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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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3112 II. K. 75. Sitzung, (Abg. Günther.) —— - (^Stellung eine Wanderung der Gebührensätze vor ¬ geschlagen hätte. Präsident: Das Wort wird nicht weiter begehrt. Ich schließe die Debatte. Der Herr Berichterstatter? — Verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen: 1. in Übereinstimmung mit der ersten Kam mer gegen die Verordnung vom 9. März 1909, die Ergänzung des Gebührenver zeichnisses zum Kostengesetz betreffend, Bedenken nicht zu erheben? Mit 34 gegen 16 Stimmen angenommen. 2. in Abweichung von dem Beschluß der ersten Kammer gegen die Verordnung vom 1. Juli 1909, die Ergänzung des Ge bührend erzeichnisf es zum Kostengesetz be treffend, Bedenken zu erheben und die Regierung zu erfuchen, diefe Verordnung insoweit außer Kraft zu setzen, als die unter IX unter V der feuerpolizeilichen Generalverordnung vom 1. Juli 1909 angeordneten Untersuchungen gebühren- D) pflichtig gemacht worden sind? Mit 36 gegen 16 Stimmen angenommen. Punkt 4 der Tagesordnung: Schlußberatung über den schriftlichen Bericht der Gesetz gebungsdeputation über den Antrag des Abg. Clauß und Genossen um Vermehrung der für die Wahlen zum Landeskulturrat bestehenden Wahlkreise, sowie über die hierzu eingegan gene Petition. (Drucksache Nr. 498.) Berichterstatter ist der Abg. Göpfert. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Be richterstatter das Wort. Berichterstatter Abg. Göpfert: Meine sehr geehrten Herren! Von der Gesetzgebungsdeputation ist Ihnen der Bericht über den Antrag des Abg. Clauß und Genossen um Vermehrung der für die Wahlen zum Landeskulturrate bestehenden Wahlkreise schriftlich zu gegangen. Deshalb kann ich mich ,kurz fasfen. ! Das Votum der Mehrheit entspricht den Anschauungen der Mehrheit in der Kammer. Die Mehrheit in der Depu- tation erkennt das Bedürfnis an, daß auch in den Landes kulturrat bäuerliche Vertreter gewählt werden möchten. Da dies nur durch die Vermehrung der Wahlkreise zu erreichen ist, so schlägt Ihnen die Deputation vor: am 9. Mai 1910. „die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, dem (G nächsten Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Gesetz, die Umgestaltung des Landeskultur rates betreffend, vom 30. April 1906, dahin abändern, daß künftig in jeder Amtshauptmann schaft ein ordentlicher Vertreter in den Landes kulturrat gewählt wird." Auch ein Teil der Minderheit der Deputation er kennt dieses Bedürfnis nach größerer bäuerlicher Ver tretung im Landeskulturrate an. Die Minderheit wünscht lediglich vor Einbringung eines solchen Gesetzentwurfes, daß der Landeskulturrat selbst gehört werde. Sie hat sich deshalb ein Minderheitsgutachten Vorbehalten. Die Mehrheit der Deputation ist der Überzeugung, daß der Antrag Clauß und Genossen nur eine erweiterte Arbeitsfähigkeit des Landeskulturrates ermöglichen, ihm zur Unterstützung in seiner Tätigkeit geeignete Mit glieder zur Verfügung stellen und ihn fähiger gestalten will für die Erfüllung seiner Aufgaben. Da dieser Erfolg durch den Antrag zweifellos eintreten und un bedingt eine Förderung unserer hochentwickelten Land wirtschaft herbeiführen wird, so bitte ich im Namen der Deputation: die Kammer wolle dem Votum der Mehrheit zum Segen unserer Landwirtschaft zustimmen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Frenzel. Abg. Frenzel: Meine Herren! Ich habe namens der Minderheit zu erklären, daß sie sich an der materiellen Feststellung des Berichtes nicht beteiligt hat. Sie über nimmt somit auch keinerlei Verantwortung für den Inhalt desselben. Ich muß das deshalb erklären, weil im vor liegenden Falle innerhalb der Deputation, wenigstens nach meiner Ansicht, die sachverständigsten Mitglieder sich auf feiten der Minderheit befanden. Die Minderheit hat sich deshalb ein Minderheitsgutachten Vorbehalten, das hat bereits der Herr Berichterstatter betont, es steht auch im Berichte, und ich mache von der Füglichkeit, ein Gutachten über den Bericht abzugeben, Gebrauch. Ich möchte von vornherein betonen, daß der Bericht die Ansicht der Mehrheit gewissermaßen in eine bengalische Beleuchtung versetzt. Noch nie habe ich einen Bericht der Gesetzgebungsdeputation, solange ich die Ehre habe ihr anzugehören, zu Gesicht bekommen, der derart tendenziös war. (Hört, hört! und Unruhe.) Ich gönne der Mehrheit diese bengalische Beleuchtung, ja wir von der Minderheit freuen uns sogar über diese Illu mination, denn sie entbehrt auch nicht einiger humoristischer Momente. Aber einiges darf ich nicht unwidersprochen lassen, was im Berichte steht. Ich darf den Herrn
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