3100 N- K. 75. Sitzung, (Präsident.) (L) Will die Kammer beschließen: 8 13b un verändert nach der Borlage anzunehmen? Einsümmig. Will die^ Kammer^ferner — auf derselben ^Seite — beschließen: 8 139a unverändert nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. Will die Kammer — auf Seite 16 und 17 des Berichtes — beschließen: hinter § 139a die von der ersten Kammer beschlossenen neuen Paragraphen 139b, 139o, 1396 in der nach stehenden Reihenfolge einzuschieben, also die Reihenfolge, wie sie dort abgedruckt ist, gutheißen? Einstimmig. Will die Kammer ferner — auf Seite 19 — den § 140 in der dort abgedruckten neuen Fassung annehmen? Einstimmig. Will die Kammer ferner in sachlicher Über einstimmung mit der Ersten Kammer be schließen: in Art. I des Gesetzentwurfs 8 die Einleitung unverändert nach der Vor- M läge anzunehmen? Einstimmig. Will die Kammer gemäß dem Anträge auf derselben Seite beschließen: den Art. II unverändert nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. Will die Kammer beschließen: § 150 un verändert nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. Will die Kammer beschließen: § 150a in fol gender Fassung anzunehmen: 8 150a. „(1) Der Anspruch auf Ersatz von Berg schäden verjährt in zehn Jahren von dem Zeitpunkte an, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Ersatz pflichtigen Kenntnis erlangt."? Einstimmig. „(2) Die Vorschriften in Art. 169 des Ein führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz buche finden entsprechende Antvendung."? Einstimmig. am 9. Mai 1816. Wilt die Kammer ferner beschließen: in (V Art. UI des Gesetzentwurfs U die Einleitung unverändert nach der Vorlage anzu nehmen? Einstimmig. Will die Kammer ferner beschließen: Art. IV des Gesetzentwurfs II unverändert nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. Will die Kammer beschließen: 1. Schluß, Eingang und Überschrift des Gesetzentwurfs 8 unverändert nach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. 2. den ganzen Gesetzentwurf 8 samt Schluß, Eingang und Überschrift mit den be schlossenen Änderungen, im übrigen un- verändertnach der Vorlage anzunehmen? Einstimmig. Will die Kammer beschließen: die einge gangenen Petitionen, soweit sie nicht durch die gefaßten Beschlüsse erledigt sind, auf sich beruhen zu lassen? Einstimmig. Nun kommen wir zu Gesetz 0. Da sind auf den Seiten 22, 23, 24 und 25 unter den Nummern 1 bis 23 in Form von Anträgen einzelne Abänderungen zu dem vorliegenden Gesetzentwürfe vorgeschlagen. Ist die Kammer einverstanden, daß ich diese 'Anträge 1 bis 23 in ihrer Gesamtheit zur Abstimmung bringe? — Das ist der Fall. Will die Kammer diese Anträge Seite 22 Lis 25 Nr. 1 bis 23 annehmen? Einstimmig. Will die Kammer entsprechend den Anträgen auf Seite 25 und 26 beschließen: 1. denvorgelegtenGesetzentwurfsaprtÜber schrift, Eingang und Schluß und den Beilagen I und II mit den zum Dekret Nr. 11 vom9.November 1909 beschlossenen Abänderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage 0 anzunehmen? Einstimmig. 2. die Königl. Staatsregierung zu ermäch tigen, bei der Publikation des Gesetzes nach ihrem Ermessen