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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 62. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-04-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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2382 II. K. Sitzung. 'Abg. Hetincr. M Weshalb ich mich zum Worte gemeldet habe, das ist die Bemerkung des Herrn Vizepräsidenten Üz ip über das Verhältnis zwischen Ausführungsverordnung und Gesetz Er hat mir ja im wesentlichen zugestimmt. Der Unter schied ist nur der, daß er davon ausgegangen ist, daß keine Auslegung möglich wäre ohne eine gewisse Er gänzung des Gesetzes. Das gebe ich ihm zu. Aber die Frage ist nicht die: Was ist durch Auslegung möglich, sondern die Frage ist die: Wo beginnt die Ergänzung, Auslegung zu werden? Ich behaupte, daß die Aus führungsverordnung nur dazu da ist, diejenigen Lücken im Gesetze auszufüllen, die absichtlich oder stillschweigend der Ausführungsverordnung überlassen worden sind, daß die Ausführungsverordnung aber nicht dazu da ist, recht liche Streitfragen, die aus dem Gesetze selbst gelöst werden müssen, durch Auslegung zu regeln. Damit greift die Ausführungsverordnung der Aufgabe vor, die die mit der Handhabung des Gesetzes betrauten Behörden zu leisten haben. Dagegen habe ich mich ge wendet. Das ist dasjenige, was ich für unzulässig halte. Solche Bestimmungen finden sich in dieser Ausführungs verordnung, und diese kann ich nicht für richtig halten. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt. Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet. Der Herr Mitberichterstatter verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Will die Kammer beschließen: die Wahl des Herrn Abg. Wappler im 2. Wahlkreise der Stadt Leipzig für gültig zu erklären? Einstimmig. Punkt 7 der Tagesordnung: Schlußberatung über den schriftlichen Bericht der ersten Ab teilung über die Wahl im 3. städtischen Land tagswahlkreise. (Drucksache Nr. 359.) Berichterstatter Herr Abg. Bleyer, Mitberichterstatter Herr Abg. Horst. Ich eröffne die Debatte und gebe dem Herrn Bericht erstatter das Wort. Berichterstatter Abg. Bleyer: Meine Herren! Gegen die Wahl des Herrn Abg. Knobloch im 3. städtischen Wahlkreise ist Protest erhoben worden, über diesen Protest wurde in der Abteilung schriftlich Bericht er stattet, der Ihnen gedruckt vorliegt. Ich ersuche Sie, .dem dort gestellten Anträge zuzustimmen, die Wahl des Herrn Abg. Knobloch für gültig zu erklären. Präsident: Das Wort hat der Herr Mitbericht erstatter. am ! ^. April 1P1G "Abg. Horst: Meine Herren! Ich kann mich den Ans- (<A sührungen des Herrn Berichterstatters, wie sie in dem vorliegenden schriftlichen Berichte niedergelegt sind, nur allenthalben anschließen. Präsident: Das Wort hat der Herr Abg. Günther. Abg. Günther: Meine Herren! Wenn wir für die Gültigkeit der Wahl stimmen, so wollen wir uns damit für die Zukunft in keiner Weise festlegen. Meine Herren! Es geht aus dem Berichte deutlich hervor, daß in der Tat Wahlbeeinflussungen durch den Herrn Bürger meister Richter in Radeburg stattgefunden haben. Wenn wir diesen Wahlbeeinflussungen nicht denjenigen Wert beimessen, um gegen die Gültigkeit der Wahl zu stimmen, so verweise ich nur auf den einen Umstand, daß wir annehmen, daß die Intelligenz der Wähler in diesem Wahlkreise so groß war, um sich von dem Herrn Bürger meister Richter eben nicht beeinflussen zu lassen. Meine Herren! Charakteristisch ist es aber, wie vor der Wahl Versprechungen gemacht werden. Man sieht aus dem Berichte, welche Versprechungen gerade in bezug auf den verehrten Herrn Kollegen Knobloch den Wählern gemacht worden sind. Es wird gesagt, daß der Herr Bürgermeister Richter nach einer Versammlung zu dem betreffenden Gewährsmanne geäußert habe, Herr — Knobloch würde, wenn er gewählt würde, Vorsitzender der Finanzdeputation 8 werden. Demgegenüber möchte ich feststellen, daß vieles sehr anders kommt, als man sich die Dinge vor der Wahl vorstellt. (Zuruf.) Ich möchte weiter feststellen, daß nicht einmal diejenigen zu Vorsitzenden der Finanzdeputation 8 gewählt worden sind, die von ihren Fraktionen dafür in Aussicht genommen und bestimmt worden waren. Ich meine, die Wähler sollten erkennen, daß derartige Versprechungen vor der Wahl vollständig wertlos sind, daß die Kammern darüber selbst entscheiden und daß die Deputation endgültig selbst zu befinden hat, wer an die Spitze der Deputation als Vorsitzender und als Stellvertreter zu treten hat. Ick) erwähne das nur, damit man derartigen Versprechungen künftig nicht irgendwelchen Wert beilegt. Ein Punkt veranlaßt mich, noch ein Wort zu sagen. Ich finde S. 2 unter 2, Großenhain, Wähler, die gewählt hatten, ohne daß ihnen das Wahlrecht zustand. Es wird gleich zu Anfang gesagt: „Bezirk I Nr. 92, Göllnitz, Amts richter, 4 Stimmen". Er hat gewählt, obwohl er bereits am 1. Oktober 1909 nach Radeberg versetzt worden ist. Meine Herren! Ich meine, da hier ein Wähler in Frage kommt, der Jurist vist, so hätte er wissen müssen,
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