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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028377Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028377Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028377Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 61
- Protokoll8. Sitzung 69
- Protokoll9. Sitzung 85
- Protokoll10. Sitzung 93
- Protokoll11. Sitzung 127
- Protokoll12. Sitzung 151
- Protokoll13. Sitzung 163
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 191
- Protokoll16. Sitzung 205
- Protokoll17. Sitzung 213
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 241
- Protokoll20. Sitzung 271
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 315
- Protokoll23. Sitzung 361
- Protokoll24. Sitzung 377
- Protokoll25. Sitzung 405
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 443
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 487
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 515
- Protokoll32. Sitzung 537
- Protokoll33. Sitzung 561
- Protokoll34. Sitzung 611
- Protokoll35. Sitzung 645
- Protokoll36. Sitzung 659
- Protokoll37. Sitzung 701
- Protokoll38. Sitzung 721
- Protokoll39. Sitzung 747
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 821
- Protokoll42. Sitzung 841
- Protokoll43. Sitzung 877
- Protokoll44. Sitzung 895
- BandBand 1909/10 -
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294 I. K. 21. Sitzung, (Berichterstatter Staatsminister a D. von Metzsch, Exzellenz ) (D daß bei der Beratung der Gesetzesvorlage in der jenseitigen Kammer der Wunsch ausgesprochen worden ist, den Unterricht in der Nadelarbeit bereits im 3. Schuljahre beginnen zu lassen, also zwei Jahre früher. Gegen diesen Wunsch, den die König!. Staats regierung an sich als vollständig berechtigt angesehen hat, hat sie jedoch das Bedenken erhoben und aus gestellt, daß die Einführung des Nadelarbeitsunter richtes bereits im 3. Schuljahre da Hindernissen be gegne, wo nur die zweiklassige Schule bestehe. Dort würde die Einführung des Nadelarbeitsunterrichtes im 3. Schuljahre, wie gesagt, auf Schwierigkeiten stoßen. Bei dieser Erklärung hat die jenseitige Kammer Beruhigung gefaßt und dem ß 1 in der vorliegenden Regierungsfassung zugestimmt. Auch Ihre Depu tation schlägt dementsprechend die Zustimmung zu 8 1 der Vorlage vor und beantragt: „8 1 unverändert nach der Vorlage anzu nehmen." Weiter wolle die Kammer beschließen: „die Überschrift von § 1 unverändert nach der Vorlage anzunehmen." Präsident: Wünscht jemand das Wort? M Genehmigt die Kammer die eben gehörten Anträge der Deputation? Einstimmig. Berichterstatter Staatsminister a. D. und Minister des König!. Hauses von Metzsch, Exzellenz: über 8 2, der sich über die Disziplinarmaßregeln ausspricht, kann ich kurz mit der Bemerkung hinweggehen, daß er zu Erinnerungen keinen Anlaß gibt und daß auch die Zweite Kammer keine Bedenken dagegen erhoben hat. Ihre Deputation schlägt daher vor: „Z 2 unverändert nach der Vorlage anzu nehmen." Präsident: Wird auch dieser Antrag angenommen? Einstimmig. Berichterstatter Staatsminister a. D. und Minister des König!. Hauses von Metzsch, Exzellenz: 8 3. „Die Annahme und Anstellung der Lehrerinnen für Nadelarbeiten erfolgt durch den Schulvorstand." Hier folgen die Worte „beziehentlich Schulausschuß mit Genehmigung der Bezirtsschulinspektion". Weiter heißt es: am 10. März 1910. „Erfolgt die Annahme aus Kündigung, so ist die M Kündigungsfrist mindestens eine zweimonatliche." Ihre Deputation hat an dem Ausdrucke, be sonders an dem verpönten Worte „beziehentlich" Anstoß genommen. Mit Rücksicht darauf, daß unter der Bezeichnung Schulvorstand nach 8 2ö des Volksschulgesetzes sowohl der Schulvorstand auf dem Lande und in den kleinen Städten als auch der Schulausschuß in den Städten mit Revidierter Städte ordnung verstanden werden kann und dieser allge meinere Begriff beide Kategorien von Schulorganen umfaßt, schlägt Ihre Deputation vor, die Worte „beziehentlich Schulausschuh" zu streichen. Weiter hat die Zweite Kammer zu diesem Para graphen beantragt, daß die Kündigungsfrist, welche in der Vorlage mit drei Monaten eingesetzt ist, herab gesetzt werde. Die Regierung hat jedoch diesem An träge widersprochen, und die Zweite Kammer hat den Antrag auf die Änderung nicht weiter verfolgt. Endlich hat die Zweite Kammer noch eine Änderung redaktioneller Natur beschlossen, dahin gehend, daß nämlich in Abs. 2 anstatt des Wortes „zweimonatliche" das Wort „zweimonatige" gesetzt werde. Ihre Depu tation ist mit dieser Änderung einverstanden, und sie beantragt von ihrem Standpunkte aus: „Die Kammer wolle beschließen: 1. in Abs. 1 des 8 3 die Worte „beziehentlich Schulausschuß" zu streichen; im übrigen in Übereinstimmung mit der zweiten Kammer 2. für den Fall der Annahme von 8 3 Abs. 2 das Wort „zweimonatliche" mit dem Worte „zweimonatige" zu vertauschen; 3. mit den unter 1 und 2 beschlossenen Abände rungen 8 3 nach der Vorlage anzunehmen." Präsident: Werden diese Anträge genehmigt? Einstimmig. Berichterstatter Staatsminister a. D. und Minister des König!. Hauses von Metzsch, Exzellenz: 8 4 gibt zu Erinnerungen keinen Anlaß, ist auch in der Zweiten Kammer unbeanstandet geblieben. Die Deputation schlägt daher vor: „8 4 unverändert nach der Vorlage an zunehmen." Präsident: Wird dieser Antrag angenommen? Einstimmig.
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