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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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Präsident.) A Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über den durch das Königs. Dekret Nr. 33 vorgelegten Gesetzentwurf über die Anstaltsfürsorge an Geisteskranken. (Drucksache Nr. 2l8.) (S. M. II. K. 3. Bd. Nr. 58 S. 21126.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Vizepräsident Oberbürgermeister vr. Beutler. Berichterstatter Vizepräsident Oberbürgermeister Geh. Rat vr. Beutler: Meine hochgeehrten Herren! Ich habe heute die Ehre, Ihnen über das im Königl. Dekret Nr. 33 vorgelegte Gesetz, den „Gesetzentwurf über die Anstaltsfürsorge an Geisteskranken" — so lautet die Überschrift —, im Namen der zweiten Deputation Bericht zu erstatten. Der Umstand, daß die zweite Deputation, die Finanzdeputation, Ihnen über einen Gesetzentwurf Bericht gibt, wird Sie schon erkennen lassen, daß es sich bei diesem Gesetzentwürfe im wesentlichen um finanzielle, staatsfiskalische Interessen handelt. Es handelt sich dar um, daß die gesamte Jrrenfürsorge durch den Staat und in den Staatsanstalten ausgeübt werden soll, wo durch selbstverständlich nicht unwesentliche Mehrauswen dungen für den Staat erwachsen. Wenn ich sage, es ist in der Hauptsache ein finanzielles Interesse dabei im O Spiele, so darf gewiß auf der anderen Seite nicht ver kannt werden, daß auch ein großes therapeutisches, ge sundheitliches Interesse dabei mit erfüllt und wahrge nommen werden soll. Es soll mindestens dafür gesorgt werden, daß die Jrrenfürsorge nicht ungünstiger, schlechter wird als bisher, daß sie vielmehr — an vielen Stellen ist sie dessen dringend bedürftig — verbessert wird. Die Frage, die schon seit Jahrzehnten im Flusse ist, ist in gewissem Sinne strittig gewesen, nämlich wer die Jrren fürsorge zu übernehmen hat. Die Königl. Staatsregierung stand allenthalben auf dem Standpunkte, daß es Sache ausschließlich des Ortsarmenverbandes bez. der pflichtigen Polizeibehörde sei, diese Fürsorge für die Irren auf sich zu nehmen, und daß sie nur insoweit und nach völlig freiem Ermessen die Fürsorge übernahm, als es der ihr zur Verfügung stehende Anstaltsraum zuließ. Die Gemeinden andererseits hatten die bisherige Gesetzgebung anders ver standen und verlangten von dem Staate, und zwar in vielen Aussprachen in diesem und im jenseitigen Hause wie in Eingaben und in der Presse, daß der Staat die Verpflichtung anerkennen solle, alle Irren in seine An stalten auszunehmen und die Fürsorge gleichmäßig für das ganze Land zu tragen. Ich weise darauf hin, daß der Staat eine große An zahl Geisteskrankenanstalten besitzt und daß er erst neuer dings eine große Anstalt gebaut hat, Arnsdorf, daß aber (6) auch diese schon bei Beginn ihres Bezuges wieder über füllt ist und daß vor allen Dingen für die mittleren und kleineren Städte die Unterkunft der Irren ver hältnismäßig sehr ungünstig ist. Es hat dazu geschritten werden müssen, weil die Geisteskranken nicht in die Staatsanstalten Ausnahme fanden, sie in den Kranken häusern mit unterzubringen, und es liegt in der Natur der Sache begründet, daß die Fürsorge und die thera peutische Behandlung der Irren in Krankenhäusern ent weder für die Irren oder für die anderen Kranken, meist aber für beide abträglich ist. Daß diese Zustände nicht ideal waren, wurde von allen Seiten anerkannt, und es war von feiten der Gemeinde verwaltungen, namentlich auch von feiten der größeren, denen die Aufnahme ihrer Irren mehr und mehr gänzlich versagt wurde, nach einem Auswege gesucht worden, um aus diesen unverhältnismäßig ungünstigen Zuständen herauszukommen. Schon vor etwa 1'/z Jahren hatte sich die Vereinigung der sächsischen Bürgermeister mit dieser Frage eingehend beschäftigt, und da eben niemand feststellen konnte, wer nun eigentlich wirklich der Rechtsträger der Verpflichtung zu einer Jrrenfürsorge außer den Gemeinden war, die die Kosten zu bezahlen hatten, so war man auf den Gedanken gekommen, an die Staatsregierung das Er suchen zu richten, durch eine gesetzgeberische Aktion etwa die Kreise dazu festzustellen und als Träger dieser Verpflichtung zu konstruieren. Man verhehlte sich dabei natürlich nicht, daß dazu ein ziemlich weiter Weg zurückgelegt werden müßte, denn die Kreise besitzen keine Organisation, die für die Ausführung dieser Jrrenfürsorge geeignet erschiene. Diese Organi sation hätte also erst geschaffen werden müssen. Es wäre auch eine neue Art von Steuern zu erheben gewesen, Kreissteuern, was immer etwas Mißliches ist, namentlich beim Beginn solcher neuen Steuererhebungen, und darüber durfte man sich auch nicht täuschen, daß die Verwaltung sicherlich nicht besser und wahrscheinlich auch nicht billiger geworden wäre als beim Staate. Aber man trachtete vor allen Dingen danach, ein Rechtssubjekt sich gegen über zu haben, das verpflichtet sei, die Irren aufzunehmen. In diesem Stadium hat sich die Königl. Staats regierung in dankenswerter Weise entschlossen, die Sache — ich will einmal ein sonst recht gebräuchliches Wort auch meinerseits gebraten — in großzügiger Weise an zufassen und von Grund aus zu helfen. Ich erkläre das Wort vielleicht besser, wenn ich folgendes ausführe: Der Staat will nach dem neuen Gesetzentwürfe alle Irren mit ganz wenig Ausnahmen, auf die ich noch zu sprechen komme, in die Staatsanstalten aufnehmen, ohne 74*
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