Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Kammer. Dresden, am 16. November 1909. M Dritte öffentliche Sitzung der Zweiten Kammer am 16. November 1909, vormittags 10 Uhr. Seite Registrandenvortrag Nr. 73 —74 15 8 Allgemeine Vorberatung über das Königl. Dekret Nr. 8, den Personal- und Besoldungs-Etat der Landes-örandverslcherungsanstalt auf die Jahre 1910 und 1911 betreffend 16 L. Braun. . . 16 Horst 17 6 Langer (Chemnitz) 18^. Verweisung des König!. Dekrets Nr. 8 an die Finanzdeputation 18 L Geschäftliche Dispositionen für die nächste Zeit. . 18 8 Feststellung der Zeit und der Tagesordnung für die nächste Sitzung 18 8 (8) Präsident: vr. Vogel. Am Ministertische: Der Herr Staatsminister Graf Vitzthum von Eck- städt und die Herren Regierungskommissare Ministerial direktor Geh. Rat vr. Rumpelt und Regierungsrat vr. Oppe. Anwesend 89 Kammermitglieder. Präsident: Darf ich die Herren bitten, ihre Plätze einzunehmen. — Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um Vortrag der Registrande. (Nr. 73.) Antrag der Abgg. Hettner, Langhammer, vr. Niethammer und Genossen, die Reform der ersten Stündekammer betr. Präsident: Zur allgemeinen Vorberatung auf eine Tagesordnung. u. K. (1. Abonnement.) (Nr. 74.) Schreiben des Vorstands des Steno- (H graphischen Landesamtes zu Dresden, Fertigstellung der Landtags-Mitteilungen betr. Präsident: Ich bitte, das Schreiben zu verlesen; es betrifft die Fertigstellung der Landtags-Mit teilungen. Sekretär Anders (liest): „Dresden, den 15. November 1909. Nr. 1199. An das Präsidium der Zweiten Kammer der Ständeversammlung, hier. Betrifft: Fertigstellung der Landtags- Mitteilungen. Durch Verordnung des König!. Ministeriums des Innern Nr. 109a 18. vom 8. Januar 1907 ist zum Zwecke einer beschleunigten Fertigstellung der Landtags-Mitteilungen u. a. bestimmt worden: „Die Redner haben die ihnen zugegangenen Reden im Laufe des folgenden Tages bis spätestens abends 6 Uhr zurückzuliefern. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, so wird angenommen, daß sie an ihrer Rede nichts zu ändern haben." und ferner, wenn die Rücklieferung bis zu der an gegebenen Zeit nicht erfolgt, sollen die mittels Durchschlags auf der Schreibmaschine hergestellten Reden, welche mit dem an die Redner abgelieferten Exemplare wörtlich übereinstimmen, zum Abdruck gelangen. Das Präsidium der Zweiten Kammer der Stände versammlung bitte ich, diese Bestimmung in der üblichen Weise zur Kenntnis der Mitglieder des hohen Hauses bringen zu wollen. (Ä Ter Vorstand des Stenographischen Landesamtes, vr. Clemens." Präsident: Meine Herren! Ich bitte also, im Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung dieser Mit- 4