576 II. K. 17. Sitzung, am 5. Dezember 1911 (Abg. Schmidt sFreibergs.) Hier tut es sehr not, daß Wandel geschafft wird. Nun weiß ich ja, daß mir die Königl. Staatsregierung entgegenhalten wird: wir sind da ohnmächtig, denn im Seuchengesetze sind keine Bestimmungen über den Per sonenverkehr enthalten, und wir können den Handel nicht so unterbinden Ich würde es sür sehr richtig halten, daß bei so großer Gefahr der Viehhandel überhaupt einmal auf eine kurze Zeit sistiert würde, damit die Seuche nicht verbreitet wird. Je größer die Gefahr, desto wirksamer müssen die Mittel gewählt werden. Wenn es möglich ist, die Seuche immer wieder herein zutragen, dann ist alles andere unwirksam. Die Königl. Staatsregierung wird wieder sagen: es gibt keine Be stimmungen im Seuchengesetze über den Personenverkehr; wir können hier nichts tun! Es gibt Leute, die es bitter empfinden, daß das neue Reichsseuchengesetz noch nicht in Kraft getreten ist, daß die Ausführungsverordnung so lange auf sich warten läßt. Ich gehöre nicht zu denen, im Gegenteil, ich bin der Ansicht, daß wir uns die Erfahrungen dieser Seuchenzeit zunutze machen müssen, um sie in die Ausführungs verordnung umzusetzen, daß wir diese Erfahrungen uns auch dergestalt zunutze machen müssen, daß, wenn etwa eine Umwertung in der Ausführungsverordnung nicht mehr möglich ist, eine Novelle, die sich auf diese Er- fahrungen stützt, zum Reichsseuchengesetze noch beantragt wird. Wir müssen ganz entschieden Bestimmungen über den Personenverkehr haben, wenn wir nicht alle gut- gemeinten Vorsichtsmaßregeln wieder illusorisch machen wollen. Man sagt, daß mitunter die Landwirte gegenüber der Seuchenbekämpfung etwas gleichgültig geworden seien. Ich glaube nicht, daß man das verallgemeinern kann, aber einzelne Fälle mögen vorgekommen sein. Solche Fälle will ich mit keinem Worte entschuldigen Ich möchte aber darauf Hinweisen, daß die Landwirte, wenn sie sehen, daß in den Hündlerställen' so vieles möglich ist, was den Seuchenschutz durchbricht, dann vielleicht auch nicht mehr glauben nötig zu haben, sich die großen Hemmnisse der Wirtschaft aufzuerlegen, die diese Verordnungen mit sich bringen. Wir müssen weiter der Königl. Staatsregierung den Wunsch unterbreiten, daß in den Bahnstationen geteilte Rampen, geteilte Ausladeplätze sür Nutz- und für Schlachtvieh eingerichtet werden. Das kann ohne große Kosten geschehen. Ich möchte darauf Hinweisen, daß ein Transport verseuchter Schlachttiere vom Schlachthofe in Dresden nach Pirna gekommen sein soll, zur sofortigen Abschlachtung bestimmt, und auf derselben Rampe aus geladen wurde, auf dem auch Zuchtvieh ausgeladen-wird. Die Übertragungsgefahr ist doch zu grvß. Es muß hier (0 Wandel geschafft werden. Weiter ist die Bevölkerung draußen im Lande aller dings nicht angenehm davon berührt gewesen, daß das Tanz verbot, das schon bestand, in den Beobachtnngs- und Sperrgebieten wieder aufgehoben worden ist. Auch hier weiß ich, daß die Königl. Staatsregierung sich darauf stützen kann, daß im Seuchengesetze eine Bestimmung über den Personenverkehr fehlt. Es wäre auch möglich, daß bei einer gerichtlichen Austragung die Regierung ins Unrecht gesetzt worden wäre, dergestalt, daß das Gericht entschieden hätte, die Tanzvergnügungen könnten nicht verboten werden. Ich gebe ja zu, daß die Regierung ein gewisses Recht auf ihrer Seite hat, ein scheinbares Recht. Aber besondere Umstände erfordern besondere Mittel. Wir müssen das eine bedenken, daß gerade bei Tanzvergnügungen die Berührung des Menschen zum Menschen eine so innige, vielleicht eine zu innige mit unter ist, (Heiterkeit.) daß hier die größte Gefahr der Übertragung besteht. Auch hier hat der Landeskulturrat und der Reichsverein in der Tat auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Ich muß zu meinem Bedauern feststellen, daß die Antwort der Königl. Staatsregierung, die sie auf diese Ein- gäbe gegeben hat, eigentlich uns allen recht wenig im poniert, deswegen, weil die Königl. Staatsregierung es für gut befunden hat, die Tanzvergnügungen in Parallele zu stellen mit dem Besuche des Gotteshauses. Das hat ganz entschieden da draußen vielfach verschnupft. Es ist ein großer Unterschied, ob man Tanzvergnügungen, die ja nicht unbedingt notwendig sind, abhält oder Gottes dienst. In dieser Zeit, in der die Landwirte so große Verluste zu erleiden haben, kann man auch den Gast wirten zumuten, daß sie einmal aus die Einnahme der Tanzvergnügungen verzichten. Wenn weiter eine Parallele gezogen wird zwischen Tanzvergnügungen und Schul besuch, so hinkt dieser Vergleich doch auch etwas. Ge wiß, es kommen hier auch Leute zusammen. Ich bin der Ansicht, daß die Kinder aus den Seuchengebieten überhaupt nicht in die Schule gehen sollten. Es dauert ja nicht so lange, die Bildung wird nicht so lange unter brochen, daß sie darunter Schaden leiden könnte. Also ich sage: es hat da draußen Verstimmung erregt, daß die Regierung in dieser Art und Weise das, was sie tun wollte, zu begründen sucht. Nun kommen weiter die Klagen wegen zu strenger Handhabung gewisser gesetzlicher Bestimmungen. Diese Klagen richten sich zuerst gegen 8 22 Zifs. 6 der Ver ordnung vom Jahre 1905. Diese Verordnung besagt,
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