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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1911/12
- Erscheinungsdatum
- 1911
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1911/12,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028373Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028373Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028373Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1911/12
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1912-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1911/12 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 29
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 41
- Protokoll8. Sitzung 51
- Protokoll9. Sitzung 61
- Protokoll10. Sitzung 111
- Protokoll11. Sitzung 123
- Protokoll12. Sitzung 131
- Protokoll13. Sitzung 145
- Protokoll14. Sitzung 157
- Protokoll15. Sitzung 167
- Protokoll16. Sitzung 177
- Protokoll17. Sitzung 193
- Protokoll18. Sitzung 199
- Protokoll19. Sitzung 209
- Protokoll20. Sitzung 227
- Protokoll21. Sitzung 241
- Protokoll22. Sitzung 253
- Protokoll23. Sitzung 261
- Protokoll24. Sitzung 267
- Protokoll25. Sitzung 293
- Protokoll26. Sitzung 305
- Protokoll27. Sitzung 333
- Protokoll28. Sitzung 351
- Protokoll29. Sitzung 363
- Protokoll30. Sitzung 385
- Protokoll31. Sitzung 393
- Protokoll32. Sitzung 403
- Protokoll33. Sitzung 409
- Protokoll34. Sitzung 429
- Protokoll35. Sitzung 449
- Protokoll36. Sitzung 471
- Protokoll37. Sitzung 485
- Protokoll38. Sitzung 497
- Protokoll39. Sitzung 529
- Protokoll40. Sitzung 543
- Protokoll41. Sitzung 557
- Protokoll42. Sitzung 567
- Protokoll43. Sitzung 583
- Protokoll44. Sitzung 609
- Protokoll45. Sitzung 635
- Protokoll46. Sitzung 667
- Protokoll47. Sitzung 689
- Protokoll48. Sitzung 733
- Protokoll49. Sitzung 769
- Protokoll50. Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung 817
- Protokoll52. Sitzung 857
- Protokoll53. Sitzung 909
- Protokoll54. Sitzung 919
- Protokoll55. Sitzung 925
- Protokoll56. Sitzung 931
- Protokoll57. Sitzung 935
- Protokoll58. Sitzung 947
- Protokoll59. Sitzung 1003
- Protokoll60. Sitzung 1061
- Protokoll61. Sitzung 1095
- Protokoll62. Sitzung 1113
- Protokoll63. Sitzung 1139
- BandBand 1911/12 -
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I. K. 44. Sitzung, (Berichterstatter Graf und Herr v. Schönburg-Glaucha«, Erlaucht.) (4) gehabt, Ihre Aufmerksamkeit auf eine Petition des Bundes der Hebammeuvereiue im Königreich Sachsen zu lenken. Sie haben in Übereinstimmung mit Ihrer Deputation damals diese Petition auf sich beruhen lassen. Bevor die Zweite Kammer noch unserem Votum hat beitreten können, ist nun eine erneute Pe tition des Verbandes der sächsischen Hebammen eingegangen „um Ausmittelung des notwendigen Unterhalts bez. Festsetzung der Höhe eines Mindest einkommens für die im Königreich Sachsen angestellten Hebammen". Diese Petition hat schon den früheren Landtag einmal beschäftigt und ist der Königl. Staats regierung zur Kenntnisnahme überwiesen worden. Diese hat aus sehr triftigen Gründen den Wünschen der Petentinnen nicht Rechnung tragen können. Die Zweite Kammer hat in der Sitzung vom 18. März dieselbe Petition behandelt und ist zu dem Resultat gekommen, nach einem eingehenden Berichte, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Die Gründe, welche dazu geführt haben, finden Sie in diesem Berichte der Zweiten Kammer aufgeführt. In demselben Berichte finden Sie auch eine Erklärung der Königl. Staatsregierung, welcher wir wohl allenthalben zu stimmen können. Aus diesen Gründen hat auch Ihre Deputation besthlossen, dem Votum der Zweiten M Kammer beizutreten und Sie auszusordern, auch Ihrer seits die Petition auf sich beruhen zu lassen. Der Hauptgrund, welcher von den Petentinnen angeführt wird, war der, daß den Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnungen vielfach nicht ent sprochen werde. Namentlich ist in dieser Beziehung von der Stadt Leipzig und der Gemeinde Kleinleisnig gesprochen worden. Ihre Deputation hatte keine Veranlassung, aus dem Grunde, daß in gewissen Ge meinden, selbst wenn es wirklich der Fall wäre — wir haben uns nicht damit besaßt, ob die Angaben wahr sind oder nicht —, selbst wenn es der Fall wäre, daß dort die Gemeindebehörden wie auch die Bezirksärzte ihre Pflicht nicht täten, eine Gesetzesänderung herbei zuführen. Sollte das der Fall sein, so gibt es für die Petentinnen einen anderen Weg, und ich bitte Sie darum, sich dem Votum der Zweiten Kammer an schließen zu wollen und auch Ihrerseits zu beschließen, die Petition auf sich beruhen zu lassen. Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Tas ist nicht der Fall. Genehmigt die Kammer den Antrag ihrer Deputation? Einstimmig. am 9. Mai 1912 627 Punkt 8 der Tagesordnung: Antrag zum münd- lichen Berichte der vierten Deputation über die Petition der Freien Innung der Bau meister zu Tharandt und Umgegend und Ge nossen um Erhöhung der Gebühren für Bau sachverständige. (Drucksache Nr. 290.) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Graf v. Rex. Berichterstatter Kammerherr Graf v. Rex: Meine hochverehrten Herren! Die Mitglieder der Bauinnung zu Tharandt und Umgegend bitten, daß, wenn sie als Sachverständige, Zeugen oder Begutachter angerufen werden, ihnen von der Königl. Behörde für ihre Tätigkeit eine entsprechende Entschädigung gewährt werde. Sie bekommen jetzt 2 M. pro Stunde. Dieser geringe Betrag sei keine Gegenleistung für die an das Wissen und Können eines Bausachverständigen gestellten Anforderungen, und es leide darunter das Ansehen der Bausachverständigen. Es ist das eine Ansicht, der man wohl recht gut beipflichten kann. Sie bitten des halb ganz ergebenst: die Hohe Ständekammer wolle beschließen, die Petition der Königl. Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen und die Gebühren für die Bausachverständigen auf eine ihrem Stande angemessene Höhe festzusetzen. (M Die Deputation hat nun um einen Kommissar ge beten, der in einer schriftlichen Auslassung sich dahin geäußert hat, daß nach einer Erklärung, die der Herr Staatssekretär vr. Lrsco in der Reichstagssitzung vom 18. April d. I. abgegeben hat, ein Entwurf über die Erhöhung der Gebühren für Zeugen und Sach verständige vom Reichsamte bereits seit zwei Jahren ausgearbeitet sei und Erwägungen schwebten, ob der Entwurf vielleicht nicht jetzt vorgelegt werden könne. Nach dieser Erklärung schlägt die Deputation vor, die Petition der Freien Innung der Baumeister zu Tharandt und Umgegend und Genossen um Erhöhung der Gebühren für Bausachverständige auf sich beruhen zu lassen. Präsident: Tas Wort wird nicht begehrt. Die Kammer genehmigt diesen Antrag? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 9: Antrag zum münd lichen Berichte der zweiten Deputation über den Antrag des Abg. Friedrich und Genos sen, das Abrufen der Eisenbahnzüge betref fend. (Drucksache Nr. 311.) (S. M. II. K. 3. Bd. dkr. 76 S. 2684V.) 106*
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