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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10,1
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028376Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028376Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028376Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 11
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 19
- Protokoll5. Sitzung 51
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 77
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 163
- Protokoll10. Sitzung 169
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung 321
- Protokoll13. Sitzung 397
- Protokoll14. Sitzung 399
- Protokoll15. Sitzung 415
- Protokoll16. Sitzung 437
- Protokoll17. Sitzung 445
- Protokoll18. Sitzung 513
- Protokoll19. Sitzung 567
- Protokoll20. Sitzung 583
- Protokoll21. Sitzung 591
- Protokoll22. Sitzung 659
- Protokoll23. Sitzung 737
- Protokoll24. Sitzung 753
- Protokoll25. Sitzung 833
- Protokoll26. Sitzung 847
- Protokoll27. Sitzung 881
- BandBand 1909/10,1 -
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II. K- II. Sitzung, am I. Dezember 1909. 253 (Abg. Günther.) l^> jetzt nicht zukomnren, da sich hierzu noch bei einer- anderen Gelegenheit Anlaß bieten wird. Aber einen Wunsch möchte ich nicht vergessen, den wir auch früher schon zum Ausdrucke gebracht haben, nämlich , den Ge meindebeamten das passive Wahlrecht für die Gemeindewahlen zu geben. Dann möchte ich noch auf die Meinungsverschieden heiten zukommen, die zwischen den aus dem Militär- anwürterstande hervorgegangenen Beamten und den berufsmäßigen Beamten vorhanden sind. Dies ließe sich vielleicht in dem Sinne beilegen, daß, wenn man den Militäranwärtern ihre Militärdienstzeit ganz oder teilweise auf das Besoldungsdienstalter anrechnen sollte, den Berussbeamten in demselben Verhältnis die nicht etatmäßige Dienstzeit auf das Besoldungs-- dienstälter zuzurechnen wäre. (Sehr richtig!) Ich glaube, das wäre eine Lösung, die gewisse berech tigte Wünsche befriedigen dürfte. Ich habe in früheren Landtagen schon über die Frage der Tagegelder bei Dienstreisen Ausführungen gemacht und bemängelt, daß man hier nicht schon zu einer durchgreifenden Reform gekommen ist. Beim Studium des Etats fand ich null in Kap. 43 (L) einen Betrag-von 308 000 M. eingestellt, das sind 43 000 M. mehr als im Voretat. In Preußen und im Deutschen Reiche wird zur Zeit daran gearbeitet, einem weiteren Anschwellen solcher Ausgaben vor zubeugen. In Kap. 43 aber wird die Reiseaufwand entschädigung für Amtshauptleute von 3300 auf 4000 M. erhöht. Zur Begründung führt man in der Erläute rungsspalte an, daß die Aufwandsentschädigung seit 30 Jahren unverändert geblieben sei, die Preise für Futtermittel seien gestiegen, ebenso die Löhne, es hätten sich auch die auswärtigen Termine vermehrt. Ich meine, zur Zeit schweben doch, wie wir gehört haben, auch innerhalb der sächsischen Staatsverwaltung Erhebungen über eine umfassende Bereinfachung im gesamten Verwaltungsverfahren. Wir haben schon betont, und der Herr Finanzminister hat die Güte gehabt, gestern das zu spezialisieren, daß eine Bereinfachung hier nicht allein im Interesse der Ver waltung selbst liege, sondern auch im Interesse der Beamten, um sie vor Überarbeitung zu schützen, um auch ein weiteres Anschwellen der Beamtenzahl zu verhüten und ferner in der Lage zu sein, berechtigte Wünsche der Beamten besser erfüllen zu können. Wenn man diesen Grundsatz ausgestellt hat, eine Ver einfachung in allen Berwaltungszweigen durchzuführen, dann widerspricht dem die erhöhte Einstellung von (6) Tagegeldern in Kap. 43. Ich meine, es muß auf eine Abänderung der Dienstreisen Bedacht genommen werden, und ich glaube, es ist durchaus nicht notwendig, daß die Herren Amtshauptleute überall dabei sein müssen, wo etwas los ist in ihrem Bezirke. Man kann doch die Geschäftsführung etwas ver einfachen. Gewiß haben die Verhältnisse vor 30 Jahren anders gelegen. Aber damals hatte das Halten eines Fuhrwerkes für den Amtshauptmann noch eine gewisse Berechtigung, während jetzt viele Reisen doch mit der Eisenbahn gemacht werden, und außer dem gibt es auch Mietfuhrwerke, wenn im einzelnen Falle noch eins gebraucht werden sollte. (Sehr richtig!) Auch die Anzahl der Termine müßte man reduzieren. Ich glaube nicht, daß es zu befürworten ist, daß hier ein Mehrbetrag eingestellt wird. Ich meine, daß die Finanzdeputation alle Ursache hätte, gerade diesen Posten sich näher anzusehen. Sie ist schon früher be müht gewesen, eine Reduktion der Tagegelder in die Wege zu leiten. Wir wünsche», daß die Finanz deputation in der von mir bezeichneten Richtung Erfolg haben möchte. Auch bei den Dienstgebäuden haben wir früher (ü) bemängelt, daß da große Ausgaben zu Lasten des Staates gemacht werden. Ich finde hier wieder ein Dienstwohngebäude für einen Amtshauptmann, das ohne Bauplatz 54 000 M. kosten soll. Das erfordert eine Verzinsung von jährlich 2700 M. zu 5 Prozent berechnet. Ich meine, wenn der Amtshauptmann Dienstwohnung braucht, wird er wohl eine für viel billigeres Geld in der Stadt bekommen können. Es liegt meines Erachtens kein Anlaß vor, die Dienst wohnungen zu vermehren, und ich glaube, man müßte auch darin Einhalt tun. Und nun noch ein Wort zu den Nebenämtern. Auch die Nebenämter habe ich früher schon bemängelt und ausgesührt, daß wir nichts dagegen einzuwenden haben, wenn der Beamte ein Nebenamt im Betrage von 500 M. oder etwas mehr als Einnahme bekommt. Aber es fragt sich, wieweit man gehen soll. Neben ämter, die mit 2000, 3000 M. und noch mehr hono riert werden, müssen nach unserer Meinung an die Arbeitskraft des höheren Beamten derartige An forderungen stellen, daß er einen guten Teil seiner Zeit dem eigentlichen Amte nicht mehr widmen kann. In solchen Fällen müßte wenigstens ein Teil der Nebeneinnahmen als Einnahme in die
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