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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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WM ll. K. 60. Sitzung, (Berichterstatter Zekretär Anvers.! (D Zn der Finanzdeputation iV sind nun verschiedene Wünsche geltend gemacht worden. Unter anderem ist darauf hingewiesen worden, daß in verschiedenen Staats- ressorts bei der Verleihung von Orden hinsichtlich der Zeit, nach welcher Beamten die Auszeichnungen zuteil werden, und auch hinsichtlich des Ranges Verschiedenheiten Vor kommen. Weiler ist darauf hingewiesen worden, daß es oft unangenehm empfunden worden sei, wenn ein Beamter, dem aus besonderem Anlaß, vielleicht im Kriege, schon eine etwas höhere Auszeichnung zuteil geworden sei, bei späteren Gelegenheiten, bei denen gleichaltrige oder in ähnlicher Stellung befindliche Kollegen eine Auszeichnung erhielten, dann leer ausgehe. Da aber alle diese Aus zeichnungen ein Kronrecht sind, hat es die Finanzdepu tation bei dieser Aussprache bewenden lassen. Die Einstellungen in Kap. 34 sind von der Depu tation mit Mehrheit, gegen 5 Stimmen, beschlossen worden, und im Namen der Finanzdeputation habe ich die hohe Kammer zu bitten, dem Anträge unter Nr. 354 beizu treten und a) die Einnahmen mit 520 M. zu genehmigen, b) die Ausgaben mit 40 020 M. zu bewilligen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Hettner. Abg. Hettner: Meine Herren! Das Recht, Orden zu verleihen, ist ein Ausstuß der Ehrenhoheit des Königs als des Staatsoberhauptes, eines von jenen Vorrechten, die ihm von alters her zustehen und zu deren Ausübung ihm der Staat stets die erforderlichen Mittel zur Ver fügung gestellt hat. Die größte Mehrzahl meiner poli tischen Freunde will hieran nichts geändert wissen und wird deshalb für den Antrag der Deputation zu Kap. 34 stimmen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. vr. Roth. Abg. vr. Noth: Meine Herren! Wir stehen auf dem Standpunkte, daß, solange die Mittel für dringende wirtschaftliche Zwecke nach den Erklärungen der Staats regierung nicht vorhanden sind, wir auch die Bewilligung von Ausgaben für Ordenszwecke nicht für angängig er achten, (Sehr richtig! bei den Freisinnigen.) und wir halten alle Auszeichnungsfähigen für einsichtsvoll genug, diesen unseren Standpunkt zu teilen. Die Ver leihung von Orden, meine Herren, hat allmählich einen Umfang angenommen, daß man zu gewissen Zeiten von einem Ordens regen spricht. Der eigentliche Grund gedanke der Orden, die Auszeichnung für wirkliche Ver dienste, ist dabei naturgemäß immer mehr in den Hinter grund gedrängt worden, und das große Publikum hat sich bereits daran gewöhnt, in den meisten Orden ledig- am 14. Slpril 1910. lich Atteste für politisches Wohlverhalten zu erblicken. (H Meine Herren! Es ist nicht zu leugnen, daß das Aus- zeichnungswesen in seiner heutigen Gestalt eine Überschätzung von Äußerlichkeiten mit sich bringt nnd vielfach zur Streberei und zur Heuchelei führt (Sehr richtig! links.) und bei Fehlgriffen der Ministerien in ihren Vorschlägen bei der Auszeichnung hinsichtlich der Art und des Grades der Auszeichnung nicht selten berechtigte Un zufriedenheit erregt. Aus diesen Gründen stimmen wir, wie ich schon in der Finanzdeputation erklärt habe, gegen das Ordenskapitel. (Zustimmung.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Merkel. Abg. Merkel: Meine Herren! Ich gönne persönlich den Gliedern der Wehrmacht, den Mitgliedern der Diplo matie, den Hofchargen und überhaupt der gesamten Beamten schaft die Auszeichnungen durch Orden und Titel von ganzem Herzen. Aber ich meine, der übrige Teil der freien Bürger schaft bedarf dieser allerhöchsten Gnadenbeweise nicht in dem gleichen Maße und auch nicht unbedingt. Wenn man sieht, mit welchen Machtmitteln die unteren und die mittleren Verwaltungsbehörden gerade durch diese Staatseinrichtung ausgestattet sind, wenn man sieht, wie Amtshauptmannschaften und Kreishauptmann schaften hier mit Zuckerbrot und Peitsche arbeiten, dann kommt man zu der Überzeugung, daß es an der Zeit ist, diese Auszeichnungen etwas abzurüsten. Es heißt: es handelt sich um ein altes Kronrecht, an dem nicht gerüttelt werden soll. Das ist ja richtig. Aber zwischen der Bürgerschaft, zwischen -er Landes bevölkerung und der allerhöchsten Stelle stehen und stellen sich doch die Vorschläge, die durch die Verwaltungs behörden gemacht werden. Hier haben sich mit der Zeit Verhältnisse herausgebildet, meine ich, die es unbedingt notwendig machen, daß darüber einmal ein offenes Wort gesprochen wird. Man muß hören, wie hoch- gestellte Herren, wenn von mißliebigen politischen Persönlich keiten die Rede ist, ganz offen sagen: Dafür istgesorg t, der kann sich um Staat und Gemeinde, um die All-, gemeinheit verdient machen, soviel er will, er wird dafür nie eine Anerkennung vom Staate erhalten. Das sind Drohungen, das sind Erziehungs mittel, die nicht auf politische Ehrlichkeit hinwirken. (Abg. Günther? Sehr richtig!) Diejenigen, die im Innern ihres Herzens nach Titeln und Orden streben, werden sich' sagen: du darfst mit deiner persönlichen Meinung nicht offen herausgehen- sonst
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