Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags I. Kammer Nr. 4 Dresden, am 6. Dezember 1911 Vierte öffentliche Sitzung der Erste« Kammer am 6. Dezember 1911, vormittags °/^12 Uhr- Seite Entschuldigungen . . 21^. Vortrag und Genehmigung der Ständischen Schrift auf das Königl. Dekret Nr. 4, einen Gesetzentwurf wegen der vorläufigen Er hebung der Steuern und Abgaben im Jahre 19l2 betreffend 21V Registrandenvortrag Nr. 325—372 21V Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Petition des Vor standes des Verbandes der deutschen kon zessionierten Abdeckereibesitzer in Berlin, die Beseitigung von Tierkadavern betreffend (Drucksache Nr. 8) 248 (6) Oberbürgermeister vr. Schmid, Bericht erstatter 240 Antrag zum mündlichen Berichte der vierten Deputation über die Beschwerde des Ober lehrers Professor vr. Fritzsch in Leipzig, den bei der I. Realschülerin Leipzig be stehenden Kombinationsarrest betreffend. (Drucksache Nr- 7) 250 Oberbürgermeister vr. Schmid, Bericht erstatter 250 Anzeigen der vierten Deputation über vier für unzulässig erklärte Petitionen (Druck sachen Nr. 9, 10, N und 12) 270 Wirkl. Geh. Rat Kammerherr v. Schön berg, Exzellenz 27 0 Feststellung der Zeit und der Tagesordnung für die nächste Sitzung 27 v I.S. (1. Abonnement ) Seite (0 Verlesung und Genehmigung des Protokolls über die heutige Sitzung 288 Präsident: Oberstmarschall vr. Graf Vitzthum v. Eckstädt, Exzellenz. Am Ministertische: Die Herren Regierungskommissare Geh. Rat Kretzschmar, Geh. Regierungsrat vr. Böhme und Landestierarzt Obermedizinalrat Professor vr. Edel mann. Anwesend 40 Kammermitglieder. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Es haben sich für heute entschuldigt Herr Kam merherr Sahrer v- Sahr-Ehrenberg wegen dringen der Geschäfte, Herr Rittergutsbesitzer v. Sanders leben, Herr Kammerherr Graf Koenneritz wegen Er- kältung. Es hat zunächst zu erfolgen der Bortrag einer Ständischen Schrift auf das Königl. Dekret Nr. 4, einen Gesetzentwurf wegen der vorläufigen Erhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1912 betreffend, und zwar durch den Vizepräsidenten Herrn Ober bürgermeister vr. Beutler. (Verlesung der Ständischen Schrift.) Genehmigt die Kammer diese Ständische Schrift? Einstimmig. Die Ständische Schrift hat die Genehmigung der jenseitigen Kammer bereits erfahren und kann daher zum Wgang kommen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Den Bortrag aus der Registrande über nimmt Herr Graf zur Lippe. 4