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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-05-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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(Berichterstatter Abg. Frenzel.) Der Anirag ist in der 45. Sitzung der Zweiten Kammer am 2. März 1910 vorberaten worden. Acit der Allgemeinen Vorberatung ist auf Antrag des Herrn Abg. vr. Spieß die Schlußberatung unter Abstandnahme von der Bestellung von Referenten und Korreferenten verbunden und der Antrag selbst nach eingehender Debatte einstimmig angenommen worden. Die Königl. Staats regierung hat wohlwollende Erwägung zugesichert. Der Antrag bezweckt eine Verminderung der persön lichen Ausgaben auf allen Gebieten der Staatsver waltung, und, um diesen Zweck zu erreichen, erstrebt er eine größere Vereinfachung des Geschäftsganges und da durch eine erhöhte Selbständigkeit der Verwaltung der unteren Behörden. Er fordert weiter, daß zur Vor bereitung der Durchführung der zu erstrebenden Reform die Königl. Staatsregierung einen Ausschuß einsetzen solle, der aus auf diesem Gebiete sachverständigen und er fahrenen, den hauptsächlichsten Berufskreisen und Parteien des Landes entnommenen Männern zusammengesetzt sein soll. Die erste Deputation der hohen Ersten Kammer hat sich inzwischen mit der Angelegenheit befaßt. Sie ist im Prinzip damit einverstanden gewesen, daß zur Er sparung persönlicher Ausgaben eine Reform im Sinne des Antrags des Herrn Vizepräsidenten Opitz und des Herrn A) Abg. Hettner gutzuheißen gewesen sei. Sie ist auch weiter damit einverstanden gewesen, daß zur Reform ein be ratender und begutachtender Ausschuß einzusetzen sei. Nur hat sie es für inopportun gehalten, daß diesem Ausschüsse auch Männer der Parteien, insbesondere der politischen Parteien des Landes, angehören sollen. Der Herr Berichterstatter hat namens der ersten Deputation in der jenseitigen hohen Kammer hierzu folgendes ausgeführt: „Der Wirkungskreis und die Aufgabe des zu bilden den Ausschusses möchte noch nach der Richtung besonders abgegrenzt und umschrieben werden, daß die durch diesen Ausschuß zu pflegenden Erörterungen und Verhand lungen streng im Rahmen absoluter Sachlichkeit zu halten seien und daß die Erörterung aller anderen und besonders politischen Fragen grundsätzlich aus dem Be reich der Erwägungen ausgeschlossen bleiben müsse. Die Deputation müsse angesichts der Fassung, die der Antrag iu der Zweiten Kammer erhalten habe, ganz besonders Wert darauf legen, daß dieser Vorbehalt gestellt werde, und zwar nachdem die Deputation der Zweiten Kammer dahin ihre Entschließung gefaßt habe, daß in den zu bildenden Ausschuß uebeu den Vertretungen von Be rufsständen die Vertreter der im Lande bestehenden Parteien, worunter nach Ansicht der Deputation doch nur die politischen Parteien verstanden werden könnten, berufen werden sollten. Wenn nun aber, wie es der Antrag der Zweiten Kammer vorsehe, die Berufung von Vertretern der Parteien gerade in Rücksicht aus deren (0) Zugehörigkeit zu den politischen Parteien in Aussicht genommen werde, so dürfte die Annahme nahe liegen, daß die unter solchem Titel berufenen Mitglieder nicht Anstand zu nehmen brauchten, die Fragen der anzu bahnenden Reformen auch vom parteipolitischen Stand punkte zu behandeln. Es müsse daher vom Standpunkte der Deputation besonderes Gewicht darauf gelegt werden, daß schon in der Art der Zusammensetzung des zu bildenden Ausschusses zum Ausdruck gebracht werde, daß die über die Reform des Verwaltungsorganismus zu pflegenden Verhandlungen ohne Beimischung jeg licher politischer Momente auf der Basis rein objektiver Erwägung zu führen sein würden; es dürfte daher kein Anlaß geboten sein, den politischen Parteien Sitz und Stimme in dem zu bildenden Ausschüsse anzuweisen. Wenn die Deputation auf diesem Standpunkte stehe, so sei die notwendige Konsequenz die, daß aus dem Anträge, wie er in der Zweiten Kammer vorgeführt worden sei, die Worte „und Parteien" ansgeschaltet würden. Die erste Deputation der hohen Ersten Kammer hat deshalb beantragt, die Kammer wolle beschließen, aus dem Anträge der Abgg. Vizepräsident Opitz und Hettner, der dahin geht, die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, zur Vorbereitung der Durchführung einer Reform der gesamten Staatsverwaltung im Sinne größerer Vereinfachung des Geschäftsganges und der Erhöhung der Selbständigkeit der unteren Behörden einen Ausschuß von auf diesem Gebiete sachverständigen und erfahrenen, den hauptsächlichsten Berufskreisen und ' Parteien des Landes entnommenen Männern nieder zusetzen, die Worte: „und Parteien" auszuschalten, im übrigen unter Ausschaltung dieser Worte dem Anträge zuzustimmen, auch die hohe Zweite Kammer zum Bei tritte zu diesem Beschlusse einzuladen." Dieser Antrag ist auch in der 33. Sitzung der Ersten Kammer am 26. April 1910 einstimmig angenommen worden. Durch den Umstand, meine Herren, daß die Beschlüsse beider Kammern sich nicht in Übereinstimmung befinden, ist durch Präsidialbeschluß auf Grund von Z 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Zweiten Kammer der Antrag des Herrn Vizepräsidenten Opitz und des Herrn Abg. Hettner zur anderweiten Beratung und Bericht erstattung an die Gesetzgebungsdeputation verwiesen worden. Diese hat sich in der am 3. Mai abgehaltenen Sitzung nochmals eingehend mit der Sache befaßt und ist zu der Anschauung gekommen, daß map, bei dem am 2. März zu dieser Angelegenheit in der Zweiten Kammer gefaßten Beschlusse stehen bleiben müsse. Die Gründe sind, in Kürze zusammengefaßt, folgende. Wenn man der von der hohen Ersten Kammer be schlossenen Streichung der Worte „und Parteien" zu stimmen wollte, so gewänne es den Anschein, als sollte
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