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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-05-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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3256 N. K. 77. Sitzung, (Staatsminister Gras Vitzthum von GSstädt.) M Fristen seitens der Unternehmer nicht eingegangen. Sollten derartige Gesuche noch gestellt werden, so wird das Finanzministerium gemäß der bisherigen Übung, gegenüber allen Lohnkämpfen die Unpartei lichkeit zu wahren, seine Entschließung nach den je weilig vorliegenden besonderen Verhältnissen von Fall zu Fall treffen, hierbei auch insbesondere das Interesse des Staates an der Einhaltung der Frist und den Schaden, der ihm etwa aus der Nichteinhaltung der Frist erwachsen würde, berücksichtigen. Ist sonach eine nachteilige Wirkung der Aus sperrung auf die fristgemäße Vollendung der ange fangenen Bauten, soweit über deren Ausführung bereits Verträge abgeschlossen sind, bisher nicht fest zustellen gewesen, so erscheint es doch nicht ausge schlossen, daß diejenigen Arbeiten, die noch zu ver geben sind, eine Verzögerung dadurch erleiden, daß sich kein Unternehmer findet, der sich auf die Ein haltung bestimmter Fristen verpflichtet, solange die Aussperrung andauert. Dieser Möglichkeit vorzu beugen, ist das Finanzministerium nicht in der Lage, da ihm kein Recht auf Ausübung eines Zwanges zusteht. Auch wird es nach den bestehenden Ein richtungen nur in wenigen Fällen möglich sein, die Arbeiten im Eigenbetriebe auszuführen. V) Präsident: Der Herr Abg. Uhlig hat das Wort zur Geschäftsordnung. Abg. Uhlig: Meine Herren! Ich beantrage, in eine Besprechung über die Interpellation einzutreten. Präsident: Wird dieser Antrag unterstützt? — Hinreichend. Will die Kammer in eine Besprechung über die Interpellation eintreten? (Abg. Günther: Dasbraucht nichtbeschlossen zu werden!) (Heiterkeit rechts.) Das ist richtig. Das Wort hat also der Herr Abg. Göpfert. Abg. Göpfert: Meine sehr geehrten Herren! Nach den Ausführungen der Königl. Staatsregierung kann ich mich kurz fassen. Ich freue mich über die Abfassung der Interpella tion ganz besonders, da sie in ihrem zweiten Satze sagt: „Gedenkt die Regierung in diesen, die Betroffenen schwer schädigenden wirtschaftlichen Konflikt ver mittelnd einzugreifen?" Meine Herren! Ich freue mich außerordentlich, daß die Herren auf der linken Seite des Hauses damit am 11. Mai 1910. auch die Arbeitgeber eingeschlossen haben, denn es ist (0) zweifellos, daß nicht allein die Arbeitnehmer geschädigt werden durch diese Aussperrung, sondern auch die Arbeitgeber, und zwar in außerordentlichem Maße. Es gibt auch unter den Arbeitgebern eine ganze Menge Existenzen, die durch diese Aussperrung gefährdet werden, (Sehr richtig! links.) und darum danke ich Ihnen, daß Sie auch diese dein Schutze der Königl. Staatsregierung empfehlen. Deshalb freue ich mich auch, daß die Königl. Staats regierung die Parität nach beiden Seiten zu wahren ge denkt und den wirtschaftlich Schwächeren ihre Unter stützung zusagt. Meine Herren! Unsere Fraktion steht prinzipiell auf dem Standpunkte, daß Streiks und Aussperrungen gleichberechtigte Waffen für wirtschaftliche Kämpfe sind. Genau so, wie den Arbeitnehmern der Streik zugestanden wird, genau so, wie keinerlei Einfluß auf ihre eigene Willensbestimmung hier ausgeübt werden kann, genau so gut muß den Arbeitgebern das Recht der Aussperrung zugestanden werden. (Sehr richtig! in der Mitte.) Meine Herren! Besonders festgestellt muß dabei M) werden, daß den Arbeitgebern das Recht der Koalition, der Organisation im gleichen Maße zusteht wie den Arbeitnehmern. (Sehr richtig!) Demzufolge, meine Herren, ist diese Aussperrung eine Maßnahme, die derjenigen entspricht, die Sie durch die Streiks selbst herbeiführen. Es kann nicht gesagt werden, daß diese Maßnahme frivol sei, wie Sie es zum Teil in Ihrer Denkschrift ausgeführt haben. Die Denkschrift, die Sie uns zugesandt haben, brauche ich nicht des näheren zu erläutern. Sie ist überholt durch die Ereignisse, sie beruht absolut nicht mehr auf den Tatsachen, die sich in den letzten Zeiten entwickelt haben. Die Denkschrift ist in gewissem Sinne unparteiisch, möchte ich sagen, bis auf die Schlüsse; die Schlüsse, meine Herren, sind es nicht. Das werden Sie selbst zugeben, wenn Sie die Schlußsätze lesen. Meine Herren! Genau so gut, wie den Arbeit gebern das Recht zusteht, auszusperren, wie Ihnen der Streik zusteht, genau so muß die Staatsregierung die Parität wahren und beiden Organisationen auch glei ches Recht zuteil werden lassen. Meine Herren! Der zentrale Abschluß ist für die Arbeitgeber eine Not wendigkeit. Sie besitzen eine zentrale Organisation in
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