Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12,1
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028372Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028372Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028372Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911-12-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 19
- Protokoll4. Sitzung 27
- Protokoll5. Sitzung 47
- Protokoll6. Sitzung 85
- Protokoll7. Sitzung 95
- Protokoll8.Sitzung 129
- Protokoll9. Sitzung 215
- Protokoll10. Sitzung 301
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 341
- Protokoll13. Sitzung 409
- Protokoll14. Sitzung 491
- Protokoll15. Sitzung 561
- Protokoll16. Sitzung 567
- Protokoll17. Sitzung 571
- Protokoll18. Sitzung 613
- Protokoll19. Sitzung 675
- Protokoll20. Sitzung 749
- Protokoll21. Sitzung 779
- Protokoll22. Sitzung 849
- Protokoll23. Sitzung 891
- Protokoll24. Sitzung 933
- Protokoll25. Sitzung 977
- BandBand 1911/12,1 -
-
971
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<Abg. Nitzschke. ^Leutzjch^) (-^1 tun, nicht in den Weg treten. Ich möchte zur Illu stration, daß manches nicht so ist, wie es sein sollte, ein Beispiel anführen. Wenn heute ein Geistlicher, der in hoher Achtung bei seinen Gemeindemitgliedern steht, zum Superintendenten bestellt wird und gesagt wird, daß man ihn beobachte, weil er liberal sei, weil er einem liberalen Verein'angehöre, und daß'erhiermit gewarnt sei, dann, meine ich, kann das die Berufsfreudigkeit des Geistlichen nicht steigern, aber es kann auch besonders die Anhänglichkeit zur Kirche durchaus nicht fördern. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Wenn das Kultusministerium uns in die Lage versetzte, daß wir im nächsten Landtage erklären können: „Es ist etwas derartiges nicht wieder vorgekommen, wir haben keinen Grund zur Klage", dann würden wir uns am allermeisten darüber freuen. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) Präsident: Das'Wort hat der Herr Abg. vr. Dietel. Abg. vr. Dietel: Meine hochgeehrten Herren! Wenn ich den Herrn Abg. vr. Löbner richtig verstanden habe, so hat er mehrmals betont, daß wir Ordnungsparteien G) bei den hier zur Debatte stehenden Kapiteln einig sein sollen, insbesondere einig sein sollen in unserer Auf fassung über Schule, Kirche, Religion usw. Ich möchte von unserer Seite betonen, daß wir uns in der Beur teilung dieser Fragen vollständig selbständig die Ent scheidung Vorbehalten. Ter Herr Abg. Hähnel hat nun im Anschluß an die Bemerkungen des Herrn Abg. Günther besondere Ausführungen gemacht und hat geglaubt, zurückweisen zu müssen, daß womöglich der Herr Abg. Günther für eine stärkere Heranziehung des Staates wäre, wenn es gelte, innere Einrichtungen in der Hofkirche aus Staats mitteln zu bestreiten, odepswenm'andere Baulichkeiten in Frage kämen. Offenbar hat der Herr Abg. Hähnel den HerrnAbg. Günther mißverstanden, denn davonhatder HerrAbg. Günther gar mcht geredet. Erhatbloß davon gesprochen, daß der Unfug, den er berührte, umsomehr in die Augen fallen müßte, als eben, was auch der Herr Kollege Nitzschke gesagt hat, die Hofkirche Staats eigentum ist. (Sehr richtig!) Er hat aber keineswegs — er hat das vorhin mehrmals betont — damit sagen wollen, daß wir etwa gegen den Brauch seien, daß in der Hofkirche katholischer Gottes dienst abgehalten werde. Wenn der Herr Minister geglaubt hat, darauf Hinweisen zu müssen, daß nun (w einmal dieser Brauch von alters her sei und daß es so bleiben solle, so hat er damit nichv etwa den Herrn Abg. Günther widerlegt, denn dieser hat sich auf den selben Standpunkt gestellt. Nun hat der Herr Abg. vr. Böhme auch einen Vorwurf gegen den Herrn Abg. Günther dahin gehend gemacht, er hätte der Synode bitteres Unrecht getan, weil er seine Ausführungen gegen den Antrag Opitz, der in der Synode gestellt worden sei, gemacht habe. Ja, der Herr Abg. Günther hat gar nicht im allgemeinen gegen die Synode gesprochen, sondern bloß gegen den Antrag Opitz, der von dem Herrn Abg. Opitz und von anderen unterzeichnet ist. Es hat ja keinen Zweck, weiter auf die Materie des betreffenden' Antrages einzugehen; es ist schon genug darüber gesprochen worden, und wir werden, glaube ich, über die staats rechtliche Zulässigkeit nicht einig werden. Es hat mich aber wenigstens gefreut, daß der Herr Abg. vr. Zöphel im Gegensätze zu dem Herrn Abg.'vr. Löbner sich auf unseren Standpunkt gestellt hat. Wenn der Herr Abg. vr. Böhme aber noch gesagt hat, daß die synodalen Mitglieder zu bescheiden gewesen seien, insofern sie bloß gefordert hätten, das Schulgesetz und die Aus führungsverordnungen zu hören, verehrter Herr Kollege, so steht das im Gegensätze zu dem Wortlaute des Antrages selber. (Sehr richtig!) Wenn sie bloß hören wollen, dann sind wir mit ihnen einverstanden. In dem betreffenden Anträge steht aber, daß die Synode Stellung dazu nehmen will. Wenn man Stellung dazu nehmen will, will man auch dasRecht haben, etwas zu korrigieren oder etwas anders zu machen. Darin liegt doch der große Unterschied. (Sehr richtig!) Und das Recht, wenn ein Gesetzentwurf Gesetz ge worden ist, nachher^ noch etwas hineinzukorrigieren, es anders zu gestalten, dieses Recht bestreiten wir. Aber wenn auch der Herr Abg. Opitz mit allen seinen Ausführungen recht hätte, wenn das alles wohlbe gründet wäre, was er noch zuletzt gesagt hat, dann bleibt noch die Frage, die der Herr Abg. Günther schon gestellt hat, die d^r Herr Abg. Opitz aber nicht beant wortet hat, warum in aller Welt der betref fende Antrag von der Tagesordnung der Synode abgesetzt worden ist. Warum hat man denn die Sache, wenn sie so harmlos ist, nicht ver handelt? Man hat eingesehen, daß der Antrag staats-
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