Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
II. K. 22. Sitzung, am 12. Dezember 1911 850 (L) Abg. Nitzschke (Leutzsch): Meine Herren) Außer den unerfreulichen Ereignissen auf politischem Gebiete haben vor allen Dingen die verschiedenen Vorstöße von seiten der römischen Kirchenregierung die Gemüter unserer Bevölkerung bewegt. Während wir sehen, daß in romanischen Ländern, in Ländern mit fast durchweg katholischer Bevölkerung, der Einfluß der römischen Kirche auf die Einrichtungen des Staates stark herab gemindert oder auch ganz ausgeschaltet ist, erleben wir, daß von derselben Seite Maßnahmen über Maß nahmen getroffen werden, die gleichbedeutend sind mit der Stärkung der Macht und des Einflusses der römisch-katholischen Kirche, insbesondere auch soweit das Deutsche Reich in Frage kommt. Es muß doch wohl zugegeben werden, daß die Borromäus-Enzyklika aufgefaßt werden muß als eine Beleidigung unserer Reformatoren und der deutschen Fürsten, die dem Reformativnsgedanken zugestimmt und ihm die Wege geebnet haben. Wir haben in jenen für unser nationales und evangelisches Empfinden trüben Stunden die freudige Genugtuung gehabt, daß der Träger der Krone sich eins wußte mit seinem Volke. (Bravo!) Wir erkennen diesen Umstand dankbar an, wie wir auch besonders betonen, daß unsere Interpellation durchaus nicht dahin ausgelegt werden darf, daß sie sich auch nur im eutfernteften gegeu unsere katho lischen Mitbürger richtet. (Sehr richtig!) Wir haben, obgleich es nahe lag, in unsere Inter pellation die Affäre des Baron de Mathies und des Prin zen Max nicht mit einbezogen. Wir beschränken uns darauf, die Punkte, die unserer Auffassung nach ge eignet sind, einmal der Forschung und dein Geistes leben sich schadenbringend entgcgenzustellen und Zum andern die Rechtseinheit und die Staatshoheit zu beeinträchtigen, in den Kreis unserer Betrachtungen zu ziehen. Soweit der Antimodernisteneid in Frage kommt, wird allerdings behauptet, er ginge als innerkirchliche Angelegenheit den Staat und die Mchtkatholiken nichts oder sehr wenig an. Wir sind wesentlich anderer Meinung. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß die katholische Kirche, wenn sie solche Einrichtungen trifft, zunächst einmal ohne Not eine Kluft zwischen den Konfessionen, die doch bisher, wenigstens in unserem engeren Vaterlande, friedlich nebeneinander gelebt haben, auftut. Mag die katholische Kirche von ihren PriesternW) verlangen, was sie will, keineswegs dürfen wir zugeben, daß die katholischen Theologen, die beauftragt sind, unsere Heranwachsende Jugend, die Zukunft unseres Volkes, in wissenschaftlichen Fächern zu unterrichten, durch Leistung des Antimodernisteneides in eine be denkliche Abhängigkeit von der katholischen Kirche kommen. (Sehr richtig!) Da wir annehmen, daß, wenn auch in geringer Zahl, das in Sachsen der Fall ist, so leiten wir hieraus das Recht für unsere Interpellation ab. Dem Unterrichte in wissenschaftlichen Fächern sollen doch zugrunde liegen die Ergebnisse der Wissen schaft. Durch die Ablegung des Modernisteneides sagt aber der betreffende Lehrer, daß er über diese Ergeb nisse hinweggeht, daß er nur das als richtig anerkennt, was ihm seine Kirche zu lehren gestattet. Die wissen schaftlichen Studien haben doch den Zweck, den Schü ler, den werdenden Menschen innerlich auszurüsten, Willen und Charakter auszubilden. Soll das richtig und zum Segen des Volkes durchgeführt werden, dann, meine Herren, muß als oberster Grundsatz aufgestellt werden: geistige Freiheit für Lehrer und Schüler; es darf nichts entgegen-(v) gestellt werden der Freiheit des Forschens, dem Suchen nach der Wahrheit. Auf diesen Standpunkt muß sich jeder stellen und kann sich auch jeder stellen, auch der überzeugte Katholik. Vom nationalen Standpunkt aus hiugegen ist es für die Entwickelung in nationalem Sinne unerläßlich, daß in der geistigen Kultur Deutschlands eine Einheitlichkeit besteht, daß nicht die Lehrer, soweit sie katholisch sind, mit der Wissenschaft der Gegenwart außer Fühlung bleiben. (Sehr richtig!) Außerdem erscheint uns folgendes sehr beachtlich. Die Lehrer sind zugleich Staatsbeamte und dürfen in bezug auf die Ausübung ihres Amtes keine Verpflichtungen übernehmen, die einseitig von der Kirche auferlegt sind. Es ist in der Zentrumspresse auf den Konfessions eid hingewiesen worden, den unsere Lehrer in Sachsen leisten müssen. Ein Vergleich jedoch ist absolut verfehlt, da dieser sich nur auf die Erteilung des konfessionellen Religionsunterrichtes bezieht. Hätte sich der päpstliche Erlaß hierauf beschränkt, wir hätten gern geschwiegen. Wir erwarten von der Königl. Staatsregierung Aus kunft, ob an sächsischen Lehranstalten Lehrer unter-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder