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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028377Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028377Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028377Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-04-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 61
- Protokoll8. Sitzung 69
- Protokoll9. Sitzung 85
- Protokoll10. Sitzung 93
- Protokoll11. Sitzung 127
- Protokoll12. Sitzung 151
- Protokoll13. Sitzung 163
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 191
- Protokoll16. Sitzung 205
- Protokoll17. Sitzung 213
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 241
- Protokoll20. Sitzung 271
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 315
- Protokoll23. Sitzung 361
- Protokoll24. Sitzung 377
- Protokoll25. Sitzung 405
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 443
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 487
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 515
- Protokoll32. Sitzung 537
- Protokoll33. Sitzung 561
- Protokoll34. Sitzung 611
- Protokoll35. Sitzung 645
- Protokoll36. Sitzung 659
- Protokoll37. Sitzung 701
- Protokoll38. Sitzung 721
- Protokoll39. Sitzung 747
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 821
- Protokoll42. Sitzung 841
- Protokoll43. Sitzung 877
- Protokoll44. Sitzung 895
- BandBand 1909/10 -
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432 1 K. 26. Sitzung, (Sekretär Oberbürgermeister Or Kaeuvler.) EZz ein schwacher Trost gegenüber den aufgewendeten Millionen. Übrig bleibt eben nur:die Verzögerung der Massenverbreitung. Und nun hat in einer Zuschrift an die geehrte Deputation die König!. Staatsregierung gemeint . „Die Ansichten der Gegner, daß die Kalamität durch alle Maßnahmen nur hingehalten werde, find irrig." Wer wir sehen doch, es ist auch die Ansicht der Königl. Staatsregierung, daß der Zweck der angeordneten Maßregeln lediglich die Verzögerung der Massen verbreitung ist. Die Königl. Staatsregierung glaubt, und insbesondere der von ihr öfter angezogene Ober förster Putscher glaubt, daß man mit den Maßnahmen in den Staatsforsten der Massenvermehrung erheblich Abbruch tun könne und auch getan habe und daß man diesen Erfolg in erster Linie der Volleimung zu verdanken habe. Aber ein Beweis hierfür ist doch nicht erbracht, und auch die früheren Kalamitäten, insbesondere die in Ostpreußen, haben ihn nicht erbracht. Bei der Kalamität in Preußen im Jahre 1899 waren trotz Leimungen große Komplexe stark lichtgefressen, und in sächsischen Wäldern zeigte sich im Anfänge der Kalamität, daß manche geleimte W Bestände kahlgefressen, manche ungeleimte Bestände aber unversehrt waren. Das ist eine Tatsache. Dieser Tatsache aber begegnet Putscher mit der allgemeinen Behauptung: Ja dort, wo trotz Leimens Kahlfraß eingetreten ist, ist eben zu spät geleimt worden. Ja, meine hochgeehrten Herren, wo denn? Woher weiß er das? Was ist zu spät? Die Anordnung der Regierung erging, und es wurde geleimt. Meint er, es ist die Anordnung zu spät ergangen? Das wird er nicht meinen wollen. Meint er, der Staat habe zu spät geleimt? Das wird er auch nicht meinen. Er wird also bloß die Privatbesitzer meinen können, und dafür ist er den Beweis schuldig geblieben. Also, meine hochgeehrten Herren, was zu spät ist, das soll der betreffende Sachverständige uns noch erklären. Ich würde, meine hochgeehrten Herren, dies nicht hervorheben, wenn auf demselben Standpunkt nicht auch die Königl. Staatsregierung stünde Sie sagt auf Seite 13 des Berichts: die gegenteiligen Erfah rungen seien darauf zurückzuführen, daß teils zu spät, teils in ganz unzureichender Weise gegen die Nonne vorgegangen worden sei. Meine hochgeehrten Herren! Daß sich auch bei rechtzeitigem Leimen an vielen Stellen die Schäden nicht vermindert haben, also ein Mißerfolg trotz des Leimens eintrat, wird niemand am 5. April 1910. bestreiten können. Man kann also nicht so allgemein (G sagen, daß, wo trotz des Leimens größerer Fraß eintritt, dies der Verspätung des Leimens zuzuschreiben sei. Und siehe da! Der genannte forstliche Sachver ständige, Oberförster Putscher, widerspricht sich schließ lich selbst, denn er sagt, daß, wie auch bei der Kalamität in Bayern, es sich gezeigt habe, daß die volle Leimung ein geeignetes Mittel ist, selbst im vorgeschrittenen Stadium der Kalamität die Gefahr einzudämmen und weiteren Kahlfraß zu verhüten. Hier also hindert Verspätung des Leimens den Erfolg nicht. Nun frage ich: Was ist denn dann nun zu spät? Warum war das in unserem Vaterlande zu spät, was nach diesem Forstbeamten in andern Ländern selbst bei vorgeschrittenem Stadium nicht zu spät war? Und wenn er nun noch sagt, daß in Sachsen ein großer Erfolg zu verzeichnen sei, da durch energische Be kämpfung jeder nennenswerte wirtschaftliche Schaden vermieden worden sei, so fragen wir nach seinem Beweise. Man muß sich doch vergegenwärtigen, daß der Staat bis jetzt 560 000 M. für die Nonnen bekämpfung ausgegeben und weitere 101000 M. für 1910 postuliert hat, sowie daß Zittau z. B. 170 000 M. hierfür ausgegeben hat. Zittau mußte also, wenn man den Festmeter durchschnittlich mit 15 M. an fetzt, 11 333 Festmeter Holz opfern, um die übrigen Bestände zu retten. Meine hochgeehrten Herren! Das soll kein wirtschaftlicher Schaden sein? Sind die Millionen, die die Waldbesitzer aufbringen müssen und die die Waldrente erheblich schädigen, sind denn das keine wirtschaftlichen Schäden? Man sieht, die Frage der Nonnenbekämpfung bedarf weiterer wissenschaft licher Klärung. Bis jetzt ist eine solche nicht vorhanden. Zu dieser Klärung und zu einer hierauf ge stützten großzügigen Aktion würde ich meinerseits unmaßgeblich eine Beaugenscheinigung aller Be stände der Staats- und Privatwäldungen durch eine einzige Instanz für erforderlich halten, und zwar eventuell durch eine Sachverständigenkommission, zu der der Vertreter der Forstentomologie der Forst akademie Tharandt zu gehören hätte, eine Kom mission, welche alle gefährdeten Reviere einer gründ lichen Besichtigung unterwirft und in einer Denk schrift ihre Erfahrungen und Vorschläge niederlegt. Damit wäre die Einheitlichkeit in der vergleichenden Beurteilung aller Reviere unter Zusammenfassung aller Faktoren gegeben. Man wird auch nicht schablonenhaft für alle Reviere dieselbe Anordnung geben dürfen. Die Nonne wird in ihrem ganzen Auftreten von lokalen Faktoren beeinflußt; daher
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