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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,3
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028374Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028374Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028374Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-04-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll54. Sitzung 2015
- Protokoll55. Sitzung 2029
- Protokoll56. Sitzung 2045
- Protokoll57. Sitzung 2099
- Protokoll58. Sitzung 2147
- Protokoll59. Sitzung 2153
- Protokoll60. Sitzung 2231
- Protokoll61. Sitzung 2335
- Protokoll62. Sitzung 2339
- Protokoll63. Sitzung 2355
- Protokoll64. Sitzung 2433
- Protokoll65. Sitzung 2493
- Protokoll66. Sitzung 2499
- Protokoll67. Sitzung 2543
- Protokoll68. Sitzung 2605
- Protokoll69. Sitzung 2691
- Protokoll70. Sitzung 2759
- Protokoll71. Sitzung 2823
- Protokoll72. Sitzung 2875
- Protokoll73. Sitzung 2939
- Protokoll74. Sitzung 3035
- Protokoll75. Sitzung 3073
- Protokoll76. Sitzung 3149
- Protokoll77. Sitzung 3209
- Protokoll78. Sitzung 3267
- Protokoll79. Sitzung 3293
- Protokoll80. Sitzung 3305
- BandBand 1909/10,3 -
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Ist K. 68. Sitzung, vr. Mangler.) " M Fraktion, für die Fraktion zu reden. Infolgedessen befasse ich mich lediglich mit dem Königl. Dekret Nr, 9. Meine Herren! Ich habe mit Freuden aus dem Dekret ersehen, daß die Königl. Staatsregierung unge fähr 600 000 M. dazu eingestellt hat, um armen Schul gemeinden mehr als bisher behilflich zu sein. Ich bin auch sehr dankbar dafür, daß die Königl. Staatsregie rung einen Weg gefunden hat, um gerade armen Ge meinden und namentlich den Vorortgemeinden der großen Städte und kleinen Jndustriedörfern, die mittellos und arm dastehen, mehr Mittel für ihre Schulen zur Verfügung zu stellen. Trotzdem wird es mir sowie einem kleinen Teile meiner politischen Freunde schwer, für die Regierungsvorlage zu stimmen. Wer wie ich und ein Teil meiner Freunde die Ehre hat, rein ländliche Wahlkreise zu vertreten, für den ist das Königl. Dekret ein solches, daß man ihm nur mit schwerem Herzen zustimmen kann. Allerdings wird das, was die Königl. Staatsregierung beabsichtigt hat, durch die Vorlage im wesentlichen erreicht, es werden nämlich Härten ausgeglichen, die bisher ganz zweifellos vorhanden gewesen sind, und insofern kann auch ich der Regierungsvorlage nur Lob spenden. Aber ich bin doch immerhin der Meinung, daß gerade die Kreise des platten Landes, nament- M üch in Zentralsachsen, durch das Dekret besonders schlecht wegkommen. Ich habe einen Wahlkreis zu vertreten, der aus 50 Schulgemeinden besteht, Von diesen Schulgemeinden kommen 35 durch die Neu regelung der Dinge schlechter, und zwar teilweise erheblich schlechter weg, da einzelne Gemeinden im Laufe der Zeit Beträge von jährlich 4—500 M. ein büßen werden. Nur 15 Gemeinden von diesen 50 sind in der Lage, daß sie von der Neuerung der Dinge etwas profitieren. Die meisten von diesen 15 haben aber nur ganz geringfügige Mehrerträge zu erwarten. Also gerade die Kreise Zentralsachsens sind, wie ich nochmals hervorheben will, meines Erachtens in einer besonders ungünstigen Lage, weil sie weder besonders bevorzugt sind in bezug auf ihre natürliche Lage, noch besonders steuerkräftig sind. . Wenn ich also namens dieser Kreise mein Bedauern ausspreche, daß man keine bessere Regelung gefunden hat, so werden Sie mir das nicht verdenken können. Ich bin nämlich der Meinung, daß das Königl. Dekret vielleicht noch eine bessere Gestaltung der Dinge hätte herbeiführen können. . Zunächst scheint mir der Wunsch, der seinerzeit von den Ständekammern ausgesprochen worden ist, doch nicht wunschgemäß berücksichtigt wyrden zu sein. am 19. April 1910. SM Mir scheint es nämlich, Äs. wenn d^ auszugleichen, von den Landständen früher in-der Richtung geäußert worden wäre daß man an, den bestehenden Verhältnissen insofern nicht ändern wollte, als man wünschte, daß die Gemeinden, die bisher Be träge bezogen, diese, Beträge auch wieder bezögen. Man wünschte nur, daß eine erheblich erhöhte Summe in Kap. 96 eingestellt und diese Mehreinstellung allerdings lediglich auf arme und bedürftige Ge meinden verteilt würde. Ich glaube, daß dieser Wunsch sich auch hätte erfüllen lassem Denn ich dm der Überzeugung, daß. sich, wenn man die sämtlichen 922 Schulgemeinden auf die Frage hin geprüft Hätte, wer ist besonders bedürftig, und, wer ist gar nicht bedürftig, dann doch ein .Weg hätte finden lassen, den man hätte , beschreiten können. Aber die Königl. Staatsregierung hat erklärt, es sei das un möglich, und so habe ich mich trotz meiner Bedenken, die ich in der Finanzdeputation ausgesprochen habe, bescheiden müssen- Ich. bin der Meinung, daß noch im letzten Landtage.die Finanzdeputation, den Standpunkt vertrat, man solle an den jetzigen Zu ständen nicht allzuviel ändern, man solle insbesondere niemand etwas nehmen. Das haben wenigstens früher einige Abgeordnete ganz klar und deutlich aus gesprochen. Ich bin auch der Überzeugung, daß sich das Prinzip, welches aus dem Königl. Dekret Nr. 9 folgt, kaum wird vereinigen lassen mit dem Stand punkte, den die Kammer im Jahre 1902 bei Gelegen heit der Beratung über die Neugestaltung des Ein kommensteuergesetzes eingenommen hat. Soviel, ich aus den Verhandlungen herausgelesen habe, hat man damals gewissermaßen zur Voraussetzung gemacht, daß es bezüglich der Schuldotationen, d. h. bezüglich der Belassung der halben Grundsteuer bei den Ge meinden bewenden müsse. Man Hat gewissermaßen erklärt, es sei geradezu die Bestimmung, daß. die Hälfte der Grundsteuer den Schulgemeinden weiter belassen wird, Voraussetzung dafür, daß man über haupt der neuen Einkommensteuerskala zustimme. Nun weiß ich sehr wohl, meine Herren, daß es natürlich kein verbürgtes Recht ist, daß die Gemeinden bisher die Hälfte der Grundsteuer erhalten haben. Ich weiß sehr wohl, daß das nur eine im großen und ganzen unverbindliche Zusage gewesen ist und daß die Ständekammern nur die Erwartung ausgesprochen haben, daß es beim alten bleibe. Aber ich meine, eine gewisse moralische Verpflichtung war doch ge geben, daß man es beim alten ließ- und ich hätte ge glaubt, es hätte sich ein Weg finden lassen müssen,
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