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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028377Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028377Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028377Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 61
- Protokoll8. Sitzung 69
- Protokoll9. Sitzung 85
- Protokoll10. Sitzung 93
- Protokoll11. Sitzung 127
- Protokoll12. Sitzung 151
- Protokoll13. Sitzung 163
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 191
- Protokoll16. Sitzung 205
- Protokoll17. Sitzung 213
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 241
- Protokoll20. Sitzung 271
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 315
- Protokoll23. Sitzung 361
- Protokoll24. Sitzung 377
- Protokoll25. Sitzung 405
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 443
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 487
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 515
- Protokoll32. Sitzung 537
- Protokoll33. Sitzung 561
- Protokoll34. Sitzung 611
- Protokoll35. Sitzung 645
- Protokoll36. Sitzung 659
- Protokoll37. Sitzung 701
- Protokoll38. Sitzung 721
- Protokoll39. Sitzung 747
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 821
- Protokoll42. Sitzung 841
- Protokoll43. Sitzung 877
- Protokoll44. Sitzung 895
- BandBand 1909/10 -
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(Berichterstatter Vizepräsident Oberbürgerin. Geh. Rat vr. Beutler.) M ohne daß sie deren Bezüge haben. Das Verhältnis liegt sogar so, daß aus 125 Gerichtsvollziehergehilfen 170 Diener, die dieselben Geschäfte wie jene verrichten, beschäftigt werden. Das ist selbstverständlich ein ungesundes Ver hältnis. Mit Recht hat deshalb die Königl. Staats regierung Abhilfe in Aussicht gestellt und die Petition zur Kenntnisnahme angenommen. Wir empfehlen Ihnen, dementsprechend zu beschließen. Unter lll Nr. 9 bittet der Verband der Vereine mittlerer Justizbeamten um eine Stellenvermehrung und Umwandlung von Expedienten- und Aktuarstellen in solche für Sekretäre bez. Obersekretäre. Auch hier ist nicht zu verkennen, daß das Verhältnis zwischen den oberen Expeditionsbeamten, d. h. also Sekretären und Ober sekretären, und den unteren Expeditionsbeamten, d. h. Expedienten und Aktuaren, ungünstig ist und daß viele Inhaber von unteren Stellen Arbeiten zu verrichten haben, die sachgemäß und mit Rücksicht auf die hohe Ver antwortlichkeit, die dabei vorliegt, nur durch Sekretäre oder Obersekretäre verrichtet werden sollten. Gegenwärtig sind 145 Expedienten im Justizdienste beschäftigt, die länger als 5 Jahre dieser Gruppe angehören, und von 930 Unter beamten der Justizverwaltung sind 460 Expedienten und Aktuare und 470 Sekretäre und Obersekretäre. Man kann also zugeben, daß dies ein ungesundes Verhältnis ist, und es wird der Regierung beigepflichtet, wenn sie die Ansicht hat, die Stellen der selbständig verantwort lichen Expedienten in etwas weiterem Umfange zu Sekretär stellen auszugestalten, also eine Vermehrung der Sekretär- bez. Obersekretärstellen eintreten zu lassen, selbstverständlich unter Einziehung der entsprechenden Zahl von Expedienten- und Aktuarstellen. Insoweit soll also auch die Petition der mittleren Justizbeamten der Königl. Staatsregierung zur Kenntnisnahme überwiesen werden. Daß bei Be stimmung der Zahl der umzuwandelnden Stellen aus die finanzielle Lage im allgemeinen und auf die in anderen Ressorts bestehenden Verhältnisse entsprechend Rücksicht zu nehmen sei, versteht sich zwar von selbst. Ihre Deputation will aber nicht unterlassen, es auch hier nochmals besonders dringend zu empfehlen. Ich komme zu III Nr. 13. Hier bitten die Hebammen des Landes, die einen besonderen Verband mit Sitz in Leipzig gebildet haben, um feste Besoldung in Zukunft bez. Sicherstellung eines gewissen Mindesteinkommens und um Erhöhung ihrer Pension. Sie wünschen mindestens 1200 M. Gehalt, steigend von 3 zu 3 Jahren bis zu 2000 M., ferner eine gesetzliche Vorschrift, daß bei jeder Geburt eine Hebamme zuzuziehen ist, eine Vorschrift, deren Durchführbarkeit ich hier nicht erörtern will, ferner eine Erhöhung der Taxe, wie sie wohl in Preußen jetzt in Aussicht genommen ist, und eine entsprechende Er- (0) Höhung der Pension. Sie sehen, daß diese Damen eigentlich alles wünschen, was nur irgend erreichbar ist. Ihre Deputation kann sich aber, so hoch sie die Tätigkeit der Damen schätzt, nicht dazu entschließen, eine Fixierung vorzuschlagen. Sie fürchtet mit der Königl. Staatsregierung, daß durch solche Fixierung der Ansporn verloren gehe, besonders pflichtgetreu, sorgfältig und in freundlicher Weise den Dienst zu verrichten. Sie ist weiter der Überzeugung, daß vielen damit auch gar nicht gedient wäre, da bekanntermaßen viele von diesen Frauen ein höheres Einkommen haben als 1200 M. bez. 2000 M. Sie hat sich vielmehr in Übereinstimmung mit der Königl. Staatsregierung damit zu begnügen gehabt, es als erwünscht zu bezeichnen, daß in Gemeinden, wo die Hebammen trotz der bestehenden Vorschriften, daß sie wenigstens ein zum Lebensunterhalte ausreichendes Einkommen gewährleistet erhalten müssen, doch verhältnismäßig sehr wenig ver dienen, ihnen gewisse Beihilfen aus der Staatskasse ge währt werden. Das ist bereits jetzt im Staatshaushalts- Etat Kap. 56 Tit. 9 vorgesehen. Nach Befinden würde hier im nächsten Etat eine mäßige Erhöhung vorzunehmen sein, um ärmeren Gemeinden und namentlich nicht sehr volkreichen Gemeinden im Gebirge, wo sie ein verhältnis mäßig geringes Einkommen haben, eine Beihilfe zu ge währen. In diesem Sinne allein schlägt Ihnen Ihre Deputation vor die Petition der Königl. Staatsregierung zur Kenntnisnahme zu überweisen. Damit bin ich am Schlüsse der Erörterung der einzelnen Petitionen angelangt. Ich habe nur noch zu berichten, daß das Königl. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts ein Schreiben an die Finanzdeputation 4 der Zweiten Kammer gerichtet hat, das in Abschrift auch uns zu gegangen ist. Es ist auf Seite 44 des Berichtes der. Zweiten Kammer abgedruckt. Ich habe Ihnen mitzu teilen, daß die ständische Genehmigung dazu erbeten wird, daß eine Verordnung des Inhaltes erlassen werde, daß bei Festsetzung des Besoldungsdienstalters die für die Lehrer an den staatlichen höheren Lehranstalten geltenden Bestimmungen über die Anrechnung von Militärdienstzeit auf das Befoldungsdienstalter auch auf diejenigen Lehrer angewendet werden, welche an Anstalten beschäftigt sind, die staatliche Unter stützung und Beihilfen erhalten. Dieser Gegenstand ist eigentlich bereits gestern bei Beratung des Nach- tragsetats zur Erledigung gekommen, doch ist eine besondere Beschlußfassung nicht herbeigeführt worden. Deshalb und weil wir diese Bestimmung als selbst verständliche Konsequenz der einmal im Staatsdienste
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