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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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I. K. 29. Sitzung, am 15. März 1912 365 (Präsident.) M Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Kammer herr Or. Sahrer v. Sahr (Dahlen). Berichterstatter Kammerherr vr. Sahrer v. Sahr (Dahlen): Das Königl. Dekret lautet: „Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. lassen den ge treuen Ständen in der Anlage einen Aufsatz, betreffend den Verkauf eines Teiles des Staats forstreviers Dresden an die Stadtgemeinde Dres den zur Errichtung von Krankenanstalten, Fürsorge heimen und dergleichen zur Beratung und Be schlußfassung zugehen und sehen der Erklärung der getreuen Stünde hierauf in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, am 1. März 1912. (l-. 8.) Friedrich August. Ernst v. Seydewitz." Meine Herren! Inhalts des dem König!. De kret beigegebenen Aufsatzes wird beabsichtigt, 48 bs von dem Dresdner Staatssorstrevier, also einen Teil der sogenannten „Jungen Heide", an die Stadt Dresden zu Errichtung eines weiteren Kranken hauses, zu Zusammenfassung der gesamten Kinder- heil- und Genesungsanstalten und zu Anlegung wei- terer dergleichen Fürsorgeheime für den raten weise zu zahlenden Kaufpreis von 2 Millionen Mark abzutreten. Es handelt sich um das für solche Zwecke hervor ragend geeignete Areal nördlich der Flur Trachen berge (Wilder Mann) zwischen der Moritzburger Chaussee und dem Artillerieexerzierplatze, längs dessen Grenze ein 100 m breiter Waldstreifen liegen bleiben soll. Von den fraglichen 48 da müssen übrigens 60 s auf Grund eines früher eingeräumten Vorkaufsrechts zunächst dem Verein für Walderholungsstätten zum Kaufe angeboten werden. Das ganze Areal ist Holzboden geringerer Quali tät. Der darauf lagernde Sand besitzt aber anderer seits einen nicht unerheblichen Wert. Der Wert des anstehenden Holzes beträgt etwa 67300 M. und soll in dem Kaufpreise von 2 Millionen Mark inbegriffen sein. Weine Herren! Einerseits kommt Bauland mit größeren Sandlagern in Frage, andererseits handelt es sich um Unterstützung gemeinnütziger Zwecke. Der Kaufpreis, 4 M. 17 Pf. pro gm durchschnittlich, erscheint demnach angemessen. Der Staat will sich ein Vorkaufsrecht Vorbehalten für den Fall, daß die Stadtgemeinde ganz oder teil ¬ weise das Areal zu anderen als den angegebenen kN Zwecken veräußern wollte. Ferner hat sich die Stadtgemeinde, um eine Schädigung des Fiskus rücksichtlich des Sandverkaufes in anderen Teilen der Dresdner Heide zu vermeiden, bereit erklärt, den auf dem Areal lagernden Sand — mit Ausnahme von Ausschachtungsmassen, die sich bei der Errichtung von Baulichkeiten und beim Bau von Wegen ergeben — nicht an Dritte zu veräußern. Auch will die Stadtgemeinde die betreffende Strecke der Moritzburger Chaussee zum mindesten teilweise ohne besondere Entschädigung in Unterhaltung und Eigentum übernehmen. Meine hochgeehrten Herren! Nach § 6 der von der König!. Staatsregierung aufgestellten, dem Königl. Dekret Nr. 10 vom 24. Oktober 1905 beigegebenen Grundsätze ist bei der Veräußerung von zum Staats guts gehörigen Grundstücken, die von erheblichem Umfang und Wert sind und bei denen insbesondere für die Feststellung des Wertes andere Umstände als der Ertrag, z. B. der Bebauungswert, in Frage kom men, die Genehmigung der Stände vorzubehalten. Der Vertrag ist formell noch nicht abgeschlossen; über unerhebliche Einzelheiten werden vielleicht noch Verhandlungen nötig sein. Mit Rücksicht auf die parlamentarische Lage aber beantragt die Königl. Staatsregierung unerwartet des formellen Vertragsabschlusses schon jetzt die Ge nehmigung des geplanten Verkaufes. Der Kaufpreis muß selbstverständlich dem Domänenfonds zufließen. Ihre Deputation trägt kein Bedenken zu bean tragen : „Die Kammer wolle beschließen: zur Ver äußerung eines 48 d» großen Teiles des Staatsforstreviers Dresden an die Stadt gemeinde Dresden — und unter Umständen zu einem verhältnismäßig kleinen Teile auch an den Verein für Walderholungsstätten — für einen Preis von zwei Millionen Mark und unter den weiteren, in der Anlage zum Königl. Dekrete Nr. 40 aufgeführten, zwischen dem Finanzministerium und dem Stadtrate zu Dresden beziehungsweise den: Vereine für Walderholungsstätten vereinbarten sowie den unter Umständen weiter noch zu vereinbaren den Bestimmungen die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen." E Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall. Genehmigt die Kammer den Antrag? Einstimmig. 62*
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