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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-12-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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-V Berichterstatter Kammerher Sahrer v. Sahr (Ehren berg): Tas Königl. Dekret Nr. 19, über welches ich die Ehre habe zu berichten, lautet: (Verlesung des Königl. Dekrets.) Meine hochverehrten Herren! Ein ausführlicher Bericht mit Nachbericht befindet sich in Ihren Händen, ausführlich um der Bedeutung des Gegenstandes willen, der zur Verhandlung steht, ausführlich wegen des breiten Raumes, den die Beratungen der Zweiten Kammer in der Sache seit langer Zeit eingenommen haben, ausführlich zu Ehren einer umfangreichen Begründung des Dekrets und zweier großen Berichte, die die Gesetzgebungsdeputation und die Zwischendeputation der Zweiten Kammer erstatteten, aus führlich in Rücksicht auf die Tatsache, daß sich dieses Hohe Haus mit der Materie überhaupt noch nicht befaßte. Um so kürzer glaube ich mich mündlich halten zu sollen. Ich beschränke mich zunächst auf diese Bemerkungen. Ich sehe den Äußerungen und Anträgen des Hohen Hauses entgegen. In dem Bericht ist eine Korrektur vorzunehmen. S. 3!, 32, 34, 35 muß es nicht VIII, IX, X und XI, sondern VII, VIII, IX und X heißen. Präsident: Ich eröffne die allgemeine Debatte und gebe das Wort dem Herrn Oberbürgermeister Keil. (3) Oberbürgermeister Keil: Meine hochgeehrten Herren! Mit dem Begriffe der Steuerreform Pflegt man gemeinig lich, namentlich bei der Reichssteuerreform, die Vorstellung zu verbinden, daß damit eine Einführung neuer Steuern oder eine allgemeine Erhöhung vorhandener Steuern vor genommen werden soll Der vorliegende Gesetzentwurf sieht davon ab, denn der Umstand, daß einzelne Gemein den künftig zwangsweise die Grundsteuer einführen sollen, kann nicht als die Einführung einer allgemeinen neuen Steuer für die Gemeinden bezeichnet werden und auch nicht als die Erhöhung schon vorhandener Steuern. Wenn dieser Umstand die Vorlage für die Steuer pflichtigen in den Gemeinden besonders schmackhaft machen mag, so ist die Beurteilung, die die Gemeinden als solche dem Entwürfe entgegenbringen, deshalb vielleicht etwas kritischer. Den Gemeinden als solchen wäre es vielleicht lieber gewesen, wenn nach dem großen preußischen Vor bilde die Königl. Staatsregierung uns irgendwelche neue Steuern überreicht hätte, die wir zur Beseitigung unserer finanziellen Nöte hätten einführen können Und wenn demnach die Aufnahme des Entwurfes im allgemeinen seitens der Gemeinden eine kritische sein muß, so ist es vielleicht auch berechtigt, wenn ich von diesem Stand punkte aus ganz kurz auf die Gründe der Königl. Staats regierung eingehe, die sie für diese Vorlage gebracht hat. Diese Gründe sehe ich auf S. 34 des Dekrets unter der (0) Überschrift „Die Mängel der Entwickelung". Als solche Mängel der Entwickelung werden hier in der Hauptsache die folgenden angegeben. Es wird erstens behauptet, daß der Ausbau des gemeindlichen Steuer wesens vielfach unterblieben sei, daß sich in den Steuer ordnungen Lücken und Fehler fänden; zweitens, daß das interkommunale Steuerrecht der Regelung bedürfe; drittens, daß der Einkommensteuertarif vielfach ohne Progression sei und daß er die kleinen Einkommen zu sehr belaste; und viertens, daß die Gemeinden in der Einkommensteuer den Schwerpunkt ihres Systems gesucht, daß die Grund steuer gegenüber der Einkommensteuer zu wenig heran gezogen worden sei. Von diesen vier Gründen kann ich meinesorts als durchschlagend nur anerkennen den zweiten und dritten Punkt. Es ist richtig, daß das interkommunale Steuer recht der Regelung bedarf, und es ist weiter richtig, daß der Einkommensteuertarif verschiedener Gemeinden vielfach die kleinen Einkommen allzusehr heranzieht und deshalb die kleinen Steuerzahler allzusehr belastet. Dagegen kann ich nicht ohne weiteres anerkennen, daß die Gründe, die ich unter 1 und 4 genannt habe, von erheblichem Gewichte sind. Man kann zugeben, daß in den Steuer regulativen der Gemeinden sich vielfach Lücken und Wider sprüche finden. Es ist ja zur Begründung dafür auch (v) ein Aufsatz des Senatspräsidenten I)r. Wachler in Fischers Zeitschrift vom Jahre 1903 angezogen worden. Dort ist gesagt — ich darf die Stelle wohl vorlesen —: (Präsident: Wird gestattet.) „Nicht selten findet man zwar den allgemeinen Satz, daß der Gemeindebedarf durch eine Einkommensteuer aufzubringen sei, daneben aber weder den Ausspruch, daß sich die Veranlagung der Steuereinkommen der Staatseinkommensteuer anschließen soll, noch die in Ermangelung eines solchen Anschlusses doch unentbehr lichen Bestimmungen über Begriff und Berechnung des Einkommens, zulässige Abzüge und dergleichen." Weiter ist gesagt, daß sich diese Regulative „oft in allgemeinen und unbestimmten Ausdrücken bewegen". Und wenn weiter endlich gesagt ist, daß einzelne Ge meinden von ihrer Autonomie nur dadurch Gebrauch gemacht haben, daß sie das Regulativ einer anderen Ge meinde abgeschrieben haben, so weiß ich doch nicht, ob diese Fehler künftig, wenn wir unsere Steuerordnungen auf Grund des neuen Gemeindeeinkommensteuergesetzes aufstellen, unbedingt vermieden werden. Meine Herren! Auch dieses Gesetz trägt, wie jedes Gesetz, Keime zu Wider sprüchen und Irrungen in sich, und daß auch künftige Gemeindeordnungen von den Gemeinden nach einem Vor- 155*
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