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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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(Abg. Krauße.) M die Gemeinden in Frage kommen, noch einen gewissen Schutz gewährt hätte. Wir haben trotz der Verbesserungen die Tatsache, daß es durch die ungeheuren Schäden den Gemeinden nicht möglich ist, sich so auszudehen, um selbst die notwendigen hygienischen und gesundheitlichen Einrichtungen zn treffen. Ich brauche nur auf die Gemeinde Ölsnitz hinzuweisen, die heute, ich möchte behaupten, durch die Bergschädensrage mit gewungen ist, eine Wasserleitung zu bauen, die viel leicht die Summe von einer Million kosten wird. Wenn nun Bestimmungen in dem Berggesetze vorhanden sind, wo eine Entschädigung nicht gezahlt wird, wenn das Bergamt auf die Bergschäden aufmerksam gemacht hat, so ist das für die in Frage kommende Gemeinde von un ermeßlichem Schaden. Ich meine, aus gesundheitlichen und hygienischen Rücksichten heraus hätte man den Antrag Nitzsche an nehmen müssen, der dahin ging, wenigstens, soweit kein zwingender Grund den Bau nötig macht, diese im 8 140 vorhandenen Härten zu mildern. Es handelt sich nicht nur darum, daß man gesetzliche Bestimmungen schafft, die nach außen hin die gröbsten Übelstände beseitigen, sondern es handelt sich darum, daß die Gemeinden, die die ungeheuren Summen aufbringen müssen, um notwendige Einrichtungen zu schaffen, nicht durch eine mangelhafte (L) Gesetzgebung schwer benachteiligt werden. Ich möchte zum Schluffe kommen (Bravo!) mit dem Wunsche, daß wenigstens, soweit die Sicherheits männer in Frage kommen, die Kammer die Anträge auf die Wiederwahl und Wahlhandlung in öffentlichen Lokalen annehmen möge, damit wir auch Gelegenheit haben, diesem Gesetze unsere Zustimmung geben zu können. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Langhammer. Abg. Langhammer: Der Herr Vorredner hat gewiß mit Sachkenntnis die Interessen der säch sischen Bergarbeiter mit großer Wärme bei diesem Entwürfe vertreten. Darin werden wir ihm nicht nachstehen, und ich verweise auf unsere Haltung im Jahre 1908 bei Beratung des Dekrets Nr. 21 in der Gesetzgebungsdeputation. Darüber aber ist gar kein Zweifel — der Eindruck hat sich bei mir befestigt —, daß die ganzen Einrichtungen des Gesetzentwurfes nur von Erfolg begleitet sein können, wenn man die ver schiedenen Interessen dabei würdigt und berücksichtigt. Ich glaube, nach dieser Richtung hin hat der Herr Vorredner eine große Einseitigkeit gezeigt. Er bringt II. K. (2. Abonnement.) der Einrichtung der Vertrauensmänner nach der Be- (6) stimmung des vorliegenden Gesetzentwurfes wenig Vertrauen entgegen, selbstverständlich auch den Berg werksunternehmern. Ich meine, man kann gesetz liche Bestimmungen treffen, wie man will, eins gehört auf diesem Gebiete dazu: daß man sich gegenseitig Vertrauen entgegenbringt und die Bestimmungen mit Ernst und Unpartei lichkeit durchzuführen sucht. (Sehr richtig!) Meine Herren! Er hat die Sicherheitsmänner, die nach den vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen gewählt werden sollen, als ein „zerbrechliches Spielzeug" in der Hand der Bergwerksunter nehmer bezeichnet. Ich bin der Überzeugung, daß, wenn diese Sicherheitsmänner mit Pflichteifer Auf gaben, die ihnen durch das Gesetz gestellt werden, erfüllen (Zuruf links: Da werden sie hinausgeschmissen!) — nein, Herr Kollege —, sehr bald auch die Bergwerks unternehmer, die dieser Einrichtung mit sichtlichem Mißtrauen gegenüberstehen, ich bin der Überzeugung, Vertrauen zu der Einrichtung gewinnen werden. Es wird namentlich darauf ankommen, wie sich die Tätigkeit dieser Sicherheitsmänner gestaltet. Davon wird der Erfolg und die Mitwirkung der dabei beteiligten Parteien abhängig sein. Dann noch eins! Glauben Sie denn wirklich, daß die Kreise der Bergwerksunternehmer so gewissenlos sind? Sie unterstehen auch auf diesem Gebiete der öffentlichen Kritik, (Sehr richtig!) und sie unterstehen der Kritik dieses Landtages, und auch wir werden mit Ihnen gemeinschaftlich dafür sorgen, schon im nächsten Landtage Kontrolle darüber zu üben, wie sich die Einrichtung bewährt, wie sich die beiden Parteien dabei betätigt haben. (Abg. Uhlig: Das werden wir vor allen Dingen auch besorgen!) Wenn sich zeigen sollte — das ist auch bei den Be ratungen in der letzten Session und in der Gesetz gebungsdeputation zum Ausdruck gekommen —, daß Mängel vorhanden sind, wird sowohl die Regierung als auch der andere gesetzgebende Faktor, die Erste Kammer, bereit sein, mit uns zusammen derartige Mängel in den gesetzlichen Bestimmungen zu be- 430
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