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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-04-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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2236 III K. 60. Sitzung (Abg. Hartmann.) M hat, sogar unter Bringung großer persönlicher Opfer, dieser Herr — es ist nicht in meinem Kreise, der Kreis liegt ganz entgegengesetzt dem meinigen, ich treibe also keinen Lokalpatriotismus — wurde zu einer De koration oder zum' Erhalten eines Titels eingegeben. Hier wurde die Eingabe von einem juristischen Bürger meister, also jedenfalls einwandfrei, vollzogen. Bei dem Falle, den der Herr Kollege Merkel anführte, ist eine Antwort zwar erfolgt, aber der Antrag einfach abgelehnt worden, weil ein juristisches Ratsmitglied nicht unter schrieben habe. Hier hatte aber ein juristisches Rats mitglied unterschrieben, 25jährige treue Dienste auszu zeichnen.- Da ist eine Antwort überhaupt nicht erfolgt, sondern sie ist in irgend einem Tischkasten liegen geblieben. Ich kann das natürlich nicht nachprüfen. Meine Herren! Wenn Garantien gegeben werden, daß die Beamten oder die Behörden, die dazu berufen sind, Lei der Ordensverleihung die Vermittlerrolle zu' übernehmen, absolut objektiv vorgehen, daß man sich bemüht, einwandfrei zu urteilen und dort zu belohnen, wo tatsächlich zu( belohnen ist, ohne Rücksicht auf die Person oder auf die politische Richtung, dann werde ich vielleicht für das nächste Mal zu haben sein, dem Ordens kapitel zuzustimmen. Aber diese Garantie muß ich mir erbitten, sonst stimme ich gegen das Kapitel. . Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Sindermann. ALg. Sindermann: Meine Herren! Wir werden selbstverständlich gegen dieses Kapitel stimmen. Ich kann die.Ausführungen, die der Herr Abg. Merkel gemacht hat, nur unterschreiben, und ich wünsche, daß die ganze nationalliberale Fraktion sich auf denselben Standpunkt stelleni möchte. Wenn aber jetzt der Herr Abg. Hartmann betont hat: wir können- ohne Orden und Ehrenzeichen nicht auskommen,. (Abg. Hartmann: Das habe ich nicht gesagt!) es. sind doch bestimmte.Personen, (Abg. Hartmaun: Ist' 'mir gar nicht eingefallen!) die unbedingt dekoriert werden-müssen für irgend eine Leistung, sei es, daß sie einen, vom Tode errettet oder sonst eine mutige Tat vollbracht haben, (Abg. Hartmann: Gewiß!) ich meine, dann ist es für die Personen bedeutend besser, falls sie den ärmeren Schichten der Bevölkerung an gehören, wenn sie eine Geldbelohnung erhalten und eine Belobigung durch die Presse, und für diejenigen, die die Geldbelohnung nicht brauchen, ist die Anerkennung durch , am 14. April 1910. die Bevölkerung und durch die Presse besser, als daß sie (Y sich einen Orden zulegen können, indem sie dann ge schmückt wie die Pfingstochsen zum Gaudium aller vernünftigen Leute auf der Straße herumlaufen. (Heiterkeit.) Wir können den sächsischen Steuerzahlern nicht zumuten, daß sie für dieses Spielzeug für große Kinder über 40000 M. ausgeben sollen. Präsident: Das Wort hat der Herr Vizepräsident Opitz. Vizepräsident Opitz: Meine Herren! Wenn bei dem vorliegenden Gegenstände die konservative Fraktion an letzter Stelle zum Worte kommt, so liegt das bestimmt nicht daran, daß wir an diesem Beratungsgegenstande ein geringeres Interesse nehmen als die übrigen Parteien des Hauses, sondern es liegt lediglich daran, wie Ihnen ohne weiteres einleuchten wird, daß unsere Stellung zu dem Ordenswesen hinreichend hier und im Lande bekannt ist. Unsere Stellungnahme fällt mit der zusammen, die von seiten des Herrn Abg. Hettner gekennzeichnet worden ist, und geht dahin, daß das Recht, Orden zu verleihen, ein Ausfluß des Rechts der Krone ist und in dieser Be ziehung in allen monarchischen Staaten nicht bloß fest- . steht, sondern auch ausgeübt wird in Republiken M und dort, wie man weiß, sogar in noch ausgiebigerer Weise als in monarchischen Staaten. Wir gehen aber auf der konservativen Seite des Hauses noch weiter. Wenn wir einmal anerkennen, daß das Ordensverleihungs recht ein Vorrecht der Krone ist, und zwar ein un mittelbares Kronrecht, so stehen wir auf dem Stand punkte anzunehmen, daß es als unmittelbares Recht der Krone einer Kritik durch die Stände überhaupt nicht unterliegt. Infolgedessen werden wir uns auch bei denjenigen Kritiken nicht beteiligen, die heute von einigen Seiten des Hauses geübt worden find. Präsident: Der Herr Abg. Günther hat das Wort. Abg, Günther: Meine Herren! Nur die letzten Aus führungen des Herrn Vorredners veranlassen mich, einige Worte zu erwidern. Ich möchte protestieren gegen die Auffassung, daß hier ein Recht der Krone in Frage käme, gegen das ein Recht der Kritik nicht angängig wäre. Dieser Auffassung muß ich entschieden widersprechen. Wir haben es etatrechtlich mit einem Kapitel des Staatshaushaltes zu tun. (Sehr richtig! links.) Von diesem Gesichtspunkte aus hat die Kammer wohl das Recht, zu prüfen, ob die Ausgabe, die hier verlangt
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