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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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I. K. 29. Sitzung, (Geh. Kirchenrat SuperintcnVeiU 7). Pank.) (L) Privatmädchenschulen hat, und diese wurden von schwerer Sorge uni ihre Zukunft ergriffen. Erst allmählich kam diese auch weiteren Kreisen zum Be wußtsein, und je mehr die Erkenntnis einer gewissen Gefahr sich verbreitete, desto stärker regte sich die Sympathie für die Privatmädchenschulen, eine Sym pathie, die ja in den vielen und ansehnlichen Namen unter den Petitionen zu so beachtlichem Ausdruck gekommen ist. Zum Teil ist ja nun die Besorgnis dieser Schulen, wie die König!. Staatsregierung versichert hat, un begründet gewesen. Die Schulen standen unter dem Eindruck, daß sie ausgeschlossen seien von der Wohltat der viel besprochenen Übergangsbestimmung in dem 8 26 des Gesetzes, ausgeschlossen von der Füglichkeit allmählicher Umgestaltung in höhere Schulen. Diese Annahme ist hinfällig geworden durch die überaus wertvolle Erklärung der Hohen Staatsregierung auf S. 3 des uns vorliegenden Berichtes, die dazu angetan ist, ein gut Stück Be ruhigung zu bewirken. Auch ein Teil der begründeten Besorgnisse soll nunmehr eine wesentliche Minderung erfahren dank dem warmen Eintreten der geehrten Deputation und dank dem wohlwollenden Entgegenkommen der Hohen Staatsregierung. Dahin gehört, um kurz das Wichtigste noch einmal hervorzuheben, die Aus dehnung der Frist, innerhalb deren die Schul leiterinnen den für diese vom Gesetze gestellten Anforderungen zu entsprechen haben, die Aus dehnung dieser Frist von 1 bez. 3 Jahren auf 7 Jahre. Dahin gehört ferner die Zu lassung, daß, wenn Schülerinnen aus zehnklassigen privaten Mädchenschulen sich der Reifeprüfung an einer höheren Mädchenschule unterziehen wollen, sie so viel als angärzgig in besonderen Ab teilungen geprüft werden sollen und an vorausbe stimmten Anstalten, eine freundliche Rücksichtnahme auf die Privatschulen, die mit Dank zu begrüßen ist. Dahin gehört weiter die Anerkennung preu ßischer Oberlehrerinnen unter gewissen Be dingungen. Eine dieser Bedingungen geht dahin, daß ihre Prüfungszeugnisse, verbunden mit ihren bisherigen Leistungen, die Anerkennung unbedenklich erscheinen lassen Es darf wohl die Zuversicht ge hegt werden, daß das Hohe Kultusministerium hier bei keine Rigorosität wird walten lassen. In Leipzig kommen meines Wissens überhaupt nur 7 preu ßische Oberlehrerinnen in Betracht, von denen 4 bewährte Schulvorsteherinnen sind. am 15. März 1912 377 Sehr schmerzlich ist für die Privatmädchenschulen — (H und dabei soll es ja leider verbleiben —, daß sie, wenn sie sich in eine höhere Schule umwandeln, genötigt sind, ihre drei Vorschulklassen aufzu geben. Was das für sie bedeutet, hat schon dec verehrte Herr Berichterstatter in seinem schriftlichen Berichte niedergelegt. Ich möchte aber noch einige Bemerkungen über diesen Punkt nicht ungesagt sein lassen. Daß der Wegfall der Schülerinnen aus drei Klassen eine empfindliche finanzielle Tragweite für die Schulen hat, unter Umständen das Fort bestehen einer Schule bedroht, ist von vornherein einleuchtend. Aber er wirkt auch verhängnisvoll auf den Besuch der verbleibenden Oberklassen; denn es ist klar, daß Eltern ihr Kind von vorn herein lieber einer Schule zuführen, in der ihr Kind den Unterricht von seinen ersten Anfängen an erhält, in der es von der untersten bis zur obersten Klasse verbleiben darf, als einer Schule, in die sie ihr Kind erst nach dreijährigem Schulbesuche irgendwo anders geben können. Dazu kommen beachtliche Erwägungen päda gogischer Art Die erziehliche Einwirkung auf ein Kind wird um so erfolgreicher sein, je mehr sie von den ersten Schuljahren an bis zu den letzten zu- sammenhängend sich geltend machen kann. Ein Schulwechsel dazwischen wird immer auch mit einem gewissen Wechsel der erziehlichen Behandlung ver bunden sein. Aber auch in unterrichtlicher Beziehung ist es von großem Werte, wenn die Kinder schon in den unteren Klassen im Hinblick auf die nach folgende Unterweisung in den höheren Klassen unterrichtet und für diese vorbereitet werden. Die bestehenden höheren Schulen haben durch diese Füglichkeit für die Erreichung ihres Endziels einen nicht zu unterschätzenden Vorsprung gegenüber solchen Schulen, denen eine solche Vorbereitungsmöglichkeit versagt ist. Nun ist in her Tat den besorgten Gemütern schwer begreiflich zu machen, warum die Beibehaltung der drei unteren Klassen für Schulen nachzulassen sei, die bereits als zehnklassige höhere Mädchenschulen bestehen, aber nicht für die gleichfalls bestehenden zehnklassigen Schulen, die durch Umwandlung gleich wertig in die Reihe der höheren Schulen einrücken. Es liegt darin offenbar etwas von Unbilligkeit, die wegen der dargelegten Folgen als Härte empfunden werden kann. Der von der König!. Regierung seiner zeit eingebrachte Entwurf des Gesetzes war frei von
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